Herr Manfred Wiethoff (Vertreter des Präsidiums der gpaNRW) gibt einen Überblick über die durchgeführte überörtliche Prüfung bei der Stadt Rheine im Jahr 2021. Nach einer kurzen Darstellung der strukturellen Rahmenbedingungen werden die einzelnen Prüffelder

Ø  Finanzen,

Ø  Informationstechnik,

Ø  Hilfe zur Erziehung,

Ø  Bauaufsicht,

Ø  Verkehrsflächen,

Ø  Interkommunale Zusammenarbeit und

Ø  gpa Kennzahlenset

mit Hilfe einer Präsentation vorgestellt.

 

Im Prüffeld ‚Finanzen‘ wurde im Wesentlichen die Haushaltssituation (Haushaltsplanung, Eigenkapitel, Vermögensstruktur) und die Haushaltssteuerung (Ermächtigungsübertragungen, Fördermittel) geprüft. Die Ausgleichsrücklage wird durch die möglichen Defizite in den Jahren 2021 - 2025 komplett verzerrt sein, was in Folge eine aufsichtsrechtliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Folge haben könnte. Die Schulden der Stadt Rheine sind im Vergleich unterdurchschnittlich, werden jedoch aufgrund der geplanten Investitionen bei den Schulen in den nächsten Jahren ansteigen. Empfohlen wird eine Reduzierung der Ermächtigungsübertragungen. Herr Doerenkamp fragt, wie ein positiveres Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit erreicht werden könnte. Die gpaNRW empfiehlt bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit Zielen und Kennzahlen zu arbeiten, um hieraus Steuerungsmöglichkeiten ableiten zu können. Als Gesamtergebnis berichtet die gpaNRW, dass die Stadt Rheine ‚gut‘ aufgestellt ist.

 

Im Folgenden werden die Ergebnisse aus dem Prüffeld Informationstechnik vorgestellt. Das IT-Profil der Stadt Rheine ist sehr gut ausgeprägt. Ansatzpunkte für Verbesserungen sind jedoch vorhanden und können, auch aufgrund der bisherigen niedrigen Kosten, umgesetzt werden. Handlungsbedarf besteht im Wesentlichen darin, ein Sicherheitskonzept (Notfallvorsorge) und ein IT-Sicherheitskonzept für Schulen zu erstellen, sowie die Digitalisierung weiter zu priorisieren. Herr Gausmann ergänzt, dass durch eine neue IT-Abteilung im Schulbereich das IT-Sicherheitskonzept für Schulen gestartet ist.

 

Aus dem Prüffeld Hilfen zur Erziehung berichtet die gpaNRW, dass bei der Stadt Rheine ein steigender Transferaufwand in diesem Bereich festgestellt werden konnte. Bei der Heimerziehung hat die Stadt Rheine eine sehr hohe Falldichte im Vergleich zu anderen Kommunen. Die gpaNRW empfiehlt:

 

Haushaltstransparenz        Buchungen nach Art zwecks Fallkostenermittlung,

Finanzcontrolling                Abläufe und Zuständigkeiten eindeutig festlegen,

Berichterstattung                regelmäßige Berichterstattung über auffällige Hilfen,

Jugendamtssoftware          vollumfängliche Nutzung des Finanzcontrolling und

Zugangssteuerung              Standards für Zugangssteuerung (ambulante Hilfe/Heimunterbringung) festlegen, engmaschige Begleitung durch das Jugendamt.

 

Die Auswertungen der gpaNRW beziehen sich nur auf rechtliche und wirtschaftliche Aspekte, somit nicht auf eine pädagogische Einschätzung. Herr Gausmann ergänzt, dass es wichtig ist eine zielgerichtete Hilfe zu leisten. Fachliche und weniger finanzielle Aspekte werden im Jugendhilfeausschuss zu diskutieren sein. Mehr Transparenz, gerade in Bezug auf das Finanzcontrolling, wird mit der neuen Software möglich sein.

 

Bei den Prüffeldern Bauaufsicht und Verkehrsflächen ist die Stadt Rheine gut aufgestellt. Handlungsbedarf besteht beim Ausbau der Digitalisierung. Die Straßendatenbank mit dem GIS-System bildet bei den Verkehrsflächen eine gute Datenbasis. Die Handlungsempfehlung besteht darin, eine Kostenrechnung einzurichten für die Ermittlung des Aufwandes der verschiedenen Flächen. Aufgrund der hohen Abschreibungen bei den Verkehrsflächen in den vergangenen Jahren wird eine Prüfung der Bilanzwerte bezüglich der Nutzungsdauern empfohlen.

 

Im Weiteren werden die Themenfelder Interkommunale Zusammenarbeit und das GPA Kennzahlenset vorgestellt.

 


Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gem. § 105 Abs. 6 GO RW den Prüfbericht der gpaNRW sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes, und darüber hinaus über das Ergebnis seiner Beratung.

 

2. Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig