Der Antrag, gerichtet an den Vorsitz des Sportausschusses und die Verwaltung,  ist am 20.10.2022 eingegangen.

 

Der SSV beantragt eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse an die Sportvereine für das Jahr 2023 um 20 % und bittet um Beratung im Sportausschuss.

 

Folgende Thematik bedarf noch einer inhaltlichen Aufarbeitung

+    tatsächliche Auswirkungen sind unterschiedlich und abhängig von der Art der Sportanlage

+   Betriebskosten enthalten z. B. auch Mieten und Versicherungsbeiträge, die dann auch mit bezuschusst würden

+   Auch andere Vereine (Kultur, Brauchtum, …) müssten aufgrund der Gleichbehandlung einbezogen werden.

+   Bisher hast sich noch kein Verein an die Verwaltung gewandt, weil Energiekosten nicht getragen werden können.

 

Die weitere Beratung soll zunächst in der für Anfang 2023 geplanten Dialogrunde „Sportförderrichtlinien“ stattfinden.