Sitzung: 30.03.2023 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 121/23
Beschluss:
Ein
Teilstück der Herrenschreiberstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb
dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111, Flurstück 1586 tlw., wird
hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die
Einziehung vorliegen.
Der
Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort: „Stadthotel“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig