Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1305


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

 

1.1    Ein Anlieger des Sundernwegs, Rheine;

         Schreiben vom 15. September 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zunächst muss festgestellt werden, dass sich der Einwender nicht zu der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: „Lambertiring/Paschenau­straße“ äußert, sondern sich generell mit der Verkehrssicherheit, der Minimierung des Flächenverbrauchs und der Verbesserung der Infrastruktur in Altenrheine/Kanalhafen befasst.

 

Insofern bedarf es hier keiner Abwägung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens.

 

Es soll zu folgenden Themenbereichen wie folgt Stellung genommen werden:

 

„Russenweg“:       Beim Russenweg handelt es sich um eine Kreisstraße, die in der Baulast des Kreises Steinfurt liegt. Es ist die K 68. Der Einwender gibt hier mehrere Anregungen, bestimmte Trassierungselemente und Inventareinrichtungen zu verändern. Bei einer Trassierungsänderung und Anlegung eines Radweges ist der Kreis Steinfurt gefordert, die Anregungen in die neue Planung einfließen zu lassen. Der Kreis Steinfurt hat ebenfalls eine Ausfertigung des Schreibens des Einwenders erhalten.

 

„Paschenaustraße“:     Bei der Paschenaustraße muss unterschieden werden zwischen der Baulast innerhalb der OD-Grenze und außerhalb der OD-Grenze. OD ist die Abkürzung für Ortsdurchfahrt. Zz. wird das Straßenstück zwischen L 593 und OD-Grenze beplant. Innerhalb dieses Abschnittes soll ein Geh- und Radweg entstehen. Gleichzeitig werden die Kurven im Bereich des Sportplatzes entschärft, und eine Überschreithilfe wird dort geschaffen. Im weiteren Bereich zwischen OD-Grenze und Elsenweg erfolgt ein Vollausbau der Straßen und Gehwege. Die Bauarbeiten sind noch für den Herbst/Winter 2008 geplant. Ein Verschließen des Gewässers Paschenaustraße, welches zum Unterhaltungsverband Altenrheine gehört, ist aus ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll.

 

„Franz-Bernhard-Straße“:  Die Anregungen zur Kenntnis genommen.

 

 

„Brücke im Bereich des Offenbergweges“:   Auch diese Anregungen vom Einwender werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 BauGB und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl, I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 270. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 270, Kennwort: "Lambertiring/Paschenaustraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig