Herr Gausmann
informiert, dass sich die Energiemangellage mit der Befürchtung von kalten
Wohnungen glücklicherweise nicht so zugespitzt habe und die zur Verfügung
gestellten Wärmeinseln ehr zurückhalten genutzt worden seien. In der Mitte51,
im Zentrum St. Antonio, in der Tafel, der Suppenküche und den Einrichtungen der
Jugendarbeit sei der/die eine oder andere Besucher(in) gesehen worden, der/die
sonst unabhängig einer Energiemangellage über die Feiertage zu vereinsamen
drohte. Das Thema „Vereinsamung“ müsse unabhängig von den Sozialmaßnahmen näher
angeschaut werden. Aus dem 100.000-Euro-Härtefallfonds sei bisher ein Antrag
bewilligt worden, weitere seien im SGB II in der Klärung. Die Verwaltung
schlage vor, den Fonds auf 20.000 Euro zu reduzieren. Für die eine oder andere
Maßnahme gebe es auch den Stärkungspakt des Landes.
Auf die Frage
von Herrn Hewing informiert Herr Gausmann, dass die in der Vorlage genannten
Finanzierungsschwerpunkte durch eine Arbeitsgruppe der Verwaltung nach den
detaillierten Richtlinien des Landes festgelegt und ihm im Juni 2022 vorgelegt
worden seien. Es habe kaum politischen Gestaltungsspielraum gegeben, und eine
politische Beteiligung sei nach den Richtlinien nicht vorgesehen; informiert
werde natürlich. Über eine große Maßnahme, dem Ferienpass, werde in der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses informiert.
Frau
Floyd-Wenke spricht mehrere Punkte an:
·
Sie
möchte zu der 10.000-Euro-Fördersumme für die Rheiner Tafel konkreter erfahren,
wieviel Prozent für Lebensmittel und wieviel für anderes ausgegeben worden sei.
Zudem möchte sie wissen, ob und in welcher Höhe die Rheiner Tafel eine
Unterstützung vom Kreis Steinfurt erhalten habe, und wofür diese verwendet
werde.
· Sie fragt, ob es neben den zwei Einzelpersonen, die sich auf dem Härtefallfonds (jobcenter) beworben haben, was wenig sei, weitere Anfragen gegeben habe und ob es sich bei dem gewährten Antrag in Höhe von 2.853,94 Euro um einen privaten oder gewerblichen Antrag gehandelt habe.
· Die Mitte51 habe in ihrer Funktion als Begegnungszentrum auch für Seniorinnen und Senioren und einsame Menschen eine wichtige Rolle. Dieses solle beim Sozialplan Alter mitberücksichtigt werden.
· Die Besucherzahlen der Suppenküche, die von den Sommermonaten zum Ende des Jahres 2022 von 17 auf über 20 Besuchende pro Tag angestiegen seien, bezeichne sie als verschwindend gering.
· Zu dem Finanzierungsschwerpunkt beim Stärkungspakt NRW für „krisenbedingte Ausweitung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für wohnungslose Menschen“ mit 70.000 Euro sagt sie, dass das schon einmal mit Personal gefördert worden sei. Sie möchte wissen, wieso es noch einmal draufstehen würde.
· Bezüglich der 50.000 Euro für die krisenbedingte Ausweitung von Beratungsangeboten fragt sie, welche Krisen und Kosten angesprochen würden.
· Bezüglich der 92.000 Euro für die krisenbedingte zusätzliche Förderung von BuT-Leistungsempfängern möchte sie wissen, ob diese schon vorher gefördert worden seien, ob Erfahrungswerte vorliegen würden und was gefördert werde. Der Ferienpass für alle, zu dem die Informationen im Jugendhilfeausschuss folgen würden, sei eine gute Idee.
·
Bei
den Verwendungen aus dem Stärkungspakt NRW fehle ihr eine ausreichende
Berücksichtigung der Seniorinnen und Senioren. Sie schlägt vor, im Nachhinein
nicht verwendete Mittel dafür einzusetzen.
Frau Gehrke
antwortet, dass bei der Rheine Tafel, wie es für die Förderung von der Stadt
Rheine festgelegt worden sei, 90 % der Ausgaben für Lebensmittel und der Rest
für die Ehrenamtsförderung verwendet worden seien.
Bei dem
Härtefallfonds, für die Übernahme von hohen Nachzahlungskosten, die das
SGB II geboten habe, habe es keine weiteren Anfragen gegeben. Wie in der
Vorlage dargestellt, seien die Sozial-Hotline geschaltet und die Träger und
Beratungsinstitutionen bis hin zur Verbraucherberatung informiert worden. Durch
das sparsame Wirtschaften der Sozialleistungsempfänger(innen) hätten viele ein
Guthaben erstattet bekommen, welches leider verrechnet werden müsse.
Bei dem
Härtefallfonds zur Vermeidung von Gas-/Stromsperren sei mit den Stadtwerken ein
Kommunikationsaustausch vereinbart worden, damit die Verwaltung bei Fällen, die
über diesen Härtefallfonds zu regeln wären, frühzeitig informiert werde. Bisher
habe die Kommission verwaltungsintern aus dem Härtefallfonds für einen Privathaushalt
mit neun Kindern und einer prekären Wohnungssituation etwas über 2.500 Euro
eingesetzt.
Bezüglich der
Verteilung der Mittel aus dem „Stärkungspakt Armut“ sei es richtig, dass die
Stadt Rheine eine Förderung der Fachstelle Wohnraumsicherung über das Land NRW
erhalte. Eine notwendige Beratung solle zusätzlich gefördert werden. Der
Jahresbericht der sozialen Einrichtungen zeige, dass die psychischen
Erkrankungen bei Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
zugenommen hätten. Häufig seien die sozialen Einrichtungen die erste
Anlaufstelle, die eine Verweisberatung an die entsprechenden
Fachberatungsstellen organisiere. Da zum Beispiel das Kremer-Haus mit einer
Notübernachtung kein adäquates Angebot bieten könne, solle hier die personelle
Ressource befristet ausgeweitet werden.
Sie schlage
hier eine Brücke zum Wohnungsangebot, wo eine Fachkraft für
Immobilienwirtschaft beschäftigt werden solle, die Wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen dabei unterstütze, neuen Wohnraum zu
finden. Die Stelle soll als Modellvorhaben über diesen Stärkungspakt finanziert
werden.
Der Punkt
„krisenbedingte Ausweitung von Beratungsangeboten“ beziehe sich auf die
Schuldnerberatung. Der Betrag sei noch in der Prüfung und deshalb vorläufig. Freie
Träger hätten die Möglichkeit gehabt, einen Antrag zu stellen, um von den
Stärkungspaktmitteln zu profitieren.
Bei dem Punkt
„krisenbedingte Mehraufwendungen für Betriebs- und Raumkosten, die nicht durch
vertragliche Regelungen abgegolten sind“ seien insbesondere die
Begegnungsstätten und -treffs für Seniorinnen und Senioren mit gemeint, soweit
diese nicht über die städtischen Zuschüsse abgegolten seien.
Herr Gausmann
informiert, dass es sich bei dem Punkt „krisenbedingte zusätzliche Förderung
von BuT-Leistungsempfängern“ um Personen handele, die knapp über der BuT-Grenze
liegen würden und somit keine BuT-Leistungsempfänger(innen) seien. Wenn
Schulleitungen zum Beispiel erkennen würden, dass die Teilnahme einer
Schülerin/eines Schülers an einer Klassenfahrt aufgrund der derzeitigen
finanziellen Situation nicht möglich sei, würde die Stadt Rheine dieses durch
den Fonds übernehmen.
Im November 2022 seien im Jugendhilfeausschuss vorausschauend die Leistungen für Transferleistungsempfänger(innen) im Rahmen der Jugendfreizeiten von 4,50 auf 9,00 Euro erhöht worden. Daraus ergebe sich die Möglichkeit, die Kosten in diesem Jahr teilweise über den Härtefallfonds zu refinanzieren und den städtischen Haushalt ein bisschen zu entlasten.
Auf weitere Fragen von Frau Floyd-Wenke und Frau Dr. Hovestadt zu den Klassenfahrten, erwidert Herr Gausmann, dass dieses angemessen über die Schulleitungen kommuniziert werde, damit diejenigen profitieren, die profitieren könnten. Für die Jugendfreizeiten gelte Ähnliches, um jeder Person eine Teilnahme zu ermöglichen. Mit dem „Ferienpass für alle“ solle es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig von ihren finanziellen Rahmenbedingungen an allen Ferienpass-Aktionen teilzunehmen. Dieses würde nach Außen sehr offen kommuniziert.
Frau Berkmann antwortet als Kreistagsmitglied auf die Frage von Frau Floyd-Wenke zu den Tafelmitteln des Kreises. Es stehe ein Gesamtbetrag von 48.000 Euro zur Verfügung. Es sei mit allen sechs Tafeln im Kreis einvernehmlich besprochen worden, dass dieser unabhängig von der Anzahl der Hilfesuchenden aufgeteilt werde, so dass jede Tafel 8.000 Euro bekomme. Sie ergänzt, dass diese Mittel aus dem NRW-Paket herausgenommen worden seien.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss nimmt den 2. Sachstandsbericht zu den Sozialmaßnahmen zur
Kenntnis.