Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann informiert, dass sich die Kita-Belegungszahlen in der Vorlage – wie in jedem Jahr – geändert hätten. Diese Veränderungen würden in der Beschlussfassung Nr. 1 mit aufgenommen und dem Protokoll zugefügt (Anlage 3). Die Beschlussfassung werde dem Land mitgeteilt. Die Jugendhilfeausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Herr Gausmann führt aus, dass es trotz aller Ausbaubemühungen nicht geschafft worden sei, alle U3-Kinder zu versorgen. Zudem sei das Problem hinzugekommen, dass bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen seitens des Landes gewährleistet werden müsse, die Kinder bis zur Einschulung dort durchgängig zu betreuen. Die Kinderzahlen würden belegen, dass noch ca. 10 Gruppenformen II benötigt würden, die allerdings parallele Gruppenformen III erfordern würden. Diese Herausforderung werde in der Kindergartenbedarfsplanung im Juni nochmal abgebildet. Dann würden auch die entwickelten Ideen vorgestellt. Glücklicherweise sei die Kindertagespflege in Rheine gut aufgestellt und verfüge über 80 Plätze, insbesondere im U2-Bereich.

 

Herr Gausmann informiert, dass die Überbelegung deutlich auf 64 Plätze habe reduziert werden können. Allerdings könne diese Überbelegung wieder etwas steigen, wenn entsprechende Zuzüge nach Rheine im Kindergartenjahr erfolgen würden.

 

Herr Gausmann bedankt sich ausdrücklich bei den Trägern. Es habe hoch konstruktive und flexible Budgetgespräche gegeben, um für jedes Kind die Möglichkeit für einen Platz zu schaffen. Das Anmeldeprogramm STEP habe zu erheblichen Erleichterungen und einer Zeitersparnis in den Budgetgesprächen geführt. An diesem Programm könne man sehen, wie die Digitalisierung Ressourcen schone.

 

Frau Overesch bedankt sich für die umfangreiche Vorlage. Hier werde besonders deutlich, welches Puzzlespiel hier von den Wünschen und Bedarfen zu den vorhandenen Plätzen habe geleistet werden müssen. Die Thematik sei lebendig und daher ein extrem schwierig zu steuernder Prozess.

 

Frau Overesch erkundigt sich, da in der letzten JHA-Sitzung über die Situation im Südraum gesprochen wurde, wie sich hier die aktuelle Situation darstelle, und ob die angekündigten Trägergespräche bereits geführt oder terminiert worden seien.

 

Frau Overesch freut sich sehr, dass die Überbelegung zurückgegangen sei. Dies sei für die Kinder und das Personal ein hohes Anliegen.

 

Herr Krage freue sich ebenfalls sehr, dass die Überbelegung rückläufig sei. Trotz des bisherigen umfangreichen Ausbaus, reiche der Platz immer noch nicht aus. Es kämen geburtenstarke Jahrgänge, und Rheine wachse durch Zuzüge. Eine Frage, die sich immer stellen würde, sei nicht nur raumtechnisch, sondern auch nach dem Personal. Zukünftig sei daher auch das Thema Personal in den Fokus zu nehmen.

 

Herr Gausmann informiert zum Thema Südraum, dass die Trägergespräche bisher noch nicht stattgefunden hätten. Aktuell seien neue Zahlen gezogen und gerade verarbeitet worden. Die Trägergespräche im Südraum würden jetzt anhand dieser aktualisierten Zahlen geführt.

 

Herr Gausmann führt zum Thema Personal aus, dass es z. B. beim Kreis Steinfurt in der nächsten Sitzung eine Vorlage geben werde, in der es um einen finanziellen Anreiz für die Träger gehe, die 45-Stunden-Buchungen zu reduzieren. Kreisweit würden die 45-Stunden-Buchung 55 % betragen. In Rheine liege die Prozentzahl bei 46 %. Diese Vorlage sei ein Beispiel für einen ersten Schritt der Jugendämter, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Durch die kontingentierte 4-%-Regelung liege Rheine wesentlich unter der Prozentzahl des Kreises Steinfurt, so dass hier wenig Potenzial gesehen werde.     


Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu.

Die Veränderungen bei den Belegungszahlen gegenüber der Vorlage werden der Niederschrift beigefügt.

2.      Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

3.      Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2023/24 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (320 Plätze für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder), die von 83 Kindertagespflegepersonen angeboten werden, zu.

5.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der U3-Investi­tionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen sind.       

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig