Ein Einwohner berichtet, dass Mietern in einer Mieterversammlung über Mieterhöhungen mit Kaltmieten weit jenseits der ortsüblichen Durchschnittsmiete informiert worden seien; Betriebskosten von mehr als 180,00 Euro für eine Person. Eine Servicepauschale von 75,00 Euro, die als Kern einen Hausnotruf innehatte, der mittlerweile an einen externen Betreiber vergeben worden sei, der nochmals 39,00 Euro berechne, weil die Pflegegrade nicht in die Verträge eingepflegt worden seien. Insgesamt summiere sich der Mietpreis für eine 60-m²-Wohnung auf knapp über 950,00 Euro zzgl. des externen Hausnotrufs. Er fragt, ob die Kommune eine Möglichkeit habe, bei solchen Betreibern regulierend einzugreifen.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Kommune lediglich Einfluss auf die Höhe der Miete habe, wenn es sich um geförderten Wohnraum handele. Bei Mieten im Rahmen des freien Marktes müsse der Mieterbund entscheiden, ob und wie weit es sich dort um Wuchermiete handele.

 

Der Einwohner stellt eine zweite Frage: Menschen mit nicht so ganz üppigem Lohn dürften aufgrund der verdoppelten Abschlagszahlung und mit Blick auf die Nachforderungen der Energiebetreiber im Januar 2022/Februar 2023 in die Bedürftigkeit fallen. Viele wüssten nichts über den Übernahmeanspruch nach dem SGB II. Er fragt, ob die Stadt Rheine dieses z. B. über die Zeitung oder ihre Webseite kommunizieren werde oder ob das wieder den Ehrenamtlichen überlassen bliebe.

 

Herr Gausmann informiert über ein erstes Gespräch mit den Stadtwerken vom heutigen Tag. Ab dem 1. November 2022 werde eine Hotline eingerichtet, um alle informieren zu können, die Fragen zu der künftigen Heizkostenpauschale und dergleichen hätten. Natürlich werde dieses auch pressemäßig kommuniziert. Unter dem Tagesordnungspunkt 10 werde abgebildet, wie die größte Not abgemildert werden könne. Sorge würde ihm Personen bereiten, die knapp unterhalb des SGB-II-Anspruches liegen und Alltagsleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.