Herr Gausmann
erläutert, dass das Ziel, die Überbelegung in der Stadt Rheine zu reduzieren,
erstmals seit 5 Jahren um ein Vielfaches verfehlt worden sei. Innerhalb eines
Jahrgangs seien über 100 Kinder im Kita-Alter nach Rheine zugezogen. Derzeit
sei es nicht möglich, den ukrainischen Kindern einen Kita-Platz zur Verfügung
zu stellen. Das Bauen von Kitas benötige Zeit, und zudem fehlten dafür die
Bauplätze.
Es seien
mittlerweile in vielen Tageseinrichtungen Gruppen angebaut worden, insbesondere
im Südraum. Dort würden nur noch Gruppen für unter 3-Jährige benötigt. Eine
Gruppenform 2 zum Beispiel irgendwo anzudocken, gehe nicht, da den Kindern für
diese Einrichtung keine Zusicherung für ihr gesamtes Kindergartenalter gegeben
werden kann. Es würde eine nicht mehr gesetzlich vorgegebene Überbelegung
entstehen.
Es werden
wahrscheinlich fünf Tageseinrichtungen für Kinder gebaut. Der Landesgesetzgeber
mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe habe sich für die Basis-Leistung 1
entschieden. Das heißt, dass, mit einem Schlüssel von 1 : 2 ein behindertes
Kind zwei Kita-Plätze belegen werde. Es gebe für das Jahr 2026 Verhandlungen
für eine Basis-Leistung 2 mit der Perspektive bis zu einem Schlüssel von 1 : 5.
Die räumlichen Vorgaben für Kinder mit besonderen Behinderungsformen, wie z. B.
breitere Türen, seien ein weiteres Problem. Im Kitabedarfsplan für 2026 werde
der OGS-Bereich mit aufgenommen, da es ab dem 1. August 2026 einen
Rechtsanspruch auf diese Betreuungsform gebe. Wo die Stadt Rheine und die
Träger das Personal dazu finden werden, sei fraglich.
Frau Overesch
bekräftigt die Aussage von Herrn Gausmann, dass die Stadt Rheine
familienfreundlich, mit einer positiven Geburtenrate und Zuwanderungssaldo sei.
Sie höre die Informationen über Überbelegungen, administrative Anforderungen,
einen immer dramatischeren Fachkräftemangel und Gesetzesvorgaben, die die
Absenkung der Gruppenstärke und zusätzliche Raumbedarfe bedeuten, und einen
Rechtsanspruch, der auch unter Einbezug der Tagespflege kaum noch zu erfüllen
sei. Das seien nur einige Punkte, die die Lage so schwierig machen.
Das vom Land
zur Verfügung gestellte Alltagshelferprogramm, welches sich gut etabliert habe und
weiterhin in den Kitas gebraucht werde, laufe zum 31. Juli 2022 aus. Im
Vorgriff und in der Hoffnung, dass das Land die Weiterführung dieses Programms
beschließen wird, sei die Weiterführung durch die Stadt Emsdetten und durch den
Kreis Steinfurt beschlossen worden. Sie möchte einen ähnlichen Antrag zum
Tagesordnungspunkt einbringen, damit die Stadt Rheine die strukturelle
Weiterführung bis zum 31. Dezember 2022 befürworte, auch wenn dieses ein
finanzielles Risiko bedeutete.
Herr Fühner
teilt die Sorgen von Frau Overesch. Die Weiterführung des
Alltagshelferprogramms stehe in dem Sondierungspapier für die schwarz-grünen
Koalitionsverhandlungen. In dem Wissen, dass vorgestern auch der Kreis das
entsprechend positiv beschieden habe, sei gestern Abend nach der Ratssitzung
mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und teilweise mit den im
Jugendhilfeausschuss vertretenen politischen Sprecher(inne)n das
Alltagshelferprogramm vorberaten worden. Er gehe davon aus, dass die
Entscheidung auf Landesebene bis zu der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung
bekannt sein wird.
Herr Gausmann
antwortet auf die Frage von Herrn Hewing, dass die Stadt Rheine rund 391.000
Euro zu tragen hätte, falls das Land anders beschließen sollte.
Frau Richter
findet es ebenfalls wichtig, das Alltagshelferprogramm zu verstetigen.
Frau Leskow
erkundigt sich nach den Kosten, die für eine eventuelle Weiterführung in 2023
für Rheine anfallen würden, falls die Landesregierung kein Nachfolgeprogramm
starten wird.
Herr Gausmann
beziffert diese mit 578.000 Euro.
Herr Fühner nimmt den von Frau Overesch vorgetragenen Beschlussvorschlag zum Alltagshelferprogramm als Punkt 6 (siehe Beschluss) zur Abstimmung mit auf. Ferner merkt er an, dass im 5. Beschlussvorschlag bei dem „2023 f.“ ein zweites „f“ hinzugefügt wird.
Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots-
und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2023/24 bis
2026/27 zur Kenntnis.
2.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in allen drei Kitaplanungsbezirken
jeweils eine weitere Kindertageseinrichtung zu planen.
3.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit allen Trägern
der Kitas in Rheine in den Austausch zu gehen und Möglichkeiten der
Gruppenumwandlungen/ Erweiterungen zu prüfen, mit dem Ziel, weitere Kita-Plätze
zu schaffen.
4.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle Träger, die im Planungsgebiet Südraum aktiv sind, über
die aktuelle Situation zu informieren und individuell zu schauen, welche
Gruppenumwandlungen/Erweiterungen denkbar und möglich sind, ohne die
Bestandseinrichtungen zu gefährden.
5.
Die
erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 ff. zu
veranschlagen.
6.
Der
Jugendhilfeausschuss fordert die Landesregierung auf, das Alltagshelferprogramm
zu verstetigen. Er beschließt, den Tageseinrichtungen für Kinder für die Monate
August 2022 bis einschließlich Dezember 2022 eine Finanzierungsabsicherung des
derzeit laufenden und im Juli 2022 auslaufenden Alltagshelferprogramms im
Rahmen des laufenden Programms zu geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig