Der
Schulausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7
GO Frau Heike Theising zur stellvertretenden Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der
Schulausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7
GO Frau Heike Theising zur stellvertretenden Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis: einstimmig