·           aus der 2. Regionalplanungskonferenz des Kreises Steinfurt

 

Der Kreis Steinfurt hat als örtlich zuständiger Träger der Sozialhilfe mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe im April 2006 eine Zielvereinbarung unterzeichnet, die im Wesentlichen Aussagen zur Bedarfsplanung, zum Hilfeplanverfahren, zu Angeboten Ambulant Betreuten Wohnens und stationären Wohnens und zur Familienpflege sowie zu den komplementären Angeboten des Kreises für Menschen mit Behinderung enthält.

 

Der Kreis Steinfurt und der LWL haben inzwischen zur 2. vertraglich vereinbarten Regionalkonferenz im Oktober 2008 für psychisch erkrankte und abhängigkeitskranke Menschen und getrennt davon für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung die Leistungsanbieter und die Betroffenenseite eingeladen. In den Konferenzen wurde vonseiten des LWL neues Datenmaterial zur Steuerung der Bedarfsdeckung vorgestellt: zu stationärem und ambulantem Wohnen, betreutes Wohnen in Gastfamilien. Es gab Informationen zum individuellen Hilfeplanverfahren und zu komplementären Angeboten. Die Notwendigkeit, verstärkt auf die barrierefreie Infrastruktur in den Gemeinden zu achten, wurde nochmals betont (Herr Meinert).

 

Der LWL wird derzeit keine weiteren stationären Wohnheimplätze für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Kreis Steinfurt genehmigen. Der LWL setzt verstärkt auf Rotation auf den vorhandenen stationären Plätzen. Deshalb laufen weitere Trägergespräche mit der Intention, eine von Herrn Wedershoven, Leiter der Behindertenhilfe beim LWL, bezeichnete „Mittelplatte“, die zwischen dem stationären und dem Ambulant Betreuten Wohnen geschaffen werden soll, und zwar für den Personenkreis der Menschen, die einen erhöhten Bedarf an Fachleistungsstunden haben und wo weitere Hilfe, wie z. B. eine Nachtwache, Wochenend- und Krisenhilfe, verlässlich angeboten werden. Weiterhin beabsichtigt der LWL, in einigen Bereichen von Westfalen Überkapazitäten im stationären Wohnen abzubauen und Trägern, die von einem solchen Abbau betroffen sind, anzubieten, stationäre Wohnangebote dort zu schaffen, wo es noch Bedarfe gibt (LWL-Platzzahl neutral). Dieses Vorhaben stößt auf Kritik der gewachsenen Trägerstruktur im Kreis.

 

Abgefragt soll bei den Wohnheimträgern im Kreis die tatsächliche Platzzahl für das Kurzzeitwohnen. Da das Ambulant Betreute Wohnen vorrangig für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden soll, müssen vor Ort in der Gemeinde auch die sog. komplementären Dienste gestärkt oder eingerichtet werden. Der Kreis Steinfurt fördert im Kreisgebiet 4 Beratungsstellen für behinderte Menschen und deren Angehörige, die wichtige Altershilfen für diesen Personenkreis geben. Ob es die sog. KoKoBes (Kontakt- und Beratungsstellen), wie sie im Rheinland geschaffen wurden, auch im Bereich des LWL geben wird, ist noch klärungsbedürftig, so die Aussage von Herrn Dr. Ballke, Sozialdezernent des Kreises Steinfurt. Man wisse auch nicht, wo die sog. Pflegestützpunkte, die das neue Pflege- und Teilhabegesetz NRW ab 2009 vorsieht, neutral verortet werden.

 

Die Fragestellungen aus der Regionalplanungskonferenz werden in den Gremien des LWL und des Kreises Steinfurt thematisiert und besprochen.

 

Handlungsplan für Menschen mit Behinderung in der Stadt Rheine – Lebensfeld Wohnen

 

In dem Handlungsbedarf für behinderte Menschen in der Stadt Rheine, der regelmäßig fortgeschrieben wird, gibt es die verschiedenen Lebensfelder, wie Frühförderung, Kindergarten, Schule, Arbeit und Freizeit. Keines dieser Lebensfelder hat sich in den letzten Jahren jedoch so verändert, wie das Lebensfeld Wohnen, das letztmalig im Jahr 2006 fortgeschrieben wurde. Eine aktuelle Abfrage der Wohnheimträger, Träger des betreuten Wohnens und Abfragen in Alten- und Pflegeheimen der Stadt Rheine sind notwendig, um aktuelle Planungsdaten zu haben, wie Menschen mit Behinderung in Rheine leben.

 

Die Ergebnisse dieser Abfragen sollen dann in der nächsten Beiratssitzung besprochen werden. Danach sollen die Fakten im Sozialausschuss vorgestellt werden. Den Beiratsmitgliedern wird vorab eine anonymisierte Zusammenfassung der Antwortschreiben der Träger zugesandt. Falls sich aus den Antwortschreiben noch ein weiterer Klärungsbedarf ergibt, muss noch ein zusätzlicher Besprechungstermin anberaumt werden.

 

Herr Thalmann und Frau Hake werden zum Thema Wohnen für Menschen mit Behinderung im Sozialausschuss zunächst die Rahmenbedingungen zum Wohnen, die im Land Nordrhein-Westfalen, vom LWL und vom Kreis Steinfurt gegeben sind, vorstellen. In der vergangenen Legislaturperiode haben Herr Thalmann und Frau Hake immer wieder zu Lebensfeldern im Handlungsplan für Menschen mit Behinderung in der Stadt Rheine im Sozialausschuss berichtet.