Frau Schauer fasst die Thematik noch einmal kurz zusammen. Sie erklärt, dass es hier um die erstmalige Herstellung des Bereiches gehe und man die Abwägung jetzt schon mit vornehmen könne. Eine zusätzliche Situation habe man dadurch, dass Kanalbaumaßnahmen nötig seien und durchgeführt werden müssen, wobei die Kanalbaumaßnahme hier nicht Teil des Beschlusses sei. Frau Schauer erklärt, dass es bei dieser Maßnahme eine Besonderheit gebe. Zurzeit sei der alte Kanal im rückwärtigen Teil der Grundstücke verortet, wodurch für die Anlieger Kosten für die Umklemmung im Raume stehen. Heute gehe es in dem Beschluss um den Straßenausbau Laugärten Ost und nicht um den Kanalausbau.

 

Herr Jansen erklärt, dass auch er von den Anwohnern angesprochen worden sei und noch etwas mehr Informationen zum Kanalbau bzw. die Umsetzung in Bezug auf die Anwohner und deren Kosten erfahren möchte.

 

Herr Brauer gibt die Frage weiter an Herrn Eggert. Dieser fasst die Situation so zusammen, dass im Moment niemand gezwungen werde, sich anzuschließen, da der zurzeit bestehende Kanal nicht dem Stand der Technik entspricht, jedoch noch funktionstüchtig sei.

 

Herr Eggert erklärt, dass man nicht sagen könne, dass der Kanal vollkommen intakt sei. Es sei ein Kanal aus dem Baujahr 1970, der Schäden aufweise, was ein Grund mit sei, warum man rechts und links die neuen Kanäle bauen werde. Der zweite Grund sei der Straßenbau, der Kanäle benötige, um die Straße gezielt zu entwässern. Der dritte Grund seien die Schwierigkeiten bei Starkregenereignissen, die man im Kerngebiet von Elte und gerade im Bereich Laugärten Ost habe. In diesem Zuge gebe es im Grunde schon eine Umklemmpflicht für den Anlieger, sich dem neuen Kanal anzuschließen, was heiße, dass die TBR nicht mehr verpflichtet sei, den Kanal in den Hintergärten der Anwohner zu betreiben. Es sei den Anwohnern ein Angebot gemacht worden, dass der Kanal in den Hintergärten liegen bleibe, er aber nicht mehr von den Technischen Betrieben Rheine saniert und unterhalten werde. Man werde die Kanäle Laugärten West und Ost bauen und die Anlieger fragen, wo sie den Hausanschluss hinhaben möchten. Wenn jemand dann den Anschluss von hinten nach vorne verlegen möchte, bestehe nach wie vor das Angebot der Mitarbeiter der TBR, sich die Situation mit dem Anwohner zusammen anzusehen und gemeinsam zu überlegen, wie eine kostengünstige Lösung, das Abwasser nach vorne zu bekommen, aussehen könne.

 

Herr Hesping erklärt, dass er gerade von älteren Anwohnern der Laugärten als Mitglied des Seniorenbeirates angesprochen worden sei. Nach Aussage der Anwohner sei es so, dass mittel- bzw. langfristig von Seiten der TBR der Kanal dann doch aufgegeben werden solle, sodass dann der Anschluss an den vorderen Kanal notwendig sei. Ein Anwohner habe ihm einen Kostenvoranschlag, um den Anschluss von hinten nach vorne zu verlegen, in Höhe von über 87.000,00 Euro gezeigt. Herr Hesping berichtet, dass die Hälfte der 13 Anwohner Senioren seien und man doch schauen und abwägen sollte, ob es nicht anders gehe. Die Anlieger haben sich selber erkundigt, dass, wenn der alte Kanal durch Einzug eines Rohres aufgerüstet würde und die Hausanschlüsse dort neu eingebunden werden, dies für alle 13 Anwohner insgesamt 57.000,00 Euro kosten würde. Er bittet, sich der Situation diesbezüglich noch einmal anzunehmen und zu schauen, ob dies eine Möglichkeit sei, den alten Kanal weiter zu betreiben.

 

Herr Brauer weist noch einmal darauf hin, dass Herr Eggert ganz klar gesagt habe, dass es zurzeit keinen Bedarf gebe und auch niemand gezwungen werde, sich anzuschließen. Dies sei nur dann der Fall, wenn der alte Kanal nicht mehr benutzbar sei. Hier im Ausschuss müsse man über den Straßenausbau entscheiden, wobei die Kanalproblematik in den Betriebsausschuss der TBR gehöre. Dort könne dann politisch diskutiert werde, was es für Lösungen in Bezug auf den Kanal geben könne.

 

 

 


Beschluss:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

Laugärten Ost / verkehrsberuhigter Ausbau

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus

 

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau (teilw. überbaubares Bodengranulat) und einer Decke aus grauem/rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Sträuchern/vorhandenen Bäumen und Unterpflanzung

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.         Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig