Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Gehrke informiert unter anderem, dass die Stadt Rheine gegenüber den Anspruchsberechtigen eine gesetzliche Beratungsverpflichtung habe. Das heiße, es werde nicht nur über die zur Verfügung stehenden Sozialleistungen beraten, sondern darüber hinaus würden Hinweise, z. B. über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Leistungen der Krankenkasse usw., gegeben. Anders als im SGB XII (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) sei es im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bürgergeld) geregelt, wo z. B. die Selbsthilfe der Betroffenen einen sehr viel höheren Stellenwert einnehme.

 

Die Kurve der Fallzahlenentwicklung (Seite 3) flache leicht ab, gehe aber dennoch weiter nach oben. Die Alterspyramide für Rheine (Seite 4) zeige die demografische Entwicklung deutlich. In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge die Altersgrenze von 65 Jahren und 11 Monaten überschreiten und voraussichtlich für steigende Zahlen sorgen. 43 aus der Ukraine geflüchtete Personen seien wegen erreichter Altersgrenze im Sozialleistungsbezug SGB XII. Im SGB II liege die Zahl aktuell bei 899 Hilfeempfängern.

 

Eine Herausforderung stehe für die in diesem Jahr ausgelaufenen Corona-Sonderregelungen im SGB II und XII für nicht angemessene Mietkosten an. Im Bereich der Grundsicherung würden derzeit etwa 10 Personen in zu teuren Wohnungen leben. Hier werde durch Beratung und Unterstützung auch mit Blick auf die gesundheitliche Situation versucht, den Wohnraum zu erhalten oder eine Alternative zu finden. Der Jahresbericht im Mai werde höhere Zahlen ausweisen.

 

Frau Eggenkämper fragt, wie die Stadtverwaltung bezüglich Quadratmeter oder Grundmiete mit dem Ermessensspielraum umgehen würde.

 

Frau Gehrke antwortet, dass die Stadt Rheine an dem vom Kreis genehmigten Konzept gebunden sei, welches die Quadratmeterkosten definiere. Jeder Einzelfall werde hinsichtlich der Haushaltssituation genau betrachtet. Für Personen, bei denen ein Umzug aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei, gebe es Möglichkeiten die Umzugskosten gegenzurechnen und einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.              


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt den SGB XII Jahresbericht 2022 zur Kenntnis.