Frau Jaske berichtet anhand der folgenden Folien über den Vollzug der Baumschutzsatzung für das Kalenderjahr 2021.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau Wellmann möchte wissen, wo die Erstzpflanzungen vorgenommen werden müssen.

 

Frau Jaske antwortet, dass grundsätzlich auf dem Grundstück, auf dem auch die Fällung vorgenommen wird, die Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss. Erst wenn dies nicht möglich sei, darf der Bauherr nach einer anderen Möglichkeit suchen.