Sitzung: 06.09.2022 Rat der Stadt Rheine
Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass die Stellungnahme und
Entscheidung des Landrates vorliege und der Landrat in seiner Bewertung zu dem
Ergebnis gekommen sei, dass der Ratsbeschluss sowohl formell als auch materiell
rechtswidrig sei und daher beanstandet werden musste. Von der Aufhebung des
Ratsbeschlusses wurde abgesehen, da Straßen.NRW bereits mit den Arbeiten zur
Umgestaltung der Salzbergener Straße begonnen habe. Es wurde angeregt, die
Zuständigkeiten zukünftig zu beachten.
Herr Weßling informiert, dass der Vorgang einer
verwaltungsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei zur Prüfung übergeben
wurde.