Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Herr Gausmann thematisiert den Antrag der Bodelschwinghschule auf eine zusätzliche Eingangsklasse nach § 81 SchulG. Er schildert, dass die Schulleitungen der Ludgerusschule und der Canisiusschule am vorrangegangen Freitag, die Stellungnahme abgegeben haben, dass sie das Anliegen der Bodelschwinghschule nachvollziehen könnten. Jedoch hätten beide Schulleitungen signalisiert, dass sie das Vorhaben nicht unterstützen würden. Die Schulleitung der Canisiusschule habe ihren Standpunkt damit begründet, dass sie noch Kapazitäten habe und gerne noch weitere Schülerinnen und Schüler aufnehmen würden. Aus Sicht der Ludgerusschule spreche gegen das Anliegen, dass die Ludgerusschule, die aktuell 34 Neuanmeldungen verzeichne, befürchte, dass sich das Anmeldeverhalten der Eltern so entwickle, dass letztlich nur noch eine Eingangsklasse an diesem Schulstandort gebildet werden dürfte.

 

Herr Gausmann erklärt weiterhin wie die Verwaltung zu der Entscheidung gekommen sei, 35 Eingangsklassen zu definieren und welche Erwägungen bei der Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulstandorte getroffen wurden.

 

Zur Frage, ob 35 oder 36 Klassen gebildet werden dürfen, sagt Herr Gausmann aus, dass die Entwicklung der Anmeldezahlen nicht vorhersehbar sei. Wie bereits zuvor erwähnt, hänge dies vor allem mit den elf nichtangemeldeten Kindern und den nicht abgeschlossenen Schuleingangsuntersuchungen und AOSF-Verfahren zusammen. Darüber hinaus, gebe es Eltern, die eine Rückstellung für ihre Kinder planen. Darüber hinaus dürfte die Zweizügigkeit der Ludgerusschule nicht gefährdet werden.

 

Zur Verteilung führt Herr Gausmann an, nach gängiger Praxis nach Zügigkeit verteilt werde. Die Bodelschwinghschule sei laut Beschluss eine zweizügige Grundschule. Ferner geht er erneut auf den Hintergrund des Musterraumprogramms ein. Da die Vorgaben für eine zweizügige Grundschule noch nicht erfüllt worden sei, sei die Bildung von drei Eingangsklassen als problematisch anzusehen. Binnendifferenzierung solle für alle Jahrgänge stets möglich sein.

 

Frau Meyer berichtet aus Sicht der Grundschulen, dass der Antrag der Bodelschwinghschule nachvollziehbar sei. Jedoch könne er aus Sicht der Ludgerusschule und der Canisiusschule nicht unterstützt werden. Für die Zukunft wünscht sich Frau Meyer, dass sich politisch für kleinere Klassen an allen Schulen eingesetzt werde.

 

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird zur Meinungsfindung eine Sitzungsunterbrechung einberufen.

 

Sitzungsunterbrechung von 18:20 - 18:48 Uhr.

 

Die SPD-Fraktion stellt einen Antrag auf Änderungen des Beschlussvorschlages. Dem Rat solle vorgeschlagen werden, die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl zu beschließen und diese auf Grundlage der Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 auf 36 Eingangsklassen festzulegen. Bei der Verteilung soll der Rat beschließen, dass der Bodelschwinghschule 3 Eingangsklassen zugeordnet werden.

 

Herr Ortel erläutert, dass er die Meinungen der anderen Parteien für nachvollziehbar halte, sehe jedoch den Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages als kaum realisierbar und hochrisikoreich an, insbesondere aufgrund der Auswirkungen auf die Ludgerusschule. Daher werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Die übrigen Parteien signalisieren ihre Zustimmung gegenüber dem Antrag der SPD-Fraktion.

 

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen der letzten Jahre für das Schuljahr 2023/2024 auf 36 Eingangsklassen fest.

 

2)      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 wie folgt:

 

Grundschule

Verteilung der Eingangsklassen

Verteilung der Eingangsklassen SJ 2022/2023

Annetteschule

3

2

Bodelschwinghschule

3

2

Canisiusschule

-          Hauptstandort Altenrheine

-          Teilstandort Rodde

3 davon 1 in Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

2

Franziskusschule Mesum

2

2

Gertrudenschule

2

2

Johannesschule Eschendorf

3

3

Johannesschule Mesum

-          Hauptstandort Mesum

-          Teilstandort Elte

3 davon 1 in Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

2

Ludgerusschule Schotthock

2

2

Marienschule Hauenhorst

2

2

Michaelschule

3

3

Paul-Gerhardt-Schule

2

2

Südeschschule

4 davon 1 Nebenstandort Konradschule

3

Gesamt

 36

33

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig bei einer Enthaltung