Frau Gehrke teilt mit, dass die Unterhaltsheranziehung für den Bereich SGB II an den Kreis Steinfurt zurückgegeben werde. Die Stadt Rheine sei eine von zwei Kommunen, die diese Aufgabe zuletzt noch eigenständig übernommen habe. Für die restlichen 22 Kommunen mache dies bereits der Kreis Steinfurt. Aufgrund von Personalmangel sei dies von der Stadt Rheine nicht mehr zu bewerkstelligen. Die Delegationssatzung sei bereits geändert, und das Personal würde in anderen Bereichen eingesetzt werden. Diese Stellen seien durch den Kreis Steinfurt refinanziert worden.
Im Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern erfolge eine Stellenausweitung um 2,0 Stellenanteile aufgrund des Zuzugs von etwa 1.000 ukrainischen Flüchtlingen nach Rheine. Die sachgerechte Unterbringung, Beratung und Begleitung würde so sichergestellt werden. Ein weiterer Grund für diese Stellenausweitung seien die zu erwartenden Zuweisungen im nächsten Jahr, welche aufgrund der Schließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung erfolgen würden.
Aus dem letztgenannten Grund erfolge auch eine Stellenausweitung um 1,0 Stellen im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ebenso würde deshalb mit einem Anstieg der anspruchsberechtigten Personen gerechnet werden.
Im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
würde ebenfalls mit einem Anstieg der anspruchsberechtigten Personen gerechnet
werden, und aufgrund des Fallzahlenschlüssels erfolge hier ebenfalls eine
Stellenausweitung um 1,0 Stellen. Der Fallzahlenschlüssel sei nach Absprache
mit dem Kreis Steinfurt angepasst worden, denn in den letzten Jahren seien
qualitativ eine immer komplexere Fallgestaltung sowie ein erhöhter
Beratungsbedarf der Kund(innen) in Bezug auf vorrangige Leistungen bzw. weitere
Unterstützungsleistungen im Bereich Gesundheitswesen festgestellt worden.
Eine Änderung gegenüber dem Stellenplanentwurf gebe es im Bereich der Sachbearbeitung Ausländerbehörde. Aufgrund des Gesetzes zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts, welches kurz vor dem Abschluss und der Beschlussfassung stehe, würde mit einer Fallzahlsteigerung von etwa 100 Personen gerechnet werden, welche Ansprüche nach diesem Gesetz geltend machen könnten. Ebenso würden einige neue Fachverfahren im Bereich der Ausländerbehörde installiert werden müssen wie beispielsweise das Schengener Informationssystem. Diese Verfahren seien vom Bund zwingend vorgeschrieben, weshalb eine Stellenausweitung um 1,0 Stellen erfolgen solle.
Frau Ehrenberg appelliert an die Ratsmitglieder, dass diese den zusätzlichen Stellen für den Bereich Wohngeld zustimmen sollten, damit der Verwaltung ausreichend Personal zur Verfügung stehe, um über die Wohngeldansprüche ab dem 1. Januar 2023 schnellstmöglich entscheiden und damit den Menschen in finanzieller Notlage schnell helfen zu können.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (Produktgruppen 81 - 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (Produktgruppen 81 - 84),
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monaten/befristet bis |
1 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
60 Monate |
2 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
36 Monate |
3 |
Sozialarbeiter/innen Fachbereich Soziales Migration und Integration |
3,0 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
4 |
Hausmanagement Mitte 51 |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
5 |
Hilfshausmeister in den sozialen Einrichtungen |
1,0 / EG 2 TVöD |
60 Monate |
6 |
Sozialarbeiter/in im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
7 |
Verwaltungskraft im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
8 |
Koordinierung des kommunalen Integrationsmanagement |
1,0 / A 11 LBesG NRW |
12 Monate |
9 |
Hausmeister im Team „Beratung und Begleitung von Zuwanderern“ |
1,0 / EG 5 TVöD |
24 Monate |
10 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten, Einbürgerungsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
12 Monate |
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Summe |
10,5 Stellen |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig