Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann informiert, dass sich die Belegungszahlen bei 14 Kitas gegenüber der Vorlage noch geändert haben. Diese Veränderungen werden in die Beschlussfassung Nr. 1 mit aufgenommen und dem Protokoll zugefügt (Anlage 5). Die Beschlussfassung werde dem Land mitgeteilt. Die Jugendhilfeausschussmitglieder stimmen zu.

 

Frau Floyd-Wenke fragt, ob es bei den unberücksichtigten Eltern-Wünschen (68 Ü3 und 148 U3) Veränderungen gibt; welche ganz schön viele seien.

 

Herr Gausmann merkt an, dass ihm 3 Punkte Sorgen bereiten würden:

 

1.      Trotz der vielen Kitas, die in den letzten Jahren gebaut wurden, sei es nicht gelungen, die Überbelegung zu verringern; sie liege sogar im steigenden Bereich.

2.      Die Wunsch-Kita konnte nicht überall erfüllt werden.

3.      Die große Anzahl von U3-Kindern (Kinder unter 3 Jahren), die nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder versorgt werden konnten.

 

Im Jahr 2021 sei ein Zuwachs von 101 zugewanderten Kindern im Kita-Alter erfasst worden. Das entspräche eineinhalb Einrichtungen. Für die Juni-Sitzung werde die Vorlage zur Kitabedarfsplanung der folgenden Jahre geplant.

 

Auch die Belegungsquote in der Tagespflege liege schon bei 97 %. In den nächsten Jahren werden Erweiterungspläne und Neubauprogramme mit unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen und Gruppenformen erforderlich, damit die Rechtsansprüche im Kita-Jahr 2022/2023 und künftig erfüllt werden können.

 

Frau Overesch dankt der Verwaltung und den Trägern. Sie wisse, mit wieviel Druck an möglichen Entlastungen für dieses System gearbeitet und über neue Gruppen und Kitas nachgedacht werde.

 

Zu dem gesagten Dank spricht Herr Fühner auch den Tagespflegepersonen sowie denen der Spielgruppen seinen Dank aus. Seit Jahren werde die Problematik größer, den Rechtsanspruch, die Wunsch-Kita oder Wunschbetreuungsform der Eltern erfüllen zu können. Er sei sich sicher, dass die Träger bereit sind, weiterhin intensiv mitzuarbeiten. Deshalb sei es wichtig, alle Angebotsformen parallel weiterzuentwickeln und mit entsprechender Wertschätzung zu begegnen. Dafür werden zusätzliche Finanzmittel erforderlich werden.  


Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2022/2023 zu.

Die Veränderungen bei den Belegungszahlen gegenüber der Vorlage werden der Niederschrift beigefügt.

 

2.      Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2022/23 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3-Kinder), die von 84 Kindertagespflegepersonen angeboten werden, zu.

 

5.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der U3-Investi­tionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen sind.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig