Frau Schauer freut sich, in diesem Tagesordnungspunkt neue Entwicklungen für den Bereich Ems-Einkaufszentrum (EEC) mitteilen zu können. Vor etwa einem Jahr sei das Grundstück des EEC veräußert worden. Anschließend sei man mit den neuen Eigentümern im Kontakt getreten und habe die städtebaulichen Grundsätze und Maßgaben, z. B. in Form des Masterplans Einzelhandel besprochen. Auf dessen Basis liege nunmehr ein gutes Konzept vor. Bei diesem Konzept sei der Standort als Nahversorgungsstandort geplant mit einem Vollsortimenter und weiteren nahversorgungsrelevanten Sortimenten, u. a. auch einer Drogerie und weitere nicht zentrenrelvate Nutzungen. Durch das Konzept wäre nach Ansicht von Frau Schauer eine Aufwertung des Bereichs möglich. Dabei sei es förderlich, dass bei dem Konzept grundlegend neu gedacht werde. Positiv bewertet Frau Schauer insbesondere die Hinwendung zum Nahversorgungsstandort städtebauliche Qualität in Kobination mit den vorgelagert geplanten Lena-Höfen. Durch die zusätzliche Innenhof-Stellplatzanlage könne auf den bisherigen Stellplätzen im Norden Bereiche neu belegt werden. Deswegen habe man im Konzept einen Baukörper an der Ems geplant, in dem ergänzende Nutzungen stattfinden können.

 

Im neuen Nahversorgungszentrum sollen, neben der klassischen Nahversorgung, auch Dienstleistungen, Gastronomie oder Ähnliches zulässig sein. Als Zugeständnis der Verwaltung soll ein überwirkender Bestandsschutz für drei Bestandsmieter zur Fortführung der verbliebenen Nutzungen möglich sein.

 

Planungsrechtlich wolle und müsse die Stadt neu denken. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan werde als zielführend angesehen und vorgeschlagen. Man könne hier gut und rechtlich sauber regeln, was zulässig sein solle. Der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liege mit dieser Vorlage vor und solle nun die Basis für den Einstieg in die Planung bilden. Klar sei, dass noch eine Menge zu tun und zu klären sei, wie z. B. Gewährleistung eines ausreichenden Lärmschutzes, Verträglichkeit des Vorhabens.

 

Frau Schauer erläutert, dass die vorliegende Planung ein Stück weit den Fortschritt bei den Lena-Höfen gebremst habe, da man zunächst schauen wollte, ob ggf. Erfordernisse für eine Gesamtoptimierung beider Areale erkennbar werden. Bis auf kleinere Verschiebungen (geringfügige Verlagerung der Lena-Höfe nach Norden) ergeben sich aber für die Planung darüber hinaus voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

Beide Vorhaben sollen nun - jeweils für sich, weil zwei unterschiedliche Vorhabenträger dahinter stehen - mit dem Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss aufeinander abgestimmt auf den weiteren Weg gebracht werden.

 

Herr Bems, Herr Niehoff, Herr Krage und Herr Doerenkamp loben und begrüßen jeweils die Planungen auf Basis des auch aus ihrer Sicht gelungenen Erstentwurfs. Es wird lediglich die Frage gestellt bzw. um Klärung im Verfahren gebeten, ob Bedarf und Verortung der Stellplätze angemessen seien. Herr Krage ergänzt, dass eine gesonderte, verkehrssichere und qualitätsvolle Rad- und Fußwegeverbindung mitgedacht werden solle.

 

Herr Hachmann bittet um die Abstimmung zum Beschlussvorschlag. Dieser wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13, Kennwort: "Neuentwicklung Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bezieht ein Areal zwischen der Ems, der Straße „Kreyenesch“, der Lingener bzw. der Schotthockstraße und der Stadthalle ein. Er wird konkret wie folgt begrenzt und ist im Übersichtsplan veranschaulicht:

 

Im Norden:     durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1156, 946, 1127, 899, 1159, 1171,

                        (alle Flur 169),

Im Westen:      durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 1156 und 11 (beide Flur 169)

                        sowie die westliche Grenze des Flurstückes 695 (Flur 170),

Im Süden:         durch die südlichen Grenzen des Flurstückes 695 (Flur 170), der Flurstücke

                        1053, 1055 und 1126 (jeweils Flur 169) und dem Flurstück 782 (Flur 170),

Im Osten:        durch die östliche Grenze der Flurstücke 782 (Flur 170), 799 und 1171 (beide

                        Flur 169).

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich Gemarkung Rheine-Stadt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13, Kennwort: "Neuentwicklung Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig