Herr van Wüllen erklärt, dass durch Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und der dort ansässigen Firma festgelegt wurde, dass der Eingriff in die bestehende Wallhecke auf dem Grundstück im Verhältnis „eins zu eins“ erfolgt und ein weiterer Ausgleich im Verhältnis “zwei zu eins“ außerhalb umzusetzen sei. Im Übrigen verweist Herr van Wüllen auf die Vorlage.

 

Herr Hundrup meint, dass der Ausgleich außerhalb von Rheine für die Bürgerinnen und Bürger nicht gut sei.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass Wald und Forst spezielle Anforderungen an den Ausgleich gestellt haben, die nicht vor Ort erfüllt werden können. Daher war dieser Ausgleichsbestandteil nur über eine externe Regelung mit der Naturschutzstiftung des Kreises möglich.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130, Kennwort: "Baarentelgen-Süd", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die südliche Grenze der Flurstücke 542 und 541, durch die östliche Grenze des Flurstücks 541, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 540,

im Osten:            durch die östliche Grenze der Flurstücke 540, 474 und 475,

im Süden:            durch die südliche Grenze des Flurstücks 475,

im Westen:          durch die westliche Grenze der Flurstücke 475 und 474.

 

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 38, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig