Bürger 1  ist besorgt über eine mögliche Schließung der Konradschule, dem Nebenstandort der Südeschschule. Er bezieht sich darauf, dass er aufgrund der Wegstrecke und der Verkehrssituation keine Alternative sehe, als dass Eltern Ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen müssten. Er fragt nach, wie die langfristig entstehenden Kosten bei den Eltern im Gegensatz zu den einmaligen Kosten bei einer Baumaßnahme gerechtfertigt werden würden.

 

Herr Gausmann antwortet, dass drei verschiedene Bauvarianten geprüft worden seien. Falls sich für die Variante mit vier Zügen an der Südeschschule und null Zügen an der Konradschule seitens der Politik entschieden werden würde, könnte, geprüft werden, ob die bei den Eltern entstehenden Kosten durch die Schülerfahrtkostenverordnung aufgefangen werden könnten.

 

Die zweite Frage zielt darauf ab, ob auch unter Betrachtung der zukünftigen Schülerzahlen darauf geachtet worden sei, dass den Grundschulkindern stets ausreichende Schulhofflächen am Standort Südeschschule zur Verfügung stehen würden.

 

Herr Gausmann erklärt, dass hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung bis 2028 eine Vierzügigkeit an der Südeschschule prognostiziert worden sei. Die Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalens zur Schulhoffläche pro Schülerin und Schüler würden eingehalten werden. Hinsichtlich Erweiterungsmöglichkeiten sei langfristig gedacht worden und seien am Standort Südeschschule möglich.

 

Bürgerin 2 berichtet, dass es an der Südeschschule bereits heute zu Streitigkeiten und Mobbingfällen komme. Sie befürchtet, dass bei einer Erhöhung der Schüleranzahl an diesem Standort und zeitgleicher Verkleinerung der Schulhoffläche zu einer Verstärkung dieses Problems kommen könnte.

Herr Gausmann wiederholt, dass die zur Verfügung stehende Fläche den Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalens entspreche. Seines Erachtens sei eine Schmälerung der Schulhoffläche nicht der entscheidende Faktor bei der Verursachung von Mobbing.

 

Bürgerin 3 möchte wissen, wie der schulische Ablauf während der Umbaumaßnahme bei der Bauvariante 4 – 0 geregelt werden würde.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Schülerinnen und Schüler bei allen drei Varianten nicht dauerhaft im Gebäude der Südeschschule verbleiben könnten. Es würden mobile Raumeinheiten eingesetzt werden. In Abhängigkeit davon, für welche Bauvariante sich die Politik entscheidet und der daraus entstehenden Bauzeitenplanung werde der Unterricht entweder an der Südeschschule, an der Konradschule oder an beiden Standorten durch die mobilen Klassenräume sichergestellt. In jedem Fall werde der Unterricht schulnah sichergestellt. Das Gebäude der Overbergschule stehe zur Auslagerung der Südeschschule nicht zur Verfügung.

 

Es erfolgen keine weiteren Nachfragen.

 

 


Beschluss: