Frau Kurzinsky berichtet über den Bundeswettbewerb „Denkmalschutz barrierefrei“, an dem sich die Stadt Rheine, FB Bauen und Planen, mit dem Objekt „Stadtmuseum“ beteiligt hat. Unter den 14 Bundessiegern ist die Stadt Rheine ausgelobt worden. Inzwischen wurde über die Siegerbeiträge eine Publikation veröffentlicht. Der Wettbewerb hat gelungene Maßnahmen zur Barrierefreiheit in historischen und/oder denkmalgeschützten Gebäuden gesammelt, dokumentiert und gewürdigt.

 

Frau Kurzinsky stellt einen Abriss der wesentlichen baulichen Veränderungen im Stadtmuseum Rheine in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit dar. Da sind zum einen der angebaute Außen- und Treppenturm mit Aufzug, ein interner zusätzlicher Aufzug und zum anderen verschiedene Rampen im Stadtmuseum und Türverbreiterungen mit Öffnungstastatur. Ein behindertengerechtes WC wurde eingebaut. Durch diese vg. Umbaumaßnahmen ist es möglich, dass die gesamte Anlage des Stadtmuseums barrierefrei für Rollstuhlfahrer und gehbeeinträchtigte Personen zugänglich und nutzbar ist.

 

Frau Hülsmann erläutert das neue Museumskonzept.

 

Beide Referentinnen führen in einer virtuellen Führung (PowerPoint-Präsentation) durch das Stadtmuseum.

 

Frau Kurzinsky meint, Denkmalschutz und Barrierefreiheit müssen sich nicht ausschließen. Die größten Hindernisse für mobilitätseingeschränkte Besucher habe man in den Planungen berücksichtigt. An manchen Stellen sei bei denkmalgeschützten Häusern eine barrierefreie Zugänglichkeit nicht immer möglich, wie z. B. bei einem Türbogen, der denkmalgeschützt ist und nicht verbreitert werden darf.

 

Des Weiteren zitiert Frau Kurzinsky aus der Dokumentation zum Bundeswettbewerb „Denkmalschutz barrierefrei“ des BHU als Ausblick von Herrn Johann Kreiter, Vorsitzender der NATKO (Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V.) in Düsseldorf, „Barrierefreiheit und Denkmalschutz – eine Utopie?“

 

Über einen langen Zeitraum wurde behauptet, dass Denkmalschutz in Einklang mit Barrierefreiheit nicht möglich ist. Erst in den letzten Jahren fand ein langsamer, z. T. sehr schwerfälliger Prozess des Umdenkens statt. Jedoch muss immer noch festgestellt werden, dass bei Baumaßnahmen, die den Denkmalschutz betreffen, Barrierefreiheit nicht überall und keinesfalls durchgehend umgesetzt wird. Allerdings gibt es einige nennenswerte Beispiele, die der Forderung nach einer barrierefreien Gestaltung wie auch den baulichen Auflagen des Denkmalschutzes nachgekommen sind. Dabei sind nicht nur bauliche Barrieren für Menschen im Rollstuhl oder gehbehinderte Menschen zu entfernen, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung zu berücksichtigen. Barrierefreiheit ist nichts Individuelles, sondern der Kompromiss, den Ansprüchen der vielen unterschiedlichen Behinderungsformen gerecht zu werden und auch die Nutzbarkeit für ältere Menschen und Familien mit Kindern zu gewährleisten. Deshalb ist zu achten auf

 

  • Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
  • Mindestbewegungsflächen in Sanitärräumen, Durchgängen und Fluren
  • Mindestmaße (z. B. lichte Durchgangsbreiten)
  • einheitliche Leitsysteme
  • taktile und akustische Information
  • Information in leichter Sprache
  • Integration

 

Denkmalschutz und Barrierefreiheit müssen sich nicht ausschließen…

 

In der heutigen Zeit ist es möglich, bauliche und technische Maßnahmen zur Barrierefreiheit so umzusetzen, dass nicht nur die barrierefreie Nutzung möglich ist, sondern auch eine Aufwertung des denkmalgeschützten Gebäudes oder der Anlage erreicht werden kann. Abschließend kann die Aussage getroffen werden: „Barrierefreiheit und Denkmalschutz – keine Utopie – sondern machbar!“

 

Herr Thalmann bedankt sich bei den Referentinnen für deren Ausführungen und bestätigt noch einmal den Hinweis von Frau Kurzinsky, dass Denkmalschutz und Barrierefreiheit nicht gegensätzlich sind, wenn im Vorhinein bei einer guten Planung die Experten des Baubereiches und die Experten in eigener Sache, nämlich die betroffenen Behindertengruppen, zusammenarbeiten.

 

In der Planungszeit waren Personen mit den unterschiedlichen Handicaps in die Planung einbezogen, eine 100%ige Barrierefreiheit konnte jedoch nicht umgesetzt werden.

 

Herr Meier, Beiratsmitglied und Interessenvertreter der sehbehinderten Menschen, gibt zu bedenken, dass die Belange der sehbehinderten Menschen zu wenig berücksichtigt werden konnten. Auch die Menschen mit Hörbehinderung bräuchten eine zusätzliche Kommunikationshilfe in Form eines Hörinformationssystems, das im Museum ausgeliehen werden könnte. Besondere Führungen für seh- oder hörbehinderte Menschen könnten das Museumskonzept erweitern.

 

Frau Hülsmann spricht von einem Besucherleitsystem und von einem Ausbau einer Ton-Bild-Schau. Für das nächste Jahr soll ein Treffen des Beirates für Menschen mit Behinderung der Koordinierungsstelle und der Museumsleitung vereinbart werden, um ergänzende barrierefreie Zugänglichkeit für die Besuchergruppe der seh- und hörbehinderten Menschen zu besprechen.