Sitzung: 30.03.2023 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 102/23
Beschluss:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss
zu fassen:
Folgende Straßen werden gemäß §
6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.
September 1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für
den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Heidhövelstraße
von der Einmündung Elter Straße
bis zur westlichen Grundstücksgrenze der Hausnummern 17a/17b und 24
2. Rudolfstraße
von der Einmündung Elter Straße
bis zur westlichen
Grundstücksgrenze der Hausnummern 16a/16b und 17a/17b
Abstimmungsergebnis: einstimmig