Frau Dorothee Meinberg, Hesselteweg

 

  1. Frau Meinberg möchte wissen, ob aus Sicht der Verwaltung ohne Rücksicht auf den Artenschutz Bauland an der Ems geschaffen werden sollte.

 

Frau Schauer antwortet, dass die Entscheidung für eine Bebauung dem Rat obliege. Die Verwaltung bringe lediglich den städtebaulichen Entwurf ein. Selbstverständlich sei eine Bebauung gegen den Artenschutz nicht möglich.

 

  1. Weiter Fragt Frau Meinberg, wer die Gutachten in Auftrag gebe und wer diese bezahle.

 

Frau Schauer erklärt, dass bei von privater Hand initiierten Projekten üblicherweise der Projektträger die Kosten für die Gutachten zu tragen habe. Die vorgelegten Ergebnisse allerdings werden dann von der Verwaltung fachlich geprüft und der Politik vorgelegt.

 

  1. Frau Meinberg möchte noch wissen, was mit den Tieren passiere, die der Gutachter in Mengen gefunden habe, wenn die Bebauung starte.

 

Frau Schauer führt aus, dass der Ausgleich für Eingriffe in den Artenschutz vor einer Bebauung erfolgen müsse. Dies werde von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises kontrolliert.

 

 

 

 

Herr Henrichmann-Roock, Hesselteweg

 

  1. Herr Henrichmann- Roock möchte wissen, warum in der Vorlage stehe, die Entwicklung habe keine finanziellen Auswirkungen. Seiner Ansicht nach habe die Entwicklung von Bauland sehr wohl finanzielle Auswirkungen auf die Stadt, denn es werden mehr Kita Plätze benötigt, mehr Schulen, der Rettungsdienst müsse aufgestockt werden, ebenso wie der ÖPNV und auch der Verkehr werde mehr und die Straßen seien höher belastet.

 

Frau Schauer bestätigt, dass bei der Entwicklung von Flächen der öffentlichen Hand Kosten bzw. Folgekosten entstehen, aber auch Einnahmen durch Schlüsselzuweisungen und Steuern zu erwarten sind.  Konkret abgegrenzt für das Projekt könne dies so nicht beziffert werden.  Auf Grundlage des Wohnbaulandkonzeptes der Stadt werde über städtebauliche Verträge geregelt, dass ein Teil der entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen, die den Grundstückseigentümern zugutekommen, zur Finanzierung der Kosten der Baulandentwicklung, und u. a. auch für sozialen Folgeeinrichtungen (zum Beispiel Kindergarten) herangezogen werden können.

 

  1. Herr Henrichmann- Roock fragt weiter, ob es ein von der Verwaltung ein unabhängiges Gutachten geben werde bezüglich der Altlastenbeseitigung auf dem Fabrik Gelände, vor allem mit dem Blick auf dem Denkmal geschützten Bereich. Weiter möchte er wissen, ob es auch ein Lärmgutachten zu dem Schienenlärm gebe.

 

Frau Schauer erklärt, dass die beauftragten Gutachter-Büros diese Leistungen erbringen und auch die Verantwortung für deren Korrektheit übernehmen. Eigene Begutachtungen durch die Stadt sind nicht erforderlich, zumal diese Gutachten auch von den jeweiligen Fachbehörden im Rahmen der Beteiligung kritisch begutachtet würden.

 

Herr van Wüllen ergänzt, dass es aufgrund der Frequenzen bisher keine Anhaltspunkte für ein Erfordernis einer gutachterlichen Bewertung des Schienenverkehrslärms in dem Bereich gebe. Dies werde jedoch im weiteren Verfahren in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Bahn nochmals geprüft.

 

  1. Herr Henrichmann-Roock verweist darauf, dass die Verwaltung einen fairen Umgang mit den Kuba Vertretern zugesichert habe und möchte daher wissen, warum der Stadtteilbeirat eine so umfassende Stellungnahme zur Vorlage abgeben konnte.

 

Frau Schauer erklärt, dass zuerst immer die Politik informiert werde. Eine Vorabinformation des Stadtteilbeirates habe es seitens der Verwaltung nicht gegeben. Über die Sachstände im Projekt werde die Öffentlichkeit bei entsprechendem Beschluss nach den Sommerferien informiert.

 

Herr van Wüllen weist darauf hin, dass die Stadtplanung für Fragen zum Projekt zur Verfügung steht und dies bei Bedarf genutzt werden sollte.