Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann teilt mit, dass gleich über die Zuwendungsrichtlinien für den Sozialfonds beschlossen werden würde. Viele Aktivitäten seien schon entwickelt worden. Für Rückfragen hierzu ständen Frau Gehrke und Frau Wiggers zur Verfügung. Es sei inzwischen ermöglicht worden, dass ein bis zwei Einrichtungen im Rahmen einer Krise auch am Wochenende öffnen könnten.

 

Frau Ehrenberg fragt in Bezug auf die Bewilligungsvoraussetzungen, wer beurteilen würde, ob sich jemand sozialwidrig oder verantwortungslos verhalten habe und ob es dafür Kriterien gebe oder wonach das entschieden würde.

Ebenso möchte sie gerne wissen, warum in den Schlussbestimmungen stehe, dass ein Darlehen als Zuwendung gewährt würde. Nach ihrem Kenntnisstand solle der Härtefonds als Zuwendung gewährt werden.

 

Herr Hewing möchte wissen, wer Teilnehmer(innen) der Steuerungsgruppe sind und wie diese fachlich besetzt sei.

 

Herr Gausmann erklärt, dass eine Darlehensgewährung nur in Betracht käme, wenn das Geld in absehbarer Zeit zurückgezahlt werden könne. Dies sei der Fall, wenn jemand in einer kurzfristigen finanziellen Notlage sei und es drohe, dass das Gas abgestellt werde, die Person das Geld aber bald zurückzahlen könne. Diese Klausel hätten sie aufgenommen, weil sonst Personen, die beispielsweise bald einen Sparvertrag ausgezahlt bekämen, nicht von dem Härtefallfonds profitieren würden. Dies sei eine Öffnungsklausel und nur in Ausnahmefällen anwendbar.

Bezüglich der Bewilligungsvoraussetzung und der Frage von Frau Ehrenberg teilt Herr Gausmann mit, dass es sich auch hierbei um eine Ausnahme handele, es aber durchaus Personen gebe, die sich wissentlich in so eine Notlage begäben. Es gebe verschiedene mögliche Fallkonstellationen, wie beispielsweise derjenige, der die Heizung voll aufdrehe und durchgängig das Fenster offen hätte oder derjenige, der seine monatlichen Abschläge immer nur zahle, wenn die Stadtwerke mit einer Sperre drohe. Deshalb sei die Bewilligungsvoraussetzung aufgenommen worden, um dies im Einzelfall prüfen zu können.

Herr Gausmann erläutert, die Entscheidungsgruppe bestehe aus Frau Gehrke als Fachbereichsleiterin, Herrn Wullkotte als Leiter der Finanzen und mit normalem Menschenverstand und ihm. Sie hätten jeden Mittwoch ein Zeitfenster geblockt, um über mögliche Anträge kurzfristig und so unbürokratisch wie möglich entscheiden zu können. Die Steuerungsgruppe bestünde nur aus Frau Gehrke, Frau Wiggers und ihm.

 

Herr Hewing fragt noch einmal nach, ob der Missbrauch dann in dieser Steuerungsgruppe festgestellt werden würde.

 

Herr Gausmann erklärt, dass sie, wenn sie es feststellen würden, dem Antrag entsprechend versagen würden. Sofern dies nicht festgestellt werden würde, würden die Mittel gezahlt werden. Er stellt klar, dass Gasabschaltungen unbürokratisch vermieden werden sollten und es daher keine Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel geben würde.

 

Frau Floyd-Wenke teilt mit, dass sie sich bisher kritisch gegenüber dem Antrag der Sozialmaßnahmen geäußert und sich auch enthalten habe. Sie möchte nun der Verwaltung aber für die Erstellung der Zuwendungsrichtlinien danken, , welche ihr gut gelungen sei. Sie findet es richtig, die Regelungen zum Missbrauch direkt mit aufzunehmen. Sie vertraue der Steuerungsgruppe und freue sich auf die Rückmeldungen der Verwaltung, wie vielen Menschen geholfen werden konnte und welche Schicksale dahintersteckten.


Beschluss:

1.      Der Sozialausschuss nimmt den aktuellen Umsetzungsstand zum Antrag „Sozialmaßnahmen“ vom 21.09.2022 zur Kenntnis.

2.      Der Sozialausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Zuwendungsrichtlinien zum Härtefallfonds Energie- und Wassersperren vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023.

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig