Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann verweist auf die Vorlage.

 

Es wird zum Punkt 2.4 der Vorlage hinterfragt, ob es im Jahr 2024 sinnvoll sei, das Dach der Sporthalle der Südeschschule zu erneuern, wenn noch nicht feststehe, wie genaue der Umbau des Schulgebäudes gestaltet werde. Herr Gausmann erläutert, dass in der Projektplanung drei verschiedene Varianten des Umbaus diskutiert werden würden. Keiner dieser Varianten sehe eine Sanierung bzw. Rückbau und Erneuerung der Sporthalle vor. Damit sei die Erneuerung des Daches der Sporthalle der Südeschschule in 2024 unstrittig für die weitere Nutzung notwendig.

 

Es wird angeregt, dass die Gelder für Instandsetzungsmaßnahmen an vorhandenen Schulgebäuden angemessen verteilt werden müssen. Daher müsse noch mehr investiert werden, um die Ausstattung an allen Schulen auf einem vergleichbaren Niveau zu halten.

 

Des Weiteren diskutieren die Fraktionen über Einhaltung der empfohlenen Substanzerhaltungsschwelle von 1,2 % des Gebäudeneubauwertes. Der Richtwert sei in den letzten Jahren unterschritten worden.  Dies habe zur Folge, dass der Investitionsbedarf für die kommenden Jahre umso höher sein müsse, damit der Erhaltungsstau abgebaut werden könnte.

 

Herr Gausmann merkt an, dass um größere Geldbeträge sinnvoll investieren zu können, dementsprechend mehr Personal im Fachbereich 5 benötigt werde. Dies müsse bei zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2023 zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme]