Sitzung: 25.10.2022 Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum
Beratungsergebnis: Kenntnis genommen
Vorlage: 359/22
Frau Matianis führt zum aktuellen Kostenstand aus. Sie schildert, dass
von der Kostenberechnung Ende 2020 bis zum heutigen Stand eine Abweichung von
32,2% = 14,6 Mio. brutto vorläge. Weiter führt sie aus, dass im Budget ein
Betrag von 17,9 Mio. Euro für Rückstellungen enthalten sei. Davon seien 1,2 Mio.
Euro für Baupreissteigerungen in die Kostengruppen 300, 400 und 700
eingeflossen. Frau Matianis erklärt, dass es aktuell vier unterschiedliche Stände zu den Ausschreibungen gebe: (1) bereits vergeben sind Aufträge für 12 Gewerke, in Summe 9,8 Mio.
Euro. Im Urbudget (Stand Juni 2021) waren dafür 9,3 Mio. Euro veranschlagt. Das
aktualisierte Budget (inkl. der Erhöhung der Rückstellungen für
Baupreissteigerungen) setzt einen Betrag von 12,3 Mio. Euro an. Die aktuellen
Ausschreibungsergebnisse unterschreiten somit das aktualisierte Budget um 2,5
Mio. Euro brutto (unter 20%).
Herr Jansen fragt nach, ob die Preise der
Ausschreibungsergebnisse eine Preisgleitklausel
enthielten. Frau Matianis entgegnet, dass Preisgleitklauseln vereinbart wurden,
jedoch nicht mit jedem Unternehmen. Sie fügt hinzu, dass dies bei ungefähr der
Hälfte der Unternehmen der Fall sein dürfte. Die Ergebnisse daraus lägen erst
zur Schlusskostenrechnung vor, es sei denn, zwischenzeitlich würden Kosten
angemeldet werden.
Herr Dr. Konietzko hakt nach, in welchen
Fällen die Preisgleitklausel angewendet wurde. Frau Matianis erläutert, dass
dies für Materialien mit Lieferengpässen gelte.
Frau Matianis erläutert
den zweiten Ausschreibungsstand: innerhalb der (2) laufenden Verfahren
befänden sich aktuell 8 Gewerke in der Ausschreibung. Davon wurden mittlerweile
4 submittiert (Fassaden-, Dachabdichtungsarbeiten). Insgesamt liege eine
Unterschreitung von 12% vor.
Als dritte Variante nennt
Frau Matianis die (3) Verfahren in der Vorbereitung. Insgesamt
sind dies 10 Gewerke, die im Wesentlichen die technischen Anlagen beträfen
(Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroarbeiten). Hier lägen die verpreisten
Leistungsverzeichnisse vor, d. h. sie wurden durch die Fachplaner bepreist, um
eine Schätzung vornehmen zu können. Die Fachplaner bewerten die Marktsituation
als auskömmlich, es werden Unterschreitungen in Höhe von 24% erwartet.
Herr Jansen stellt die
Frage, wie sichergestellt werden könne, dass ein Anbieter nicht zunächst mit
einem niedrigen Angebotspreis einsteige und über die Preisgleitklausel einen höheren Preis geltend mache.
Frau Matianis erläutert
daraufhin, die vorbeugenden Maßnahmen: die Preisschätzungen der Fachplaner
würden zu Rate gezogen bzw. mit dem Angebot verglichen. Bei deutlichen Unterschreitungen
würde ein Aufklärungsgespräch gesucht. Der Unternehmer müsse dabei nachweisen,
dass der angebotene Preis realistisch sei.
Zudem werde geschaut, wo
die Gefahr bestünde, dass der Preis nicht stabil sei. In diesen Fällen müsse
der Unternehmer nachweisen, wie sich der Preis zusammensetze. Grundsätzlich
müssen Lohn- und Materialpreis separat ausgewiesen werden.
Frau Dietz ergänzt
unterdes, dass im Rahmen der Preisgleitklausel, der Auftraggeber 90% und der
Auftragnehmer 10% Anteil an den Mehrkosten trage. Frau Schauer erläutert, dass
ein Einsatz der Preisgleitklausel empfohlen würde, da ansonsten ein rechtliches
Problem entstehen könne. Sie weist darauf hin, dass eine Nachbesserung erfolge,
insofern Schwierigkeiten bei den ersten Fällen auffallen. Die Preisgleitklausel
wird neu eingesetzt, bisher gäbe es noch keine Erfahrungen mit diesem
Instrument.
Als (4) Verfahren in der
Vorschau nennt Frau Matianis die letzte Variante der Ausschreibung. Diese
umfasse 21 Gewerke, welche 17% des Gesamtauftragsvolumens ausmachen würden. Bis
zum Jahresende werden hier 83% Kostensicherheit erwartet, d. h. bis dahin solle
submittiert oder vergeben sein.
Herr Volker Brauer stellt
die Frage, ob in den nächsten Sitzungen präsentiert werde, wie die Rückstellung
für die Baupreissteigerung nach und nach auf die einzelnen Gewerke aufgeteilt
werden und welches Gesamtergebnis dies mit sich bringe. Frau Matianis bejaht
dies und erklärt, dass die Zahlen nach der Auftragsvergabe angepasst werden.
In der letzten Sitzung
wurde angemerkt, dass die „Kosten
Mietflächen“ in Höhe von 563 Td. Euro erst im Juni 2022 aufgetaucht seien.
Frau Matianis erklärt, dass diese Kosten schon immer Bestandteil des
Objektbeschlusses waren, dies könne in der Kostenübersichtstabelle ersehen
werden (Kostengruppe 700, Nebenkosten). Die Gesamtkosten teilen sich auf in 100
Td. Euro Mietkosten für die Ersatzflächen EDV und 463 Td. Euro für die
Interimsbibliothek (250 Td. Herrichtung, 214 Td. Miete). Hier könne aufgrund
der steigenden Energiekosten eine Kostensteigerung anfallen.
Frau Matianis erläutert
weiterhin die Planungen für die Ersatzfläche
Büro und die ausgelagerten Mitarbeiter der Stadt in der ehemaligen
Damloup-Kaserne: Hier werden die Herrichtungskosten voraussichtlich höher
ausfallen, da mehr Mitarbeiter umziehen sollen als ursprünglich geplant.
Hintergrund sei eine Vereinfachung des Bauablaufs und die daraus resultierende
Minimierung der Risiken.
Zum Thema Förderung berichtet Frau Matianis, dass
die 8 Mio. Euro inzwischen bestätigt wurden. Für die nachträglich eingereichten
Förder-Anträge der Lüftungs- und MSR-Technik beträgt die Bearbeitungszeit 5 – 6
Monate. Das Procedere sieht vor, dass vorher kein Auftrag vergeben werden
dürfe. Somit ergebe sich hier ein „Wettlauf gegen die Zeit“. Um einen vorzeitigen
Maßnahmenbeginn wurde gebeten, was bedeutet, dass auf eigenes Risiko
förderunschädlich bereits ausgeschrieben würde.
Herr Jansen betont noch
einmal abschließend, dass erst zum Ende des Projekts, nach Einreichung der
Schlussrechnungen klar sei, bei welchen Gesamtkosten das Fazit gezogen werde.
Frau Matianis erklärt,
dass ein Bestandsgebäude aus den 70er Jahren immer Risiken berge. Man sei sich
nicht sicher gewesen, ob überhaupt Angebote eingehen. Bisher sei eine gute
Resonanz zu verzeichnen.
Herr Doerenkamp hakt nach,
wie hoch die Summe der Fördermittel sei. Frau Dietz reicht dies zur nächsten
Sitzung nach. Frau Schauer weist darauf hin, dass die Summe bisher nicht als
Einnahme im Haushalt eingeplant sei. Herr Doerenkamp schlussfolgert, dass bei
einer Förderzusage ein positiver Effekt auf die Eigenmittel erwirkt werde.
Beschluss:
Der planungs- und
baubegleitende Ausschuss nimmt den aktuellen Kostenstand des Projektes zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme