Sitzung: 29.09.2022 Sozialausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 347/22
Frau Eggenkämper bezieht sich auf den gemeinsamen weitergehenden Antrag (Anlage 2) mit den sozialen Maßnahmen. Die BfR habe den Punkt „Tafelgärten“ dort wieder heruntergenommen, da der Antrag der BfR bereits vorlag. Es sei als langfristige Planung angedacht, der einen zeitlichen Vorlauf benötige. Vor allem solle damit den Institutionen in Rheine geholfen helfen und, der Tafel, dem Salzstreuer und auch sozialschwachen Familien die Möglichkeit geben, günstig an frisches gesundes Obst und Gemüse zu kommen. Für die Tafeln wäre so ein Garten ganz besonders wichtig, weil diese nicht nur unter massiv zurückgehenden monetären Spenden leide, sondern auch Sachspenden immer weiter zurückgehen und im Gegenzug immer mehr Leute die Tafeln aufsuchen und deren Unterstützung brauchen würden. Es gebe bundesweit sehr viele Vergleichsprojekte von sogenannten Tafelgärten, die teilweise in Kooperation mit Schulgärten, Kindergärten oder anderen sozialen Einrichtungen seien. Das seien alles sehr langfristige Projekte.
Herr Gausmann erläutert, dass die Tafeln, der Salzstreuer und der Sozialpunkt unter massivem ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen)mangel leiden würden. Es mache kaum Sinn, so ein personalintensives Projekt zurzeit in die Wege zu leiten und umzusetzen.
Vielleicht wären Bürgergärten eine Idee. Es gebe beispielsweise ein Bürgerprojekt in Wettringen. Man könne ähnliche Effekte erzielen, die nicht primär über die Tafeln abgebildet würden. Es gebe in Rheine auch die Aktion „Gelbes Band“. In Rheine gebe es viele dieser gekennzeichneten Obstbäume, wo sich jeder kostenfrei mit Obst versorgen könne.
Von den Fraktionen im Rat der Stadt Rheine, außer der Fraktion DIE LINKE, gebe es einen Antrag, der weitergehend sei und ihnen vorliege (Anlage 2).
Herr Hewing findet die Idee von Tafelgärten oder Bürgergärten gut. Solche Initiativen seien aber besser, wenn diese nicht von der Verwaltung vorgegeben würden, sondern von interessierten Bürger(inne)n kämen und diese nach Unterstützung fragen würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Tafeln besucht. Dort gebe es zu wenige Ehrenamtliche, so dass das leider im Moment nicht umzusetzen sei.
Frau Stockel könne sich so etwas in Richtung Partizipation in Stadtteilen im Sinne von Gemeinschaftsgärten oder Ähnliches über Stadtteilbeiräte, Vereine, Organisationen oder sonstigen Bürgerzusammenschlüssen vorstellen. Den Weg über die Tafeln halte sie im Moment aufgrund der fehlenden Ehrenamtlichen nicht für zielführend.
Frau Ehrenberg meint, dass ein Missverständnis vorliege. Es gehe bei den Tafelgärten, die manchmal auch Bürgergärten genannt werden, nicht darum, die ehrenamtlichen Strukturen der Tafeln zu nutzen, sondern es gehe um Sozialhilfeempfänger, jetzt SGB-II-Empfänger und künftig Bürgergeld-Empfänger, die als Beschäftigungsmaßnahme dort eingesetzt werden sollten und dadurch die Möglichkeit der Rückkehr in einen Beruf erhalten können. Die Ernte solle anschließend an die Tafeln geliefert werden. Da gehöre auch der Kreis Steinfurt mit ins „Boot“. Das Projekt sei spannend und nachhaltig.
Herr Azevedo stellt fest, dass das von Frau Ehrenberg Gesagte nicht im Antrag der BfR stehe. Im privaten Bereich hätten sie von Herrn Gausmann gehört, dass von vielen Obstbäumen das Obst ungenutzt zu Boden falle und es an Initiative von Ehrenamtlichen fehle, die Möglichkeiten auszuschöpfen, um vielleicht den gleichen Zweck zu haben. Im ersten Schritt müsse sich eine Organisation bilden, die –wie Herr Hewing schon gesagt habe –, von den Bürger(inne)n kommen müsse, die sich initiativ darum kümmern würden. Das könne weder die Stadtverwaltung noch die Politik übernehmen. Der gemeinsame weitergehende Antrag sei viel weitreichender und diene auch, den Tafeln zu helfen.
Herr Lewinski schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Es sei nicht nur so, dass die SGB-II-Empfänger die Gärten bewirtschaften würden, jemand müsse das Projekt auch begleiten. Die Tafeln könnten angeliefertes Gemüse aus Lagerplatzproblemen nicht ewig kühlen. Mitarbeiter(innen) der Tafel oder Vorstände von Kleingärten könnten zu der Arbeitsgruppe eingeladen werden. Vielleicht könne fraktionsübergreifend ein Antrag entstehen. Er schlage vor, den Antrag der BfR zu vertagen.
Frau van Es unterstützt das von Frau Ehrenberg Gesagte zum Thema „Beschäftigungsmaßnahme.
Frau Homann-Eckhardt ist ebenfalls der Meinung, dass es einen Betreiber brauche und jemanden, der die Beschäftigungsmaßnahme begleite. Die Strukturen scheinen noch nicht zu Ende gedacht zu sein. Falls es ein Team geben werde, sei sie dabei, um in Ruhe über die Möglichkeiten zu sprechen.
Herr Hewing kannte die Information von Frau Ehrenberg nicht. Er findet den Vorschlag von Herrn Lewinski, den Antrag der BfR zu vertagen, gut und empfehle diesen von der Verwaltung prüfen zu lassen.
Herr Gausmann erklärt zum Unterschied von Tafelgärten und Bürgergärten, dass Tafelgärten von SGB-II-Empfängern, künftig Bürgergeld-Empfängern, betrieben werden. Bürgergärten hingegen würden von Bürger(inne)n betrieben, die sich eine kleine Parzelle anmieten würden, um dort für sich selbst Gemüse und dergleichen anzubauen. Die Mittel des Kreises fallen 2 Mio. Euro geringer aus als in 2022, so dass die Frage im Raum stehe, ob für ein solches Projekt Mittel zur Verfügung stehen würden.
Die Verwaltung benötige nun von irgendeiner Partei einen Beschlussvorschlag. Wenn der weitergehende Antrag beraten werde, sei der BfR-Antrag nicht automatisch abgelehnt. Des Weiteren könnten sie die Verwaltung bitten zu prüfen, ob es die Möglichkeit gebe, in Rheine Tafelgärten oder Bürgergärten in unterschiedlicher Form anzubieten.
Herr Krage erklärt, er würde den Vorschlag erweitern, dass die Verwaltung ein Konzept vorlegen solle. Deswegen würde er dem BfR-Vorschlag folgen und dahin gehend weiter beraten.
Herr Doerenkamp schlägt als Verfahrensvorschlag vor, dass die BfR ihren Antrag heute zurückziehe und überarbeite. Es sei heute festgestellt worden, dass es einige Unstimmigkeiten, Fehlinterpretationen und eine nicht vollständige Aufführung von Verfahren, wie das funktionieren soll, gegeben habe. Es seien Schwierigkeiten und weitere Ideen genannt worden.
Frau Ehrenberg erklärt, dass Beschäftigungsinitiativen immer angeleitet würden. Das sei originärer Bestandteil, wenn man das mit künftigen Bürgergeld-Empfängern mache. Die Verwaltung solle prüfen, ob der Kreis Steinfurt als Träger bei so einer Initiative mitmache und finanzieren würde. Sie würde sich Herrn Doerenkamp anschließen und der BfR raten, den Antrag zurückzustellen und überarbeitet in die nächste Sitzung noch einmal einzubringen.
Herr Gausmann informiert, dass auch nach dieser Verfahrensvereinbarung in der November-Sitzung über eine erweiterte Fragestellung von Tafel- oder Bürgergärten gesprochen werden könne. Es werde heute nicht der BfR-Antrag, sondern lediglich der weitergehende Antrag beschlossen.
Herr Azevedo erläutert, dass der Ausschuss sich mit dem Antrag der BfR habe auseinandersetzen müssen; das sei erfolgt. Den Antrag lehne keiner ab, er müsse aber genauer ausgeführt werden. Deswegen schlage er vor, diesen mit in die November-Sitzung zu nehmen.
Der gemeinsame Antrag habe den Fraktionen schon mindestens zwei Wochen vorgelegen und sei am Abend nach der letzten Ratssitzung gemeinsam, bis auf die Fraktion DIE LINKE, beraten und überarbeitet worden.
Frau Floyd-Wenke verliest für die Fraktion DIE LINKE eine Erklärung:
Meine Fraktion stimmt mit den
antragstellenden Fraktionen dahin gehend überein, da es aktuell mehr denn je
notwendig geworden ist, Menschen in prekären Lebenslagen zu unterstützen.
Dennoch werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus folgenden
Gründen: Die sechs vorgeschlagenen Maßnahmen dieses Antrages greifen unserer
Ansicht nach zu kurz.
Zu 1)
Mit Hilfe der Fachstelle Bürgerengagement
soll der Träger der Tafel bei dem Ausbau von Ehrenamtsstrukturen unterstützt
werden. Hierfür sollen 8.000 Euro Sonderförderung bereitgestellt werden. Es
bleibt völlig unklar, wofür dieses Geld ausgegeben werden soll. Auch ohne diese
Mittel können über die Rheiner Freiwilligenbörse weitere Ehrenamtliche
angeworben werden. Für die Beschaffung von Grundnahrungsmitteln stehen dem
gegenüber nur 2.000 Euro zur Verfügung. Auf welcher Grundlage ist diese Summe
eigentlich ermittelt worden? Wie vielen Menschen kann über den Herbst und
Winter tatsächlich mit einer Summe von einmalig maximal 2.000 Euro geholfen
werden. Von welcher Flexibilität bei Engpässen in der Lebensmittelversorgung
ist hier überhaupt die Rede?
Zu 2)
Es ist gut und richtig, die Anlaufstellen
für Sozialberatung zu unterstützen. Hier willkürlich einen Betrag von jeweils
2.000 Euro einmalig festzusetzen, halten wir für wenig zielführend. Besser wäre
eine Bedarfsanfrage bei den Anlaufstellen.
Zu 3)
Dieser Vorschlag verwundert doch sehr. Denn
meine Fraktion hat bereits im November 2021 eine diesbezügliche ausführliche
Anfrage an die Stadtwerke gerichtet. Das Antwortschreiben vom 8. Februar 2022
liegt Herrn Gausmann vor und wurde dem Sozialausschuss zur Kenntnis gegeben.
Die erbetenen Lösungsvorschläge seitens Stadtwerke und Verwaltung sind bisher
ausgeblieben. So, dass auch mit dem hier geforderten Konzept wohl kaum zu
rechnen ist.
Dem Vorschlag zur Einrichtung eines
Härtefallfonds können wir zustimmen. Die Erarbeitung von Vergabekriterien der
Verwaltung zu überlassen, lehnen wir jedoch ab.
Zu 4)
Wir sind der Auffassung, dass generell die
Öffnungszeiten aller öffentlichen Einrichtungen und Gebäude von der sich
etablierten Terminvergabepraxis auf bürgerfreundliche Sprechzeiten
zurückgesetzt werden sollte. Erweiterte Öffnungszeiten an Feiertagen und
Wochenenden können wir zustimmen.
Zu 5)
Eine Steuerungsgruppe, die dieses Maßnahmenpaket
begleiten und als Frühwarnsystem dienen soll, ist angesichts der
vorgeschlagenen Maßnahmen, die sich konkret nur auf Punkt 1 und Punkt 2
beziehen kann, mehr als überdimensioniert. Der im Antragsentwurf vorgeschlagene
„Runde Tisch“ unter Federführung des Sozialausschusses, wäre weit effektiver
gewesen.
Zu 6)
Wer erhebt diese Kennziffern? Wie lange soll
das dauern? Macht der Sozialausschuss bis dahin Pause? Es bedarf keiner
Kennziffern, um weitergehende Maßnahmen zu entwickeln. Die Vorsitzende des Sozialausschusses
sollte zu jeder Sitzung, mittels ordentlichem Tagesordnungspunkt, zur sozialen
Lage der Stadt beraten lassen, in der die Verwaltung ihre Informationen zur
Verfügung stellt. Im Übrigen, gibt der Sozialbericht bereits deutliche Hinweise
auf Handlungsfelder.
Frau Floyd-Wenke schlägt vor, auf der Homepage der Stadt, in den sozialen Netzwerken und der Presse, umfassend über die gesetzlichen Unterstützungsleistungen, wie Wohngeld, Sozialleistung und die Leistungen aus den Entlastungspaketen zu informieren. Insbesondere für Menschen, die bisher keine staatliche Hilfe in Anspruch genommen haben, sollte die Verwaltung Ressourcen zur Verfügen stellen, sie bei Antragstellung unterstützen und die Bearbeitung beschleunigen. Die Fraktion DIE LINKE werte diesen Antrag als ersten Aufschlag für eine intensive Befassung, und werde sich mit Blick auf die angeführten Kritikpunkte, der Zustimmung enthalten.
Frau Ehrenberg wisse, dass die Satzung der Suppenküche nicht zulasse, diese mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Eine warme Mahlzeit koste 1,50 Euro, was eine ganze Menge sei. Sie fragt, warum die Suppenküche nicht berücksichtigt worden sei. Eine Steuerungsgruppe sei aus ihrer Sicht nicht erforderlich.
Herr Gausmann erklärt, dass die Suppenküche von den Kirchengemeinden im Dekanat Rheine getragen werde. Eine öffentliche Förderung werde ausdrücklich ausgeschlossen. Auch gebe es keine Hinweise, dass sie zusätzliche Mittel für die Suppenküchen benötigen würden. Deswegen sei sie nicht aufgelistet.
Frau Dr. Hovestadt lässt über den weitergehenden Antrag (Anlage 2) abstimmen (siehe Beschluss).
Beschluss:
Der Sozialausschuss beschließt:
1.
Die
Rheiner Tafel erhält zum Ausbau der Ehrenamtsstrukturen im Jahr 2022 eine
Sonderförderung im Umfang von 10.000,00 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rheiner Tafel bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen
durch die Fachstelle Bürgerengagement (Rheiner Freiwilligenbörse) zu
unterstützen.
Auch der Zukauf von Lebensmitteln durch Dritte soll ermöglicht werden.
2.
Die
Beratungseinrichtungen „Salzstreuer“ (links der Ems) und „Sozialpunkt“ (rechts
der Ems) erhalten eine einmalige Förderung im Umfang von je 2.000 Euro.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den Stadtwerken Rheine ein Konzept zur
Prävention von Strom-, Gas- und Wassersperren zu entwickeln.
4.
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine 100.000,00 Euro für einen
Härtefallfond bereitzustellen.
5.
Die
Verwaltung entwickelt für den Härtefallfond Vergabekriterien, über die der
Sozialausschuss entscheidet.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung für die kalte Jahreszeit (Dezember
bis März) zu entwickeln, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen tagsüber
und insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen den Aufenthalt in geheizten
Räumen zu ermöglichen.
7.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu einer Steuerungsgruppe einzuladen.
8.
Die
Verwaltung wird beauftragt, anhand von geeigneten Kennziffern (z. B. Nutzer der
Tafel, Anträge auf Strom-, Gas- und Wassersperren) dem Sozialausschuss
regelmäßig über die Lage zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (1 Enthaltung)