Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Sandra Roß ab dem 29. September 2022 zur stellvertretenden Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Der Sozialausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Sandra Roß ab dem 29. September 2022 zur stellvertretenden Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis: einstimmig