Herr Gausmann
erklärt, dass auf Anregung von Frau Floyd-Wenke die Entwicklung der Klagen in
dem Bericht eingearbeitet worden seien. Die Auswirkungen durch den
Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz
in den SGB II‑Bereich würden im nächsten Bericht sichtbar. Die
Bundesregierung sei im Rahmen der Kindergrundsicherung für 2023 aktiv, deren
Änderungen ebenfalls Einfluss auf den Bericht nehmen werden.
Obwohl er im
Januar 2022 gelesen habe, dass der Kreis Steinfurt bei den Kosten der Unterkunft
und der Sozialhilfe im SGB II deutliche Einsparungen habe vornehmen können, sei
im März 2022 ein Nachforderungsbescheid des Kreises Steinfurt über 240.000 Euro
eingegangen. Bei den Kosten der Unterkunft (KdU) sei noch nicht bekannt, wie
die Mittel des Bundes als Entlastungsmaßnahme der ersten Tranche für das Jahr
2022 den Kommunen zugutekommen werde. Die Stadt Rheine werde in der nächsten
HVB-Konferenz ankündigen, beteiligt werden zu wollen, was die Entlastung der
KdU für die Kriegsflüchtlinge der Ukraine betreffe. Es könne nicht sein, dass
es wie 2020 bei den coronabedingten Hilfen laufe, wo bei den Kommunen nicht ein
Euro angekommen sei.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht des
jobcenters der Stadt Rheine (SGB II) über die Entwicklung und Tendenzen zur
Kenntnis.