Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass die Stellungnahme und Entscheidung des Landrates vorliege und der Landrat in seiner Bewertung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Ratsbeschluss sowohl formell als auch materiell rechtswidrig sei und daher beanstandet werden musste. Von der Aufhebung des Ratsbeschlusses wurde abgesehen, da Straßen.NRW bereits mit den Arbeiten zur Umgestaltung der Salzbergener Straße begonnen habe. Es wurde angeregt, die Zuständigkeiten zukünftig zu beachten.

 

Herr Weßling informiert, dass der Vorgang einer verwaltungsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei zur Prüfung übergeben wurde.