Frau Gehrke
informiert unter anderem, dass die Stadt Rheine gegenüber den
Anspruchsberechtigen eine gesetzliche Beratungsverpflichtung habe. Das heiße,
es werde nicht nur über die zur Verfügung stehenden Sozialleistungen beraten,
sondern darüber hinaus würden Hinweise, z. B. über die Beantragung eines
Schwerbehindertenausweises, Leistungen der Krankenkasse usw., gegeben. Anders
als im SGB XII (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) sei es im SGB II
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bürgergeld) geregelt, wo z. B. die
Selbsthilfe der Betroffenen einen sehr viel höheren Stellenwert einnehme.
Die Kurve der
Fallzahlenentwicklung (Seite 3) flache leicht ab, gehe aber dennoch weiter nach
oben. Die Alterspyramide für Rheine (Seite 4) zeige die demografische
Entwicklung deutlich. In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken
Jahrgänge die Altersgrenze von 65 Jahren und 11 Monaten überschreiten und
voraussichtlich für steigende Zahlen sorgen. 43 aus der Ukraine geflüchtete
Personen seien wegen erreichter Altersgrenze im Sozialleistungsbezug SGB XII.
Im SGB II liege die Zahl aktuell bei 899 Hilfeempfängern.
Eine
Herausforderung stehe für die in diesem Jahr ausgelaufenen
Corona-Sonderregelungen im SGB II und XII für nicht angemessene Mietkosten an.
Im Bereich der Grundsicherung würden derzeit etwa 10 Personen in zu teuren
Wohnungen leben. Hier werde durch Beratung und Unterstützung auch mit Blick auf
die gesundheitliche Situation versucht, den Wohnraum zu erhalten oder eine
Alternative zu finden. Der Jahresbericht im Mai werde höhere Zahlen ausweisen.
Frau
Eggenkämper fragt, wie die Stadtverwaltung bezüglich Quadratmeter oder
Grundmiete mit dem Ermessensspielraum umgehen würde.
Frau Gehrke antwortet, dass die Stadt Rheine an dem vom Kreis genehmigten Konzept gebunden sei, welches die Quadratmeterkosten definiere. Jeder Einzelfall werde hinsichtlich der Haushaltssituation genau betrachtet. Für Personen, bei denen ein Umzug aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei, gebe es Möglichkeiten die Umzugskosten gegenzurechnen und einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den SGB XII Jahresbericht
2022 zur Kenntnis.