Frau Remberg berichtet nach einer kurzen persönlichen Vorstellung über ihre Aufgaben als ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege in der Stadt Rheine.

 

Die Grundlagen des von Ihr wahrgenommenen Ehrenamtes finden sich im § 30 des Denkmalschutzgesetzes NRW vom 13.04.2022(Link: §30 DSchG NRW vom 13.04.2022). Nach dieser Vorschrift hat der Rat der Stadt einen Denkmalausschuss zu bilden oder einen Ausschuss mit dieser Aufgabe zu betrauen. In Rheine werden die Aufgaben des Denkmalausschusses vom Bau- und Mobilitätsausschuss wahrgenommen.

 

Gem. § 30 Abs. 3 DSchG kann der zuständige Ausschuss ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege benennen. In Rheine sind dies Dr. Lothar Kurz für Bodendenkmäler und Stefanie Remberg seit 2023 für Baudenkmäler. Die Aufgaben der Beauftragten sind im Gesetz wie folgt beschrieben:

Informieren èdie untere Denkmalbehörde, den zuständigen Ausschuss, etc.

Beobachten: èVorhaben, Planungen, Presse vor Ort

„Netzwerken“ èInstitutionen und Personen

Berichten èmindestens 1x im Jahr ist eine Berichterstattung im zuständigen Ausschuss vorgesehen.

 

Weiter berichtet sie, dass die Gemeinden bei der Aufstellung von Denkmalpflegeplänen die ehrenamtlichen Beauftragten beteiligen sollen. Da das Thema Denkmalpflegeplan zu Nachfragen führte verwies Frau Remberg auf den nachfolgenden Link des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe:

LWL - Oktober 2022 - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

Außerdem steht Sie den Mitgliedern des Kulturausschusses für weitere Fragen gerne unter der Emailadresse stefanie@remberg.org zur Verfügung.