Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Herr van Wüllen erklärt, dass die Gliederung mit einer zweigeschossigen Bebauung zur Straße und einer eingeschossigen Bebauung im hinteren Bereich aufgrund der Ergebnisse des Schallgutachtens vorgeschlagen werde. Weiter verweist er auf die Vorlage.

 

Frau Friedrich erklärt, dass ihre Fraktion der Vorlage aufgrund der Lage des Gebietes nicht zustimmen werde.

 

 


Beschluss:

 

I.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 345, Kennwort: "Schoppenkamp", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig