Gremium: Sozialausschuss

Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann erklärt, dass dieser Sozialbericht aufgrund des Antrags der Fraktion DIE LINKE erstellt worden sei. Es sei geplant, den Sozialbericht jährlich mit verschiedenen Schwerpunktthemen fortzuschreiben. Die Verwaltung sei überzeugt, dass der Bericht wichtige Erkenntnisebenen bringen könne. Das Erheben der Erkenntnisse sei am besten im gemeinsamen Austausch möglich, wie beispielsweise jetzt beim Thema Wohnen, zwischen dem Sozialausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz. Sodass die Thematik dann bei den jeweiligen Beschlüssen der Ausschüsse wieder aufgegriffen werde. Als Nächstes wolle Herr Jüttner-von der Gathen etwas zum Rahmen sagen, bevor Frau Ellenberger den Sozialbericht, Schwerpunkt Wohnen, vorstelle.

 

 

Herr Jüttner-von der Gathen erläutert, dass Frau Ellenberger eine andere Präsentation vorbereitet habe, als die, die Herr Gausmann und er im letzten Sozialausschuss vorgestellt hätten. In 2018 habe die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag gestellt. Daraufhin seien Kooperationsvereinbarungen mit Datenpartnern gefolgt, um an valide Daten kommen zu können. Es seien die Straßenschlüssel überarbeitet worden, welche nun stetig aktualisiert würden, um die Kennzahlen und Indikatoren richtig zuordnen zu können. Ebenso sei eine neue Software angeschafft worden, damit die Daten qualifiziert ausgewertet und aufbereitet werden. Eine Statistikstelle sei aufgebaut worden, welche zur Legitimierung sehr wichtig sei. Ohne diese Statistikstelle dürfte die Verwaltung die Daten gegliedert nach Stadtteilen nicht haben bzw. könnte sie nicht auswerten. Im nächsten Schritt sei die Personalaquise erfolgt, und Frau Ellenberger sei 2021 als Sozialplanerin eingestellt worden. Danach startete die Erstellung des Sozialberichtes. Es habe eine Arbeitsgruppe intern gegeben und eine Arbeitsgruppe extern, unter anderem aus Sozialausschussmitgliedern, welche den Prozess begleitet und auch gesteuert hätten. Parallel seien immer wieder konzeptionelle Überlegungen erfolgt, beispielsweise soll es ein einmaliger Bericht sein oder regelmäßige Berichte geben, welche Qualität soll dieser Bericht haben. Die konzeptionelle Ausrichtung sei nun so angelegt worden, dass es sich um eine integrierte Sozialplanung handele, sodass es nicht nur eine einmalige Sozialberichterstattung gebe, sondern dauerhaft zu unterschiedlichen Planungsbereichen, welche dann strategisch verknüpft würden. Dies solle dazu dienen, die politischen Diskussionen und die Verwaltungsentscheidungen zu qualifizieren. Ebenso solle dies dazu dienen, in der sozialen Daseinsvorsorge bessere Entscheidungen treffen zu können bzw. die Teilhabe von Menschen in der Stadt Rheine besser zu ermöglichen.

 

 

Frau Ellenberger präsentiert aus dem Sozialbericht 2022 mit dem Schwerpunkt Wohnen ausgewählte Ergebnisse (Anlage 1).

 

 

Herr Jüttner-von der Gathen erklärt, dass das Ziel sei, ein integriertes, abgestimmtes und inhaltlich qualitativ hochwertiges Vorgehen in allen Planungen einzurichten. Dies erfolge bereits innerhalb des Verwaltungsvorstands Bereich II, dort hätten sich die Planungsfachleute aus verschiedenen Projekten wie der Familienberichterstattung,

des Sozialberichts, kommunale Präventionsketten und des Sozialplans Alter, zusammengesetzt und geschaut, wo gebe es bei den bisherigen Planungserkenntnissen strategische Zusammenhänge und Herausforderungen, welche nun angegangen werden sollten und an die Verwaltungsleitung und die Politik zu melden seien. Diese Verknüpfungen von Projekten solle noch erweitert und gepflegt werden, sodass über den Fachbereich hinaus Planungszusammenhänge den Fokus und die Perspektive erweitern würden. Es erfolge eine ständige Kontrolle der internen Datenqualität, da bei Auswertungen auffalle, dass dort noch Nachsteuerungsbedarf sei und die Daten dadurch valider, verlässlicher und aussagekräftiger würden. Er hofft, dass sie dann auch in der Lage seien, bestimmte Daten in feineren Bereichen auf Quartiersebene besser auswerten und mit anderen Quartieren vergleichen zu können. Hierfür müsse allerdings noch eine Nachbesserung der Straßenschlüsselsystematik erfolgen. Zukünftig solle das Programm KomMonitor integriert werden, wofür bereits ein Programm vorläge. Damit sei es möglich, von extern auf aggregierte Daten der Sozialberichterstattung zugreifen zu können. Sie seien dann nicht mehr nur auf selbst erhobene Daten oder Daten aus Berichten angewiesen, sondern könnten auch auf andere Daten zurückgreifen. Es brauche allerdings noch Zeit, dieses Programm zu integrieren. Er informiert, dass den Ausschussmitgliedern eine Druckversion vom Sozialbericht zur Verfügung gestellt werde, sofern die Beratungen und der Beschluss abgeschlossen seien.

 

 

Frau Dr. Hovestadt bedankt sich bei Frau Ellenberger und Herrn Jüttner-von der Gathen und betont, dass diese Darstellung wichtig sei, um das weitere Vorgehen planen zu können. Sie eröffnet die Diskussionsrunde.

 

 

Herr Mersch bezieht sich auf die Folie Mesum-Nord und fragt, ob es nicht besser sei, dies in Relation zu sehen, denn wenn es wenige sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gäbe und viele, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, wieso sei es dann in dem Gesamten oder in der Mitte eher niedrig anzusiedeln.

 

 

Herr Gausmann erklärt, dass dies ein Verständnisproblem sei, denn Frau Ellenberger habe den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umskaliert, so dass es nicht ganz wenig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte seien, sondern ganz wenig nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

 

 

Herr Doerenkamp bedankt sich für die andere Form der Darstellung mit dem Fokus auf den Bereich Wohnen, da er schon die Gelegenheit gehabt hätte, den anderen Bericht im Sozialausschuss mitzubekommen. Er teile nicht alle Aussagen von Frau Ellenberger, denn er sehe zum Beispiel kein Problem darin, wenn Arbeit und Wohnung nicht an einem Ort seien. Der Bedarf an Single-Wohnungen sei bekannt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz arbeite auch bei der Schaffung von neuem Wohnraum daran, den Anteil an kleinen Wohnungen zu erhöhen. In der Präsentation sehe man immer wieder drei große Stadtteile, welche in den verschiedenen Bereichen auftauchen würden. Das seien Innenstadt, Dorenkamp und Schotthock. Er benennt drei große Themen, welche der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz bereits für diese Stadtteile angegangen ist. Für den Bereich Innenstadt sei dies der Rahmenplan Innenstadt. In der ersten Version sei das Thema Wohnen nicht Schwerpunkt des Rahmenplans gewesen, dies habe man inzwischen aber geändert und die Innenstadt solle mit mehr Wohnraum ausgestattet werden.

Das Programm Soziale Stadt Dorenkamp sei inzwischen zwar abgeschlossen, es wirke aber noch nach. Es seien Rahmenbedingungen für den Dorenkamp geschaffen worden, um das Leben dort zu verbessern.

In der Zukunft solle sich um die Soziale Stadt Schotthock gekümmert werden. Es solle Wohnraum unter den sozialen Gesichtspunkten geschaffen werden.

In diesen drei Bereichen könne gesagt werden, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Hand in Hand mit dem Sozialausschuss gehe. Es stimme ihn froh, dass sie zusammen in die richtige Richtung gehen und die Ausschüsse nicht gegeneinander arbeiten würden, sondern einem gemeinsamen Ziel zuarbeiten.

Interessant sei, dass im Schotthock und im Dorenkamp, wo nun die Baugebiete am ehemaligen Kümpers-Gelände und der ehemaligen Damloup-Kaserne entstünden, die Bevölkerungsdichte noch nicht so hoch sei, so-dass er davon ausgehe, dass der Bevölkerungszuwachs durch die Baugebiete von diesen Stadtteilen getragen werde könne. Es könne eine dichtere Bebauung dort möglich sein. Dies nehme er mit in die nächsten Besprechungen zu diesem Thema.

Das nächste Thema, welches er ansprechen wolle, bei dem in der Zukunft noch Nacharbeitungsbedarf bestünde, seien die Seniorenheime und Flüchtlingsunterkünfte. Dies seien Wohnunterkünfte, in denen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe dicht beieinander wohne. Beispielsweise bei Altenheimen und dem im Bericht genannten Umzug aus dem Stadtteil heraus. Dies müsse nochmal in den  Blick genommen werden, und es müsse hinterfragt werden, inwieweit verfälsche ein Altenwohnheim, eine Seniorenwohnanlage oder eine Flüchtlingsunterkunft die Aussagen des Berichtes.

Abschließend beantragt Herr Doerenkamp für die CDU–Fraktion, den Beschlussvorschlag um einen Punkt 7 zu ergänzen, der wie folgt heißen könne: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, die Ergebnisse der Sozialrahmenanalyse der 24er-Zonen in einem gesonderten Kapitel in der Begründung zu Bebauungsplänen mit einfließen zu lassen.

Durch den Beschluss Punkt 4 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, also durch die Empfehlung des Sozialausschusses an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, die Daten aus dem Sozialplan zu berücksichtigen, würden nun die Taten folgen. Damit würde es tatsächlich auch umgesetzt werden und zu einer konkreten Handlungsoption gemacht.

Dabei gehe es nicht darum, es nur im Hinterkopf zu behalten, sondern  in die Begründung und Planung mit einfließen zu lassen, welche für die größeren Baugebiete von besonderer Bedeutung seien.

 

 

Frau Dr. Hovestadt fragt, ob dies ein Antrag zu Geschäftsordnung sei. Herr Doerenkamp verneint das.

 

 

Herr Azevedo schlägt vor, dass es besser nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte heiße, um Verständnisproblemen vorzubeugen.

 

 

Herr Meier findet, dass die Art der Wohnform auffällig sei. Er habe überlegt, was in Mesum-Dorf richtig, was in Dorenkamp-Süd aber nicht richtig sei, und er käme zu dem Entschluss, dass es daran läge, dass Mesum-Dorf nicht so viele Mehrfamilienhäuser habe. Er schlussfolgert, dass nach seiner Ansicht die Art der Bebauung die Erwerbslosenquote in den Stadtteilen in Rheine beeinflusse. Er glaube, dass eine aufgelockerte Wohnform mit Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern dem Trend der hohen Erwerbslosenquote entgegenwirken würde.

 

 

Frau Ehrenberg bezieht sich auf das Fazit von Frau Ellenberger, dass bezahlbarer Wohnraum in Rheine dringend benötigt werde. Sie teilt mit, dass im Sozialbericht auf S. 129 stünde, dass lediglich 5 % des Wohnraumes in Rheine öffentlich gefördert seien. Sie plädiert dafür, dass diese Quote auf mindestens 10 bis 20 % erhöht werde, denn 5 % seien viel zu wenig bei den hohen Mieten in Rheine. Es könne nur ein gemeinsames Anliegen dieser beiden Ausschüsse sein, die Quote zu erhöhen und vor allem in den neuen Baugebieten Damloup-Kaserne und Kümpers mehr geförderten Wohnraum zu schaffen. Sie fordert mindestens 10 %.

 

 

Herr Brauer bedankt sich für die Präsentation und Vorstellung des Berichts. Er bezieht sich auf die Bevölkerungsdichte im Schotthock und die Aussagen von Herrn Doerenkamp. In dem Bericht seien die Wohngebiete nicht herausgerechnet worden. In Baarentelgen würde es das Industriegebiet und Freiflächen geben. Wenn diese herausgerechnet würden, sähe die Bevölkerungsdichte anders aus. Er finde, dass die Bevölkerungsdichte schon damit zusammenhänge und nicht auszuklammern sei. Er finde auch, dass es nicht zwingend mit den Wohnformen zu tun haben müsse. Zwar gebe es eine höhere Bevölkerungsdichte in Mehrparteienhäusern, es müsse aber nicht zwingend in diese Schiene gehen. Es hänge davon ab, wie diese Wohnformen ausgestaltet und die Wohnungen ausgestattet seien. Einfamilienhäuser oder eine lockere Wohnbebauung seien in seinen Augen nicht die Lösung. Die wichtigste Erkenntnis sei, dass die Bevölkerungsdichte damit zusammenhänge, nicht aber die Wohnform. Er weist nochmal darauf hin, dass es vor einiger Zeit eine Einigung gegeben habe, dass keine Straßennamen im Schotthock genannt würden, sondern die direkten Häuser, um Straßenzüge oder Bereiche nicht schlecht zu reden. Abschließend bittet er die Vorsitzende, die Rednerliste noch nicht zu schließen, da es möglich sein müsse, noch auf eingebrachte Wortbeiträge reagieren zu können.

 

 

Frau Friedrich bezieht sich auf den Wortbeitrag von Frau Ehrenberg. Im Wohnraumversorgungskonzept sei eine Quote beschlossen worden, jedoch zeige der Sozialbericht, dass diese nicht ausreiche. Der Bedarf sei höher. Im neuen Wohnviertel im Schotthock würden aufgrund der hohen Investitionen sehr hochpreisige Wohnungen entstehen, und sie sei sich nicht sicher, ob gut situierte Rentner oder Akademikerrentner sich dort eine Wohnung leisten würden können. Es sei eine Entwicklung in die Hochpreisigkeit zu sehen, und daher sollte sich nochmal über die Quoten unterhalten werden.

Sie teile den Kommentar zur Bevölkerungsdichte, denn dort sei viel Gewerbegebiet. Eine dichte Wohnbebauung, also eine Mehrfamilienhausbebauung, sei nicht gleichbedeutend mit sozial schwierigen Verhältnissen.

Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder habe beschlossen, dass Rheine wachsen solle, und wenn Rheine städtisch werden solle, müsse man auch städtische Strukturen entwickeln. Dies bedeute, dass Rheine nicht bis ins Unendliche ausgedehnt werden könne, sondern Mehrfamilienhausstrukturen geschaffen werden müssten, was auch schon umgesetzt werde.

Es solle darauf geachtet werden, welche Quoten angesetzt würden, um preiswerten Wohnraum und öffentlich geförderten Wohnraum zu unterstützen. Es sollte hinterfragt werden, wer sich die heutigen Mieten noch leisten könne. Beispielsweise Berufsgruppen wie Polizist(inn)en, Pflegekräfte, Kassierer(innen), bis wann können sie sich die Mieten noch leisten und wann würden sie in den Wohngeldbezug fallen.

Daneben solle im Blick behalten werden, wie wohlhabend die Bevölkerung in Rheine sei. Rheine sei eine Stadt, in der normale Menschen wohnen und keine Millionäre. Es gebe beispielsweise die Jugendlichen, die von zu Hause raus wollen, aber auch Rentner(innen) aufgrund der relativ alten Gesellschaft. Für alle müsse Wohnraum geschaffen werden. Der Sozialplan solle nochmal mit in den Stadtentwicklungsausschuss genommen werden, um dort zu gucken, wie dieser Bericht bei den Beschlüssen der einzelnen Quartiere berücksichtigt werden könne.

Sie appelliert, dass es für den Bereich Wohnraum für Menschen mit Behinderung eine Lösung geben müsse. In diesem Bereich sei großer Bedarf, was auch dieser Bericht gezeigt habe. Sie bittet die Stadtverwaltung und jeden mit Beziehungen zu den Trägern oder dem LWL, dass dort wieder Bewegung reinkäme.

 

 

Herr Hewing erklärt, dass Frau Ehrenberg und Frau Friedrich viele Dinge bereits angesprochen hätten, die er auch sagen wollte. Er ergänzt und bezieht sich auf die Aussage, dass es aktuell 5 % geförderten Wohnraum gebe, der Bedarf aber bei 20 % preiswertem Wohnraum liege. Er stellt fest, dass diese Erkenntnisse aus dem Bericht aus 2021 resultieren würden, die aktuelle Situation aber noch dramatischer sei, schaue man sich an, dass vier Personen für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen neu eingestellt würden. Er bittet den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes zu überprüfen, ob diese 5 % ausreichen würden. Die Vertreter der Fraktion Die Grünen denken, das sei nicht ausreichend und überlegen auch zu beantragen, dass der Sozialausschuss dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt, dies zu überprüfen.

 

 

Herr Jansen bedankt sich für die Präsentation und erläutert, dass es drei große Ziele gebe, welche mit dem Wohnraumversorgungskonzept erreicht  werden sollen. Das seien die Schaffung von ausrechendem, bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Es sei geplant, bis 2025 1.909 und bis 20235? 4.200 Wohnungen zu bauen. Zwischendurch müsse analysiert werden, wie der aktuelle Stand sei. Sei zu wenig oder zu viel gebaut, seien die geplanten Bauvorhaben vermietbar? Dafür würden detaillierte Daten benötigt, beispielsweise aus diesem Sozialbericht, Sozialbericht Alter oder dem Zensus. Diese Daten sollen schnellstmöglich dort einfließen.

Seine Fraktion Die Linke findet gut, dass der Sozialbericht sich der Forderung aus dem Wohnraumversorgungskonzept anschließe, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau auch in Reihenhäusern stattfinden solle. Dies sei für kinderreiche Familien wichtig, um ausreichend große Wohnungen erhalten zu können.

Herr Jansen habe bei der Wohnbebauung in Elte und Hauenhorst ausgerechnet, dass 20 geförderte Wohneinheiten in Hauenhorst-Catenhorn und 2 in Elte entstanden seien. Dies entspreche einem Anteil vom geplanten Wohnungsbau von 1,1 % in Catenhorn und 0,1 % in Elte. Es sei ein deutlicher Bedarf nach oben erkennbar.

Eine weitere wichtige Frage sei, wie viele barrierefreie Wohnungsbauten benötigt würden. Der Sozialbericht sage, dass eine erhebliche Nachfrage bestünde, der Experte sehe dies allerdings kritisch. Das sei ein Widerspruch, welcher noch geklärt werden müsse.

Er bezieht sich auf Seite 139 im Konzept, auf die Grafik mit den abgeschlossenen und im Bau befindlichen und geplanten Bauprojekten. Es sei wichtig zu erfahren, wie sich der Wohnungsbestand in den letzten 10 Jahren entwickelt habe, aufgeschlüsselt nach dem Gesamtbestand und dem Bestand an geförderten Wohnungen. Schön sei es noch, wenn dieses Bestands- und Bedarfsregister auf die Stadtteile heruntergebrochen werden würde.

 

 

Frau Homann-Eckert erläutert, dass der Trend unterbrochen werden müsse, bei den kritischen Quartieren zu gucken. Sie freue sich auf die nächsten Berichte, um eine Entwicklung sehen zu können, ob die Werte noch tiefer oder höher gingen.

Es gebe ihrer Ansicht nach keine Datenlage zu der Ansicht, dass es einen Zusammenhang zwischen viele Menschen und vielen Problemen gebe.

Sie legt dar, dass nicht alle Menschen ein Einfamilienhaus benötigen oder brauchen würden, auch wenn Einfamilienhäuser die anzahlmäßig größte Wohnform aktuell in Rheine seien. Daher sei es auch möglich, alte Gebäude zu nutzen, anstatt neu zu bauen.

In den Baugebieten, in den besonders schwierigen Quartieren sei eine Lösung nach Augenmaß in Bezug auf geförderten Wohnraum notwendig. Denn würde in diesen Gebieten viel geförderter Wohnraum entstehen, würde der Trend dieser schwierigen Quartiere möglicherweise unterstützt werden. Hier müsse gut geschaut werden, welche Maßnahmen die richtigen seien. Sie bekräftigt, dass die Arbeitsgruppe sinnvoll sei, welche dem Sozialausschuss dann Vorschläge für Maßnahmen unterbreite, vielleicht auch außerhalb des geförderten Wohnraums. Sie habe schon Ideen, wie beispielsweise integrative Mehrfamilienwohnhäuser, dritte Orte, geförderte Wohnräume bzw. Wohnraumquoten quartiersbezogen oder eine stadtteilbezogene Erhöhung der Prozente. Sie fragt die Verwaltung, wann mit den ersten Ergebnissen aus der Arbeitsgruppe gerechnet werden könne. Ihr habe an der Vorlage gut gefallen, dass die Daten nun vorlägen und auch Taten folgen würden, da der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz diese Dinge künftig mit im Blick behalte.

 

 

Herr Wisselmann bedankt sich für den ausführlichen Sozialbericht und nimmt nochmal Bezug auf die fehlenden Singlewohnungen, welche in Rheine nicht günstig seien. Er fragt die Verwaltung, wie bei Menschen im Leistungsbezug vorgegangen würde, welche eine Wohnung fänden, die den Mietrahmen sprenge.

 

 

Herr Ortel bedankt sich und fragt, inwieweit durch den Beschlussvorschlag eine „Handlungsanweisung“ an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erfolge. Punkt 1 sei unstrittig, da dies nur eine Kenntnisnahme sei und keine Auswirkungen habe. Allerdings sei bei Punkt 4 eine Empfehlung des Sozialausschusses an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Ergebnisse zu berücksichtigen. Er finde, dass diese Formulierung sehr weich sei und die Verbindlichkeit des Sozialberichts im Sinne einer Handlungsanweisung deutlich schwächelt. In dem Beschlussvorschlag von Herrn Doerenkamp käme das Wort einfließen vor, welches nicht stärker sei. Wie wertvoll dieses Instrument für Stadtplanung und Sozialplanung und so weiter sein werde, werde sich noch herausstellen. Allerdings glaube er, dass ihnen bei künftigen Diskussionen dieser Sozialbericht nicht helfe, wenn er so beschlossen werde.

 

 

Frau Homann-Eckert ergänzt, dass ihre Fraktion CDU dies auch diskutiert habe und zu dem Entschluss gekommen sei, im Sinne dieser Beschlussvorlage so zunächst abstimmen zu wollen und dann auf die Rückmeldungen aus dem Expertengremium und der Arbeitsgruppe zu warten, um dann gegebenenfalls nachsteuern zu können.

 

 

Herr Mersch teilt mit, dass er finde, dass eine erhöhte Bevölkerungsdichte zu hohen Sozialindikatoren führen könne. Er glaube, dass es vermehrt Mehrfamilienhäuser aufgrund des hohen Mietspiegels geben werde, um viele Menschen auf geringer Fläche unterbringen zu können. Herr Mersch glaubt, dass wenn die Menschen eigene Leistungen in ihr Wohnquartier/ihr Wohnviertel einbringen, sie sich mehr mit dem Bereich identifizieren und weniger dagegen arbeiten würden.

 

 

Herr Hachmann bedankt sich für den Bericht und betont, dass dies eine gute Sache sei und durch den geänderten Beschlussvorschlag von Herrn Doerenkamp auch gut in die Bebauungspläne und Begründungen mit einfließen könne. Er bittet die Verwaltung, noch etwas zu der Umsetzung zu sagen.

Er erläutert, dass das Thema geförderter Wohnraum im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz umfassend diskutiert wurde und die Erhöhung der Quote nicht die Lösung des Problems sei. Bezug nehmend auf einen Bericht der Deutschen Bundesbank erläutert er, dass der geförderte Wohnraum nicht die Lösung, sondern das Problem sei. Es käme darauf an, dass es gleiche Angebote gebe und nicht unterschiedliche.

 

 

Frau Schauer greift nochmal das Thema Einfamilienwohnhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser auf. Sie möchte noch einmal betonen, dass nicht die Mehrfamilienwohnhäuser das Problem seien. Ebenso möchte sie betonen, dass es in den letzten Jahrzehnten auch noch eine starke Verschiebung der Haushaltsgrößen gegeben habe. Die Haushaltsgrößen würden immer kleiner, der Bedarf steige jedoch exorbitant. Daher müsse die Lösung unter anderem aus ökologischer, aber auch aus bedarfsgerechter Sicht in Richtung Mehrfamilienwohnhäuser gehen. Es dürfe aber nicht daraus geschlossen werden, dass die Probleme dadurch verschärft würden.

Eine weitere Verschiebung werde es künftig geben, denn Neubau sei in der Regel teurer, als der Kauf eines unsanierten Hauses aus den 60er oder 70er Jahren. In diesem Bereich müsse auch etwas passieren. Durch den Neubau würde etwas Hochpreisiges entstehen, daher sei es wichtig, die Quote des geförderten Wohnraums bei neuen Baugebieten im Blick zu behalten und überall die gleiche Quote anzusetzen, um auch die soziale Durchmischung zu fördern. Es sei eine Quote von 10 % zwingend festgelegt, damit später 5 % an gefördertem Wohnungsbau vom Wohnungsbestand erreicht würden.

Diese 10-%-Quote sei allerdings nicht die einzige Möglichkeit. Es gebe außerdem noch die Möglichkeit, über die Konzeptvergabe bei städtischen Grundstücken, über freiwillige Geschichten oder über die eigene Wohnungsgesellschaft, welche natürlich eine höhere Quote - in der Regel von 50 % oder mehr - habe, Einfluss zu nehmen.

Bei der letzten Bestandsanalyse im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz habe man festgestellt, dass sie auf einem guten Weg seien.

Es sei noch zu unterscheiden zwischen bezahlbarem und gefördertem Wohnungsbau. Auch hier sei die Verwaltung angehalten, mit Konzeptvergaben durch die städtebaulichen Entwürfe bezahlbaren Wohnraum zu erreichen. Dies könne durch das Angebot von Reihenhäusern erfolgen, wenn junge Familien sich kein freistehendes Einfamilienhaus, welches unter 500.000 € nicht mehr zu haben sei, leisten können.

Frau Schauer erklärt, dass es viele verschiedene kleine Bausteine gebe, welche zum Thema bezahlbaren Wohnraum führen müssten.

Der Bericht sei aus ihrer Sicht nicht differenziert genug, damit der Sozialausschuss pauschale Handlungsanweisungen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz geben könne. Jeder Bebauungsplan sei individuell und müsse individuell abgewogen werde. Die Aufnahme eines Kapitels in die Begründung zu diesem Thema finde sie gut, damit im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz dann darüber diskutiert werden könne und jeder sich das Thema nochmal bewusstmachen würde.

 

 

Herr Gausmann erklärt, dass der Sozialbericht auf einer 24er Ebene sei. Dies sei deutlich größer, als sich der Bauleitplan und der Bebauungsleitplan abbilde. Daher könne beispielsweise nicht gesagt werden, Schotthock/Baarentelgen habe diese Quote oder deswegen dürfe im Walshagenpark nur diese Bebauung erfolgen. Dies sei nicht richtig, da unterschiedliche Größenordnungen vorlägen.

Herr Gausmann bezieht sich auf die Frage von Herrn Wisselmann bezüglich Singlewohnungen und bezahlbarer Wohnungen im SGB II. Er erklärt, dass es im Leistungsbereich SGB II ein schlüssiges Konzept gebe, in welchem ganz bestimmte Mietpreise definiert seien, welche nur anerkannt werden dürfen. Dies seien Vorgaben vom Bund und des Kreises Steinfurt. Mit dieser Sozialberichterstattung sollte unter anderem festgestellt werden, dass mehr bezahlbare Wohnungen benötigt würden.

Herr Gausmann bezieht sich nun auf die Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit. Er erklärt, dass es Akteure auf dem Wohnungsmarkt gebe, die den Eindruck hätten, dass barrierefreie Wohnungen nicht nachgefragt würden. Angebot und Nachfrage würden sich in diesem Bereich nicht treffen, denn die Nachfragen im Dezernat nach barrierefreien Wohnungen seien da. Die Kommunikation müsse in diesem Punkt verbessert werden, daher seien die Wohnungsgesellschaft und die Stadt in der Arbeitsgruppe, um dies noch zu optimieren und Nachfrage und Angebot zusammenbringen zu können. Untersuchungen würden zeigen, dass barrierearme und barrierefreie Wohnungen im ganzen Bundesgebiet notwendig seien.

Bezüglich des Wohnraums für Menschen mit mehrfachen Behinderungen erklärt Herr Gausmann, dass dies bekannt und man in Gesprächen sei. Der Sozialausschuss müsse nun überlegen, ob es an der Zeit sei, die Landschaftsverbandspolitiker an den Tisch zu holen. Dies würde er gleich im Anschluss in der Sozialausschusssitzung noch berichten. Er berichtet nun kurz, dass die Stadt Rheine aktuell Grundstücke verschenken könne, es fände sich allerdings kein Investor, weil die Rahmenbedingungen des Landschaftsverbandes so eng seien, dass die Betreuung nicht mehr refinanziert würde.

Er weist ausdrücklich auf den Beschluss unter Punkt 3 hin, dass sie zwingend darauf angewiesen seien, die Wohnraumsicherung auch abzubilden. Dies sei wichtig, denn es helfe nichts, nur Wohnungen zu bauen, es müsse auch dafür gesorgt werden, dass die Personen die Wohnungen behalten.

 

 

Frau Dr. Hovestadt erläutert, dass diese erste gemeinsame Sitzung einer ersten Kenntnisnahme beider Ausschüsse und der Diskussion dienen solle. Der Sozialausschuss wolle dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz keine Maßgaben mit auf den Weg geben. Sie erklärt, dass der Sozialausschuss in einer nächsten Runde über die vorgeschlagenen Maßnahmen des Arbeitskreises der Verwaltung diskutieren und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz entsprechend informieren werde.

 

 

Frau Floyd-Wenke teilt Ihre Beobachtungen zu der gemeinsamen Sitzung mit. Der Austausch über die Problematik des fehlenden Wohnraums basiere auf der Sozialberichterstattung mit dem Teil Wohnen. Sie glaubt, dass alle sehr engagiert seien, auch wenn noch nicht alle den Bericht komplett gelesen hätten. Daher empfiehlt sie allen, ab Seite 125 genau hinzuschauen. Die Sozialberichterstattung sei ein Bericht, der seinesgleichen suche. Anhand des Quellenverzeichnisses sei schon ersichtlich, wie viel Arbeit darin stecke. Es sei ein Bericht mit validen Daten und gesicherten Informationen, und sie habe sich weit mehr Begeisterung seitens der Verwaltung gewünscht, als sie heute gesehen habe. Sie legt nochmal dar, dass es nicht die Absicht des Sozialausschusses sei, den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Handlungsempfehlungen zu geben.

 

 

Herr Wisselmann fragt Herrn Gausmann, ob die Menschen, die keinen bezahlbaren Wohnraum fänden, einen Teil der Miete aus ihrem Regelsatz zahlen müssten. Herr Gausmann bejaht dies, sofern die Menschen die teure Wohnung anmieten. Er bietet Herrn Wisselmann eine detaillierte Erklärung zu dieser Fragestellung in der Sitzungspause an, aufgrund der umfangreichen Thematik.

 

 

Frau Homann-Eckert fragt die Verwaltung nach der Zeitplanung der Arbeitsgruppe.

 

 

Herr Gausmann erklärt, dass die Arbeitsgruppe aus der Verwaltung und der Wohnungswirtschaft bestehe und bereits erste Rücksprachen innerhalb der Verwaltung stattgefunden hätten. Er betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit der zwei Dezernate der Verwaltung und die Freude über den Sozialbericht. Im ersten Vierteljahr solle es ein Gespräch mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft geben, und der Sozialausschuss werde regelmäßig, aber nicht in jeder Sitzung, auf dem Laufenden gehalten. Durch das Projekt Wohnraumsicherung sei die Verwaltung in diesem Beriech bereits jetzt schon sehr aktiv.

 

 

Frau Friedrich fragt die Verwaltung, warum der Sozialausschuss den Bericht beschließen müsse, es sei lediglich ein statistisches Werk.

 

 

Herr Gausmann erklärt, dass es mehr als ein statistisches Werk sei. Inhalte seien unter anderem auch die Interpretationen zum Wohnungsbereich sowie einige Fragestellungen. Daneben habe ein Bericht, welcher beschlossen werde, eine höhere Bedeutung, denn es werde beschlossen, dass die Inhalte dieses Berichtes die künftigen Handlungen der Stadt auch leiten würden. Er nennt beispielsweise die Familienberichterstattung, welche eine statistische Übersicht sei, welche vom Jugendhilfeausschuss beschlossen würde, um gleichzeitig der Verwaltung Aufträge mit auf den Weg zu geben. 

 

 

Herr Ortel bedankt sich für den Hinweis und teilt mit, dass ihn die Aussage von Herrn Gausmann bestätigt habe, denn dort komme das Wort „Verbindlichkeit“ vor, dies habe er vermisst.

 

 

Frau Ehrenberg bittet darum, dass der Beschluss Punkt 2 dahin gehend abgeändert werde, dass die konkreten Maßnahmen noch nicht mit beschlossen werden, sondern dass auch andere als in dem Bericht aufgeführte Maßnahmen gemacht werden können.

 

 

Herr Doerenkamp teilt mit, dass er finde, dass nicht in jede Begründung des Bebauungsplans bzw. in jede Änderung des Bebauungsplans ein Kapitel mit aufgenommen werden müsse. Dies sei nicht in allen Fällen sinnvoll. Daher sei eine Flexibilität notwendig und er stelle seinen eben genannten Antrag nochmal.

 

 

Frau Schauer erklärt, dass das Wohnraumversorgungskonzept vom Rat beschlossen sei. Beispielsweise solle angenommen werden, dass dieser Bericht hier eine Leitlinie sei, welche bei der Abwägung des Beschlusses eines Bebauungsplans benutzt würde. Dies sei etwas Wichtiges, denn bei der Abwägung ginge es darum, wie die Bebauung im Bebauungsplan festgesetzt werde. Trotzdem sei jeder Bebauungsplan eine Einzelabwägung, denn es müsse sich immer mit allen Gegebenheiten der öffentlichen und privaten Belange auseinandergesetzt werden. Dabei könne auch mal eine Abweichung vom Wohnraumversorgungskonzept herauskommen. In diesem Fall hier sei das ähnlich. Es sei allerdings nicht vom Rat beschlossen, sondern würde vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz und Sozialausschuss mitgetragen werden und trotzdem müsse es immer eine Einzelabwägung geben. So sei es gemeint, es sei eine Leitlinie, welche der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz mittrage bzw. mit beschließe. Die Ergebnisse zu den Stadtteilen sollen dann in der Begründung zusammengefasst mit aufgenommen werden, damit dies nicht vergessen werde. Dies würde nun zum einen vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Kenntnis genommen werden, und zum anderen würde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gesagt werden, dass er diese Dinge bei seinen Belangen berücksichtigen solle. Dies könne nie ganz verbindlich sein, da es eine Einzelfallentscheidung sein müsse.

 

Herr Hewing beantragt, dass der Punkt 5 abgesetzt werde, denn es bestünde aus seiner Sicht noch Diskussionsbedarf im Sozialausschuss.

 

Herr Gausmann erklärt, dass sie hier im Sozialausschuss seien.

 

Herr Hewing begründet seinen Antrag damit, dass seine Fraktion, Die Grünen, diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen werde, denn aktuell sei die Stelle nur mit einer halben Stelle aufgrund von Fachkräftemangel besetzt. Die Fraktion glaube, dass es deshalb aktuell noch keine aussagekräftige Evaluation geben könne nach dieser kurzen Zeit. Ebenso bestünde aus ihrer Sicht aktuell kein Handlungsbedarf, dass diese Maßnahme nach 2023 verstetigt würde. Dies sei kein Plädoyer gegen die Maßnahme, sie wünschen sich jedoch eine Abstimmung in 4, 5 Monaten, wenn es mehr Ergebnisse gebe.

 

 

Frau Floyd-Wenke teilt mit, dass sie Herrn Hewing zustimme und ihre Fraktion, DIE LINKE, den erfolgreichen Abschluss dieses Projektes aufgrund des Personalmangels in Frage stellen werde. Sie möchte die Diskussion verschieben.

 

 

Frau Ehrenberg erklärt, dass sie sich eine Beschlussfassung wünsche, damit dieses Projekt eine Chance bekäme. Denn es sei eine halbe Stelle besetzt und eine halbe Stelle unbesetzt. Der Stellenplan sehe aber vor, dass eine ganze Stelle besetzt werde. Im Sinne des Projektes Wohnraumsicherung solle jetzt schon darüber beschlossen werden, um das Projekt auch fortzuführen. Es sei die Gefahr, dass dann möglicherweise die halbe Stelle im Stellenplan nicht beschlossen werde.

 

 

Herr Hewing erwidert, dass er glaube, dass sich alle einig seien, dass Prävention und Wohnen in diesem Bereich notwendig seien, und alle dies unterstützen würden. Er frage sich, ob es das geeignete Konzept sei. Dies könne aktuell nicht beantwortet werden, denn es gäbe keine belegbaren Erfahrungswerte dazu. Er stelle den Antrag, um die Entscheidung zu einem anderen Zeitpunkt zu fassen, wenn mehr Hintergrundwissen und mehr Erfahrungswerte vorlägen, ob diese Maßnahmen die richtigen seien. 

 

 

Frau Homann-Eckert findet den Vorschlag von Herrn Hewing nicht schlecht, diesen Punkt in die nächste Sitzung zu verschieben mit einer neuen Vorlage und weiteren Hintergrundinformationen. Dies sei ein klassischer Beratungsbedarf.

 

 

Herr Gausmann erklärt, dass es bei dem Beschlussvorschlag nicht darum gehe, das Konzept der Wohnraumsicherung nach der Evaluation fortführen zu wollen, sondern dass die Wohnraumsicherung mit den Erkenntnissen der begleitenden Evaluation weitergeführt werden solle. In welcher Form dies geschehe, sei noch unklar, da es die Evaluation noch nicht gebe. Die Verwaltung schlage nur vor, dass das Thema Wohnraumsicherung dauerhaft in Rheine etabliert werden müsse. Es solle als starkes Signal dienen und sei deshalb auch in diesem Kontext mit aufgenommen worden.

 

 

Herr Brauer teilt mit, dass die SPD dem Antrag der Grünen folgen werde, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe, auch wenn er die Argumentation von Herrn Hewing nicht teile.

 


Beschluss:

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sozialbericht Rheine 2022 mit Schwerpunkt Wohnen zur Kenntnis (siehe Anlage).

2.      Der Sozialausschuss beschließt den Sozialbericht Rheine 2022 mit Schwerpunkt Wohnen in vorliegender Fassung (siehe Anlage). Bezüglich der Maßnahmen beschließt der Sozialausschuss, dass eine darüber hinausgehende Maßnahmenempfehlung im Sozialausschuss gefasst werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

3.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den Sozialbericht Rheine jährlich fortzuschreiben (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

4.      Der Sozialausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, im Rahmen der Bauleitplanung die Daten und Ergebnisse des Sozialberichtes Rheine 2022 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:        einstimmig (1 Enthaltung)

 

5.      Der Sozialausschuss beschließt, mit den Erkenntnissen aus der begleitenden Evaluation die Wohnraumsicherung nach 2023 zu verstetigen.

 

Geänderter Beschluss:

Die Grünen beantragen, dass der Beschlussvorschlag Punkt 5 jetzt nicht entschieden wird, sondern in einer der nächsten Sozialausschusssitzungen nochmal ausführlich diskutiert und dann entschieden wird.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig (1 Enthaltung)

6.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Antrag nach Baustein 2 des Förderprogramms „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren etc.“ zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

7.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Umwelt beschließt, die Ergebnisse der Sozialrahmenanalyse der 24er-Zonen in einem gesonderten Kapitel in der Begründung zu Bebauungsplänen mit einfließen zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig (2 Enthaltungen)