Herr Gausmann informiert, dass in dem gestern stattgefundenen „Runden Tisch Pflege“, der halbjährlich stattfinde, der hohe Druck im Personalbereich und der Platzzahl erkennbar geworden sei. In der Sozialausschusssitzung am 31. Mai 2023 erhoffe sich die Verwaltung im Kontext des Sozialberichtes Senioren einen Auftrag zu erhalten, um mit den Pflegeinrichtungen die stationären und ambulanten Übergänge gemeinsam abbilden zu können. Im Rahmen eines Workshops solle geschaut werden, ob und wie die eine oder andere Versorgungssituation für Seniorinnen und Senioren – ohne in die Zuständigkeitsregelungen der kassenärztlichen Vereinigung oder Pflegekasse eingreifen zu wollen – realisiert werden könne.

 

Vorgestern habe der „Runde Tisch Wohnen“ getagt. Die teilgenommenen Institutionen hätten leider noch kein Datum für einen Spatenstich einer Einrichtung mitteilen können. Mit der Beantwortung der Frage, wie in Rheine ausreichend Wohnraum, insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, geschaffen werden könne, seien sie nicht weitergekommen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe habe deutlich darauf hingewiesen, dass es diese zu deckenden Bedarfe gibt. Für die Realisierung der Betreuungsstruktur der wichtige Hinweis, dass es die 8er- oder 12er-Regelung nicht mehr gebe, sodass zwei 12er-Einrichtungen nebeneinander gebaut werden könnten. Gemeinsam mit den Trägern und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe sei vereinbart worden, dass der „Runde Tisch Wohnen“ erst wieder tagen werde, wenn konkrete Planungen vorliegen würden.

 

Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. März 2023 zur „Entwicklung der Anzahl und der Bearbeitung von Wohngeldanträgen“ werde zusammen mit der heutigen Beantwortung der Niederschrift (Anlage 1 und 2) beigefügt.

 

Herr Hewing bezieht sich auf die Aussage von Herr Gausmann zu dem Thema Wohnen für Menschen mit Behinderung und fragt, woran es bei dem fehlenden Spatenstich-Termin hapern würde und ob die Politik bei dem seit Jahren drängenden Thema etwas machen könne.

 

Herr Gausmann erklärt, dass es konkrete Planungen der Träger geben würde, aber sowohl im Investorenmodell als auch im Eigenbetriebsmodell die Finanzierungen nicht abgesichert werden könnten. Der durchschnittliche Kreditzins liege derzeit bei 4 %.

 

Auf die Frage von Frau Dr. Hovestadt zu dem in Rede gewesenen Antonius-Quartier (die ehemalige Antoniusschule) erwidert Herr Gausmann, dass dieses sich im städtischen Eigentum befinde.