Herr van Wüllen teilt, bezogen auf die in der vergangenen Sitzung[1] ergänzte Arbeitsplanung der Stadtplanung, mit, dass nach Reflektieren des Beschlusses die beschlossenen Ergänzungen der Arbeitsplanung (Einsteigen in zusätzliche Planverfahren) im Grundsatz mit den derzeitigen Kapazitäten (Planerstellen) leistbar erscheinen. Er bittet aber um Verständnis, wenn nicht umgehend mit allen aufgeführten Planungen angefangen werden könne und zunächst in Priorität noch laufende Verfahren weitergeführt werden müssen. Einige der Verfahren werden erst in der zweiten Jahreshälfte gestartet werden können.

Gleichzeitig bittet er darum, bei den beschlossenen Änderungen der Arbeitsplanung nicht zu übersehen, dass die Planung von neuen Wohngebietsplanungen inhaltlich und zeichnerisch umfangreicher sein werde als die Bearbeitung und Zeichnung von PV-Anlagen-Plänen.

Auch die bei den neuen Planverfahren zu beteiligenden Fachkollegen werden mit Mehraufwand zu tun bekommen. Da die Stadtplanung auf diese Zuarbeit gleichzeitig angewiesen sei, sind diesbezüglich ggf. Verzögerungen möglich. Herr van Wüllen beabsichtigt, diesbezüglich noch Gespräche mit den Fachkollegen zu führen und bei diesen schon mal die ergänzend anstehenden Aufgaben anzukündigen.

Weiter weist Herr van Wüllen darauf hin, dass die Stadtplanung nicht zuletzt auch von Kürzungen im Haushalt für 2023 betroffen war und das Budget um 50.000 Euro gekürzt worden sei.

Auch vor diesem Hintergrund könne er nicht sicher ausschließen, ob das verbliebene Budget alle Anforderungen wie notwendig werdende Begutachtungen, die in Vorleistung zu erbringen seien, zeitgerecht zu allen 29 Planverfahren abdecken könne. Im Einzelfall könne es vorkommen, dass z. B. für ein benötigtes Artenschutzgutachten kein Budget im Jahr mehr verfügbar sei, dessen Beauftragung dann in das nächste Jahr geschoben werden müsse.

Diese Hinweise sind Herrn van Wüllen wichtig zur Klarstellung aller nötigen Voraussetzungen zur Umsetzbarkeit der beschlossenen Arbeitsplanung.

 

Herr Hachmann bedankt sich für die Ausführungen und bemerkt zum Aspekt des gekürzten Budgets, dass im Falle von Planungsverzögerungen aufgrund von fehlendem Budget nochmal geschaut werden solle, ob nicht noch andere Möglichkeiten bestünden, bevor eine Planung deshalb ins Stocken geriete.

 

 

 



[1] (vgl. Niederschrift zu TOP 6 der TO aus der Sitzung v. 08.02.2023)