Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 


Beschluss:

 

Ein Teilstück der Herrenschreiberstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111, Flurstück 1586 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort: „Stadthotel“.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig