Frau Richter
erklärt sich für befangen.
Herr Gausmann
erklärt, dass der Kauf einer stationären Pumptrackanlage nicht kurzfristig
möglich sei und der Stadtjugendring eine mobile Anlage beantragt habe. Er
hoffe, dafür Sponsoren zu finden.
Herr Hewing möchte
wissen, warum das so lange dauern würde.
Herr Schomaker
hätte gern einen Beschlussvorschlag gesehen, dass die Verwaltung beauftragt
wird, das Geld für den Haushalt 2023 in Verbindung mit der Eruierung von
Spendenmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit die mobile Pumptrackanlage
in 2023 kommen wird.
Frau Leskow
hatte sich die Pumptrackanlage schon für dieses Jahr erhofft. Sie fragt, wo die
Pumptrackanlage bei Nichtgebrauch eingelagert und wie die Kosten sich verändern
würden, wenn diese mehr als dreimal pro Jahr ausgeliehen werde.
Frau Overesch
wünscht, dass die Anlage an einem festen Standort in Betrieb genommen werde,
von dem aus sie weiter verliehen werden könne.
Auf die Fragen
erklärt Herr Gausmann, dass für eine stationäre Pumptrackanlage eine
versiegelte Fläche benötigt werde, die durch den B-Plan als Spielfläche
abgesichert sein müsse. Zudem sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich. In einem Überschwemmungsgebiet seien Nutzungsverbote zu
berücksichtigen. Die Verwaltung habe zwei oder drei Flächen ins Auge gefasst.
Da die Stadt nicht immer Eigentümerin der Fläche sei, seien Genehmigungen
einzuholen. Eine mobile Pumptrackanlage habe andere Anforderungen an die
Untergrundfähigkeiten. Bei einem Sportverein sei eine versiegelte Fläche
gefunden worden, auf der die mobile Pumptrackanlage aufgebaut werden könne. Es
bestehe dann die Möglichkeit, diese an einen anderen Verein, mit vorhandener
versiegelter Fläche, auszuleihen, um letztlich die Spielmöglichkeiten in der
ganzen Stadt Rheine abbilden zu können. Eine Einlagerung bei den TBR sei nicht
vorgesehen.
Frau Wiggers
fügt hinzu, dass eine Pumptrackanlage bei jedem Abbau, Transport und
Wiederaufbau einen Verschleiß erleide und deshalb nicht mehr als dreimal pro
Jahr ausgeliehen werden solle. Das langfristige Ziel sei nach wie vor, eine
feste Anlage an einem zentralen Standort zu bekommen.
Herr Gausmann
führt zu der Wortmeldung von Herrn Schomaker aus, dass die Mittel im
Haushaltsjahr 2022 nicht zur Verfügung stehen. Der Kämmerer bringe den
Haushaltsplan 2023 im September 2022 ein, und die Haushaltsplanberatungen
würden in diesem Ausschuss im November 2022 stattfinden. Deshalb ließe das
Budgetrecht für die heutige Sitzung noch keinen Beschluss zur Anschaffung einer
Pumptrackanlage für das Jahr 2023 zu. Für den Stadtjugendring könne ein Signal
zur Planungssicherheit abgebildet werden.
Während der Diskussion ist deutlich geworden, dass Herr Hewing, Herr Schomaker, Frau Leskow und Frau Overesch die Anschaffung der mobilen Pumptrackanlage befürworten werden.
Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet
grundsätzlich den Antrag des Stadtjugendrings Rheine e. V. (siehe Anlage 1).
2.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung, gemeinsam mit dem Stadtjugendring weitere Spendenmöglichkeiten zu
eruieren.
3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 eine Vorlage zur Finanzierung sowohl der investiven als auch der laufenden Kosten zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig