Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.     Heidhövelstraße

von der Einmündung Elter Straße

bis zur westlichen Grundstücksgrenze der Hausnummern 17a/17b und 24

 

2.     Rudolfstraße

von der Einmündung Elter Straße

bis zur westlichen Grundstücksgrenze der Hausnummern 16a/16b und 17a/17b

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig