Sitzung: 22.03.2023 Kulturausschuss
Frau Remberg berichtet nach einer kurzen persönlichen Vorstellung über ihre Aufgaben als ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege in der Stadt Rheine.
Die Grundlagen des von Ihr wahrgenommenen Ehrenamtes finden
sich im § 30 des Denkmalschutzgesetzes NRW vom 13.04.2022(Link: §30
DSchG NRW vom 13.04.2022). Nach dieser Vorschrift hat der Rat der Stadt einen Denkmalausschuss zu bilden oder einen
Ausschuss mit dieser Aufgabe zu betrauen. In Rheine werden die Aufgaben des
Denkmalausschusses vom Bau- und Mobilitätsausschuss wahrgenommen.
Gem. § 30 Abs. 3 DSchG kann der
zuständige Ausschuss ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege
benennen. In Rheine sind dies Dr. Lothar Kurz für Bodendenkmäler und Stefanie
Remberg seit 2023 für Baudenkmäler. Die Aufgaben der Beauftragten sind im
Gesetz wie folgt beschrieben:
Informieren èdie untere Denkmalbehörde, den zuständigen Ausschuss, etc.
Beobachten: èVorhaben, Planungen, Presse vor Ort
„Netzwerken“ èInstitutionen und Personen
Berichten èmindestens 1x im Jahr ist eine Berichterstattung im zuständigen Ausschuss vorgesehen.
Weiter berichtet sie, dass die
Gemeinden bei der Aufstellung von Denkmalpflegeplänen die ehrenamtlichen
Beauftragten beteiligen sollen. Da das Thema Denkmalpflegeplan zu Nachfragen
führte verwies Frau Remberg auf den nachfolgenden Link des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe:
LWL - Oktober 2022 - Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen
Außerdem steht Sie den Mitgliedern
des Kulturausschusses für weitere Fragen gerne unter der Emailadresse stefanie@remberg.org zur Verfügung.