Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Jaske führt in die Vorlage ein und erläutert, dass der Beschlussvorschlag auf die Beauftragung der Verwaltung mit dem in Anlage 2 dargelegten „Aktivitätenprogramm „Klimaschutz 2023“ abzielt.

Sie macht darauf aufmerksam, dass bei den zur Verfügung stehenden 250.000 Euro Budget für das Jahr 2023 bei Zusammenstellung der Aktivitäten und der dazu jeweils eingestellten Haushaltsmittel für 2023 noch ein Delta von 25.000 Euro Budget bestehe. Ggf. könnten aus diesem Grund eine oder zwei kleinere Aktivitäten aus der Gesamtübersicht entsprechend dieser Summe noch bei der Abstimmung mitbeschlossen werden.

 

Des Weiteren kommt sie auf den ersten Aktivitätenpunkt 1.1.1.1 „Umsetzung klimaneutraler Gebäudebestand“ zu sprechen. Hierbei gehe es um den städtischen Gebäudebestand, der klimaneutral für die Zukunft aufgestellt werden solle. In den vorausgegangenen Diskussionen zu diesem Ansatz war im Ergebnis politisch gewünscht, dass man hier nicht erst ein Konzept erstelle, sondern dass möglichst konkret mit einer Umsetzung gestartet werde. Dazu habe der Bereich Umwelt- und Klimaschutz sich unter anderem mit der Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGW) der Stadt Rheine zusammengesetzt und eine Analyse betrieben, um konkrete Umsetzungsobjekte ausfindig zu machen. Untersucht wurden dabei Aspekte wie z. B. Vergleich Energiebilanz, Betrachtung anstehender Projekte im Altbestand, Vergleich bestehender Heizungstechnologien etc.

Ergebnis dieser Analyse ist, dass fünf Gebäude, konkret Schulen, die energetisch aufgrund bestehender und bekannter Defizite Optimierungspotenziale bieten, gefunden wurden. Hier könne aus ihrer Sicht das vorgesehene Budget zur Umrüstung auf Klimaneutralität sinnvoll eingesetzt werden. Unter Hinzuziehung eines Energieberaters würden dann Maßnahmen ausgearbeitet, die über die nächsten Jahre eine Umrüstung für diese Gebäude ermöglichen. Die für 2023 veranschlagten 50.000 werden der Einschätzung zufolge nicht reichen, sondern diese könnten nur den Anfang der Umrüstung darstellen. In den Folgejahren seien dann Maßnahmen weiterzuführen, um diese Gebäude klimaneutral aufzustellen.

 

Herr Bems merkt an, dass die SPD-Fraktion weniger als die CDU ein Problem mit vorausgehenden Konzepterstellungen zur Unterfütterung von Maßnahmen habe. Die SPD bittet die Verwaltung diesbezüglich vielmehr, gerne noch Ansätze einzubringen, bei denen vorgeschaltete Konzepte als sinnvoll angesehen werden oder wo gar Konzepte die nötige Grundlage sind, um an Fördergelder gelangen zu können.

Mit Bezug auf die 25.000 Euro könne sich die SPD vorstellen, die unter der Rubrik „Lebensstile“ auch mit dem Betrag 25.000 Euro gelistete „Kampagne zu nachhaltigem Verhalten im Alltag zusammen mit lokalen Multiplikatoren“ (Aktivität 3.3.2.1) zu beschließen, da hier ganz bewusst Bürger mitgenommen und für den Klimaschutz aktiviert werden könnten.

 

Herr Doerenkamp entgegnet, dass man sich vielfach ganz bewusst als CDU entschieden habe, kein Geld in „Konzepte und Papier“ zu investieren, sondern stattdessen zu handeln. Mit Konzepten werde „keine einzige Tonne CO2“ eingespart. In Anlage 2 der Vorlage seien dennoch auch Punkte nachzulesen, die von der CDU mitgetragen würden und die Konzepte beinhalten. Somit habe man in der CDU „keine Phobie gegen Konzepte“, sehe sie allerdings oft kritisch aus genanntem Grund.

Zu den 25.000 Euro schlägt Herr Doerenkamp vor, dass diese zunächst als Reserve verbleiben solle und später darüber entschieden werde, z. B. wenn in einem Projekt Kostensteigerungen zu Buche schlagen.

 

Herr Hachmann bittet zu den kurzfristig eingereichten Anträgen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für den vorliegenden Tagesordnungspunkt um Wortmeldungen oder um Abstimmung.

 

Herr Doerenkamp befürchtet bezogen auf die Anträge ggf. extreme finanzielle Auswirkungen („Steuererhöhung für die Rheinenser Bürger“), die bei seinem Verständnis mit den Antragsinhalten verbunden sein könnten. Er bittet um Erläuterung, wie man die Anträge zu verstehen habe.

 

Herr Krage nimmt Stellung. Er erläutert, dass man sich in der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bewusst sei, dass künftig und auch bereits ab 2023 stärkere Maßnahmen zum Klimaschutz kommen werden. Weiter auf fossile Brennstoffe zu setzen o. ä. werde möglicherweise verstärkt zu höheren Kosten führen. Daher sei die Zielrichtung der Antragsteller so, dass man gerne vermeiden möchte, jetzt Sanierungen durchzuführen, wo dann die nächsten 20 Jahre nichts mehr passiere und möglich sei. Man befürchte, dass Potenziale zur langfristigen Kostenoptimierung und CO2-Einsparung verpasst werden, die ggf. zur Einhaltung des Ziels der Klimaneutralität 2040 fehlen.

 

Herr Bems bittet, zu den vier Anträgen, die Verwaltung um Stellungnahme/Beantwortung zu folgenden Aspekten:

 

·         Zum Ergänzungsantrag 1.1.1.1 „Entwicklung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand stadteigener Liegenschaften“ sehe Herr Bems ggf. den gewünschten ‚Fahrplan‘ - den vorausgegangenen Ausführungen von Frau Jaske entsprechend - für 2023 mit dem Hinweis auf eine zumindest erfolgte Analyse von Gebäuden und ihren Potenzialen als gewissermaßen bereits umgesetzt an.

·         Zum Antrag bezogen auf die klimaneutral gewünschte Umsetzung von Bauprojekten sei sicherlich wünschenswert, sofort damit anzufangen, aber es erscheine fraglich, wie realistisch angesichts des Standes von Planungen dieser Wunsch umgesetzt werden könne.

·         Fragen sehe er auch zum Antrag bezogen auf die Erprobung nachhaltigen Bauens, was dem Antrag gemäß nicht beispielhaft, sondern dauerhaft erfolgen und angefangen werden solle. Hier sehe Herr Bems als offene Fragen, welche Kostenfolgen sich ergäben und wie die Umsetzbarkeit zu sehen sei. Eine Erprobung sei hier aus seiner Sicht ein sicherer Weg, um das Ziel des nachhaltigen Bauens für die Zukunft zu ermöglichen.

·         Die SPD begrüßt die Antragstellung zur Einbringung des bereits zuvor von der SPD beantragten „Klimafonds zur finanziellen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in der Stadtgesellschaft“

 

Herr Hachmann erteilt zu den Einzelpunkten zunächst der Verwaltung das Wort. Er möchte – sofern keine Änderungswünsche zu den Anträgen ergehen - danach abstimmen lassen.

 

 

Zum Ergänzungsantrag 1.1.1.1 „Entwicklung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand stadteigener Liegenschaften“:

 

 

 

 

Frau Schauer ergreift das Wort und sieht diesbezüglich kein „kopfloses Vorgehen“ der Verwaltung; sie verweist auf die vorherigen Ausführungen von Frau Jaske, dass gebotene Objektprüfungen und Auswertungen vorgenommen wurden, die weitergehend auch fortzuführen wären. Die Hinzuziehung eines Energieberaters für Maßnahmen werde entsprechend den Ausführungen von Frau Jaske ergänzt und auch die Idee der Einbindung der städtischen Gebäude zur ggf. möglichen Realisierung klimafreundlicher Quartiere nimmt die Verwaltung gerne auf. Man könne diesen Aspekt mit dem Energieberater besprechen und schauen, ob sich in diese Richtung etwas umsetzen lasse oder nicht.

 

Herr Hachmann bittet die Antragsteller um Aussage, ob dem Ergänzungsantrag 1.1.1.1 damit genüge getan sei und somit die Abstimmung zu diesem Antrag entfallen könne.

 

Herr Krage antwortet, dass anhand der Ausführungen den Antragszielen angemessen Rechnung getragen werde, so dass zu diesem Punkt keine Abstimmung mehr nötig sei.

 

 

 

 

Änderungsantrag zur Maßnahme 1.1.2.1 „Bauprojekte klimaneutral umsetzen“:

 

 

Frau Schauer pflichtet Herrn Bems bei, dass man seitens der Verwaltung nicht abschätzen könne, was ein klimaneutrales Umsetzen kostenmäßig bedeuten würde. Es sei sicherlich richtig, die beabsichtigte klimaneutrale Umsetzung auszuprobieren und man trage aktuell auch bei der Planung der Elsa-Brändström-Realschule die Kosten dafür zusammen, aber noch wisse man nicht, wie viel dies ausmache. Deshalb sei ihr Vorschlag, die Kosten am nächsten Bauprojekt in der Planungsphase zu eruieren und aufzuzeigen. Gute Ideen seien auch bei den anstehenden weiteren Schulen (Marienschule, Annetteschule, Südeschschule, …) mitzudenken; es solle aber keine pauschale Beschlussfassung erfolgen, ohne die Kostenfolgen zu kennen.

 

Herr Brauer bittet um eine Erläuterung, was genau mit diesem Antrag beabsichtigt sei.

 

Herr Krage antwortet, dass man zwar bei der Elsa-Brändström-Realschule und der Michaelschule auf einem „guten Weg“ zur Klimaneutralität sei, jedoch die Sorge bestünde, bei weiteren Projekten Chancen zu verpassen.

 

Herr Hachmann bemerkt, dass das Beispiel Rathausumbau aktuell zeige, dass in einem laufenden Projekt zwar theoretisch Möglichkeiten zum klimaneutralen Umsetzen bestünden, diese praktisch  jedoch nicht umsetzbar seien.

 

Frau Schauer kommt auf die aktuell laufenden Bauprojekte der Stadt, „Canisiusschule“, „Rathauszentrum“ und „Michaelschule“ (fossilfreie Beheizung in der Ausschreibung), zu sprechen. Das seien die Projekte, die bereits in weiten Teilen ausgeschrieben seien. Hier könne man nicht mehr nachsteuern.

Bei künftigen Projekten, die jetzt erst vor dem Start stehen, sei es unkritischer weitergehend zu denken. Frau Schauer betont, dass „klimaneutral“ mehr bedeute, als nur auf fossilfreie Brennstoffe zu gehen. Klimaneutral bedeute auch zertifizierte Baustoffe etc., so dass man sich dieses Ziel genauer angucken solle.

 

Herr Doerenkamp sieht die Formulierungen des Antrages mit den Termini „ab Beschluss“, „alle Bauprojekte“, „konsequent klimaneutral“ kritisch, da dies bedeuten würde, dass alle laufenden Bauprojekte mit neuen Planungsaufträgen versehen werden müssten. Dies gebe der aktuelle Haushalt nicht her, so dass der der Ergänzungsantrag von der CDU nicht mitgetragen werden könne.

 

Herr Köhler schlägt als Kompromiss vor, dass man in den Beschlussvorschlag den Vorbehalt einfügen könne „soweit wirtschaftlich machbar“.

 

Herr Niehoff sieht hierbei die Schwierigkeit, dass diese Formulierung dehnbar sei. Auch er habe hinsichtlich der Klimaneutralität Zweifel, ob jedem bewusst sei, was das in der Praxis bedeute. Wenn auch jeder Ziegelstein klimaneutral hergestellt sein solle, rede man ggf. bei einem Schulzentrum nicht mehr von 50 Millionen Euro, sondern mutmaßlich von 300 Millionen Euro an Kosten.

 

Herr Krage verweist auf das Ziel, nachhaltig handeln zu wollen - möglichst auch mit Zertifizierung - wie es im letzten der eingereichten Anträge aufgenommen sei.

 

Herrn Bems ist wichtig, dass man unterscheide. Man verfolge zwar die Klimaziele, die SPD sehe es aber im Hinblick auf die planerische Machbarkeit und Kapazität auch kritisch, ab sofort klimaneutral zu bauen.

 

Herr Hachmann bittet schließlich um Abstimmung des Antrags zu 1.1.2.1 „Bauprojekte klimaneutral umsetzen“. Bei 3 Stimmen für den Antrag, 0 Enthaltungen wird dieser Antrag von den anwesenden Stimmberechtigten mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:  mehrheitlich abgelehnt bei 3-Ja-Stimmen

 

Änderungsantrag zur Maßnahme 1.1.3.1 „Beispielhafte Erprobung nachhaltigen Bauens an einem Neubauprojekt:

 

Frau Schauer nimmt kurz Stellung und sieht es als sinnvoll an, das

nachhaltige Bauen jetzt zunächst exemplarisch zu testen, damit man die Konsequenzen sehen und darauf basierend Folgerungen schließen könne.

 

Herr Berlekamp berichtet aus der Praxis, dass er selbst aktuell nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema versuche, Bauherren vom nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten (KFW/BEG-Förderkulisse) zu überzeugen. Dies sei schwierig, da für ein Nachhaltigkeits-Siegel für ein Mehrfamilienhaus mit 15-20 Parteien Kosten i. H. von ca. 70.000 – 80.000 Euro einzuplanen seien. Dies seien Kosten für die Begleitung, d. h. damit sei noch nicht abgeschätzt, was ggf. noch für nachhaltige Baustoffe o. ä. an Mehrkosten anfalle.

Von den Kosten für die Begleitung gäbe es die Hälfte bezuschusst, so dass Herr Berlekamp den Ansatz von Frau Schauer, exemplarisch auszuprobieren, befürworte.

 

Herr Krage zieht aufgrund der Ausführungen den Antrag zu Maßnahme 1.1.3.1 zurück.

 

Abstimmungsergebnis zu diesem Änderungsantrag:   Der Antrag wurde zurückgezogen.

 

 

Ergänzungsantrag zur Maßnahme 1.3.1.1 Klimafonds zur finanziellen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in der Stadtgesellschaft:

 

Frau Schauer erläutert, dass die Verwaltung für dieses Jahr Vorschläge zu Fördertatbeständen machen werde. Diese würden dann im Arbeitskreis diskutiert. Der nächste Arbeitskreis im Mai sei Gelegenheit für einen ersten Auftakt. Sollte man sich da schnell einigen, hätte man aus dem für 2023 vorgesehenen Aktivitäten-Budget die nicht verteilten 25.000 Euro, die ggf. für einen diesbezüglichen Start dienen können.

Bezogen auf die im Antrag formulierte Einwerbung von Spenden befürwortet Frau Schauer diesen Ansatz. Sie befürchtet aber, dass hierbei keine großen Summen einzuwerben seien. Den Ansatz zur Ausstattung mit finanziellen Mitteln aus CO2-Kompensationen von Unternehmen durch die freiwillige Kommunalabgabe gem. EEG müsse und könne man prüfen. Hier sei zu klären, wie die genauen Rahmenbedingungen, z. B. nur bei Neubau oder auch für Bestandsanlagen etc., aussehen. Die Befassung mit dieser Thematik sagt Frau Schauer zu.

 

Herr Hachmann fragt ab, ob eine Beschlussfassung nun möglich sei.

 

Herr Doerenkamp sieht eine abschließende Beratung und Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt. Er schlägt vor, die Sitzung des Arbeitskreises im Mai, in der das Thema Klimafond auf der Tagesordnung stehe, abzuwarten. Weiter schlägt er vor, den Antrag zu Maßnahme 1.3.1.1 entsprechend zu schieben. Die Einzelfragen und Aspekte können dann im Arbeitskreis besprochen werden. Anschließend solle nochmal im STUK berichtet und eine Beschlussfassung vorbereitet werden.

Dem Vorschlag wird, auch unter Zustimmung der Antragsteller, gefolgt und die Beschlussfassung zu diesem Änderungsantrag vertagt.

 

Herr Brauer ergänzt, dass für die Fraktion SPD interessant wäre, dass bis Mai nach Möglichkeit die Spendenbereitschaft und die Einnahmen aus der CO2-Kompensation schon eruiert würden. Man könne nachhaken, ob bei den Konzerntöchtern Bereitschaft bestehe, einerseits selbst zu spenden und andererseits auch Spenden einzuwerben. Die Anregung wird aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:         Die Abstimmung hierzu wird vertagt

 

 


 

Änderungsantrag zum Aktivitätenprogramm „Klimaschutz 2023“:

 

Herr Hachmann bittet nicht zuletzt auch um Abstimmung des Änderungsantrags zum Aktivitätenprogramm „Klimaschutz 2023“:

 

Abstimmungsergebnis:  mehrheitlich abgelehnt bei 3-Ja-Stimmen

 

Herr Hachmann bittet schließlich um die Beschlussfassung zur Beschlussempfehlung aus der Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die für das Jahr 2023 genannten Aktivitäten gemäß Anlage 2 Aktivitätenprogramm „Klimaschutz 2023“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig