Es handelt sich um den Tagesordnungspunkt neu 3 (alt 4).

 

Bürgerin 1 meldet sich zu Wort. Sie möchte wissen, welche rechtlichen Gründe gegen die Gründung einer zusätzlichen Klasse an der Bodelschwinghschule sprechen würden.

 

Herr Gausmann antwortet, dass sich die Anzahl an zu bildenden Klassen danach richtet, ob tatsächlich für das Jahr 2023/2024 davon ausgegangen werde, dass 36 Klassen gebildet werden könnten. Gemäß der derzeitigen Anmeldesituation können lediglich 35 Klassen gebildet werden.

 

Weiter nennt er drei Aspekte, die die Anmeldezahlen noch beeinflussen können.

 

Zum einen sind zu diesem Zeitpunkt elf Kinder aus Rheine, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, noch nicht berücksichtigt, da sie sich noch nicht angemeldet haben. Diese Kinder seien derzeit aufgrund der Nichtanmeldung zur Schule beim Kreis Steinfurt gemeldet, da dies den ersten Schritt einer Schulpflichtverletzung darstelle. Wenn sich sechs dieser Kinder, zum Beispiel aufgrund von Umzug, nicht in Rheine anmelden würden, würde das dazu führen, dass die kommunale Klassenrichtzahl von 36 nicht erreicht werde.

 

Des Weiteren seien die Schuleingangsuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Hier könne es zu Rückstellungen von Kindern kommen. Diese Kinder werden bei der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl nicht berücksichtigt werden.

 

Als drittes könne bei einigen Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden, was unter Umständen dazu führen könnte, dass diese einen Lernort außerhalb der städtischen Rheiner Grundschulen besuchen könnten und dieser von den Eltern im Nachgang gewählt werde.

 

In Abwägung dieser drei Aspekte, habe die Verwaltung vorgeschlagen 35 Klassen zu bilden. Es würden große Unsicherheiten bestehen, die rechtlich vorgegebene Zahl an Anmeldungen für die Bildung von 36 Eingangsklassen zu erreichen.

 

Als nächstes meldet sich Bürger 2 zur Wort, der eine Petition zur Bildung einer dritten Eingangsklasse an der Bodelschwinghschule gestartet habe und übergibt eine entsprechende Unterschriftenliste an Herrn Gausmann. Auf Nachfrage von diesem Bürger erläutert Herr Gausmann, dass das Gesetz ab einem Richtwert von 30 vorsieht, dass die zu bildende Klassenrichtzahl immer auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet werden müsse. Das geschehe unabhängig von mathematischen Rundungsregelungen.

 

Bürger 3 möchte wissen, welche Erwägungen zur Entscheidung geführt haben, nur zwei Eingangsklassen an der Bodelschwinghschule zu bilden, obwohl man damit die Entstehung von großen Klassen und die Ablehnung von elf Schülerinnen und Schülern an der Bodelschwinghschule in Kauf nehme.

 

Herr Gausmann legt dar, dass große Klassen von keinen Beteiligten als erstrebenswert angesehen werden würden. Allerdings erklärt er, dass auch andere Fragestellungen in solche Entscheidungen miteinfließen. Das kann etwa die Frage sein, ob über die gesamte vierjährige Grundschulzeit genug räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Dreizügigkeit mit einer angemessenen Binnendifferenzierung abbilden zu können.

 

Bürgerin 4 hinterfragt diese Aussage. Sie sei der Auffassung, dass alle räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen gegeben seien, da zum neuen Schuljahr ein dreizügiger Jahrgang 4 die Bodelschwinghschule verlasse und bittet um weitere Erläuterung.

 

Herr Gausmann verweist auf das Musterraumprogramm für die Grundschulen, welches räumlichen Rahmenbedingungen für angemessenen Unterricht vor. Die Bodelschwinghschule erfülle zurzeit nicht einmal alle Anforderungen des Musterraumprogramms für eine zweizügige Grundschule. In der Vergangenheit sei die Abbildungen von drei Klassen in einem Jahrgang durch Mehrzweck-Nutzung der Räume und die Anschaffung einer kostenintensiven Containeranlage möglich gewesen. Der Jahrgang der nun entlassen werde, bestehe gemäß der Oktoberstatistik 2022 aus 54 Schülerinnen und Schülern. Nun sollen 67 Kinder aufgenommen werden, wenn es zur Bildung von drei Eingangsklassen komme. Das würde die räumliche Enge noch weiter verschärfen.

 

Darauf folgt eine weitere Wortmeldung von Bürger 5. Zunächst möchte er wissen, ob Zuzüge nach Rheine sowie ukrainische Flüchtlinge, die Anmeldezahlen noch beeinflussen könnten. Weiter hinterfragt er die Aussage von Herrn Gausmann, die er zum Eingangsjahrgang 2019/2020 getätigt habe. Dort habe er geäußert, dass die Bodelschwinghschule sehr wohl die räumlichen Kapazitäten habe, um drei Eingangsklassen zu bilden.

 

Herr Gausmann antwortet bezogen auf die erste Frage, dass die Erfahrungen der letzten Wochen so zu bewerten seien, dass aufgrund der Zuzüge aus der Ukraine eine Bildung von über 35 Eingangsklassen nicht gerechtfertigt werden könne. Andere Zuzüge könnten nicht prognostiziert werden. Außerdem müssten die Zuzüge in die Altersgruppe der neuen Erstklässler-/Innen fallen. Erwägungen in diese Richtungen hätten für die Bildung von 35 Klassen gesprochen.

 

Zur zweiten Frage räumt Herr Gausmann ein, dass mit dem heutigen Wissen, die Empfehlung für die Bildung von 3 Eingangsklassen in dem Jahrgang an der Bodelschwinghschule nicht ausgesprochen hätte.

 

Eine weitere Bürgerfrage, zielt darauf ab, wie die Entscheidung, alle Schulen zu GL-Schulen zu machen mit der Einrichtung kleiner Klassenräume zusammenpasse und wie die Stadt Rheine die Umsetzung von „Gemeinsamen Lernen“ an der Bodelschwinghschule mit großen Klassen in kleinen Klassenräumen gewährleisten möchte.

 

Herr Gausmann entgegnet, dass die Entscheidung, alle Schulen zu GL-Schulen zu machen eine Entscheidung des Schulministeriums sei. Zum zweiten Teil der Frage äußert Herr Gausmann, dass er einen Klassenfrequenzhöchstwert von 29 Kindern pro Klasse für schulpolitisch nicht angemessen halte. Aber auch dabei handelt es sich um eine Vorgabe des Landes.

 

Des Weiteren fragt Bürgerin 6 nach den Gründen, die gegen eine Berücksichtigung der Rückstellungen aus dem ersten Jahrgang des aktuellen Schuljahres bei der Berechnung der Klassenrichtzahl für das nächste Schuljahr sprechen würden.

 

Herr Gausmann verweist auf die Vorgaben des Schulministeriums.

 

Bürger 7 fragt nach den Gründen, die gegen einen erneuten dreizügigen Jahrgang sprechen würden.

 

Herr Gausmann erklärt, dass sich während des Schuljahres herausgestellt habe, dass es die räumlichen Kapazitäten, insbesondere aufgrund der Anforderungen der Schulbetreuung, nicht ausreichend gewesen seien. Daher sei für viel Geld die Containeranlage angeschafft worden.

 

Auf Nachfrage, warum die Containeranlage, wenn sie schon einmal beschafft sei, nicht weiterhin genutzt werden könnte, erwidert Herr Gausmann, dass dies nicht mit der steigenden Nachfrage nach OGS-Plätzen vereinbar sei. Bereits jetzt seien die Betreuungsplätze mit einer Anzahl von 110 nicht ausreichend. Es gebe bereits eine Warteliste. Wenn ein Jahrgang mit 67 Kindern nun dazu kommen sollte, würde sich diese Knappheit weiter verschärfen. Eine Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs zum Jahr 2026 sei somit fraglich. Obendrein seien die mobilen Einheiten, welche zeitlich befristet seien, in der Investition zu teuer.

 

Die Frage des Bürgers 8 richtet sich auf das Thema Defibrillatoren. Der Defibrillator für den Schotthock sei im Flur vor dem Sekretariat der Nelson-Mandela-Schule angebracht worden. Allerdings sollte der Defibrillator öffentlich zugänglich angebracht werden.

Herr Gausmann sagt aus, dass es sich dabei um einen Fehler handle. Die Anbringung werde korrigiert.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.