Frau Wiggers
erklärt, dass der Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 vor dem Druck mit
Fotos und Grafiken aufgearbeitet werden würde. Sie zeigt dazu einige Beispiele.
Bei dem Punkt
8 „Stadtteilprofile“ würden noch Änderungen und Ergänzungen sowie das Vorwort
des Bürgermeisters eingearbeitet werden. Neu gegenüber dem alten Plan seien die
Interviews mit den unterschiedlichen Perspektiven verschiedener Zielgruppen.
Kernstück sei die Bewertungsliste mit verschiedenen partizipativen Projekten,
welche die Planungsgrundlage der alljährlichen Renovierungsliste bilde. Das
Zusammenwirken der unterschiedlichen Arbeitsbereiche solle auch im neuen Plan
weiterhin so durch- und fortgeführt werden. Auf der Fachebene der TBR erfolge
die Bestandsaufnahme, welche zusammen mit dem Jugendamt ausgearbeitet werde,
zur Beratung in den Unterausschuss Kinderspielplätze und danach zur Beratung
und Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss gehe.
Frau
Floyd-Wenke merkt an, dass zwar am Anfang die Umbenennung erklärt werden würde,
jedoch die Hervorhebung, das es sich um generationsübergreifende
Freizeitflächen handele, fehlen würde. Da sie den Plan als Bekenntnis ansehe,
etwas zu machen, sollten die oftmals verwendeten Konjunktive durch ein
deutlicheres „werden“ ersetzt werden.
Sie möchte wissen, wie viele der 131 Flächen Spielflächen, Freizeitflächen für Senioren oder anderen Zielgruppen seien, ob neue Freizeitflächen aufgenommen würden und eine Budgeterhöhung für eine Angebotsflächenausweitung vorgenommen werden müsse.
Frau Wiggers
antwortet, dass sie die Anregung zu den „generationsübergreifenden
Freizeitflächen“ aufnehmen und in einem Artikel darstellen würde.
Den Konjunktiv
habe sie gewählt, weil die Planungen der einzelnen Maßnahmen erst im
Unterausschuss Kinderspielplätze beraten und anschließend im
Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen werden müssten.
Im hinteren
Teil des Freizeitflächenbedarfsplans seien die verschiedenen Spiel- oder
Freizeitflächentypen aufgelistet. Sie werde die Anzahl nach Typen
zusammengefasst im Text aufnehmen.
Herr Gausmann
erklärt, dass jährlich 100.000 Euro für Renovierungsausgaben an Spielflächen
bereitstünden. Die städtischen Freizeitflächen seien im Rahmen der
Amtshilfevereinbarung in der Pflege der TBR; sie würden nicht gesondert
aufgeführt. Er bestätigt, dass für künftige Großprojekte zusätzliche Mittel
benötigt würden. Die große festinstallierte Pumptrack-Anlage werde vermutlich
bis Mitte 2024 mit einem „Preisschild“ als Beschlussvorlage dem Ausschuss
vorgelegt werden. Inklusive Spielplätze seien deutlich teurer als die normalen
und würden mit einem „Preisschild“ versehen für die Haushaltsplanberatungen
abgebildet werden.
Herr Fühner
regt an, dass der Unterausschuss Kinderspielplätze sich zuerst die Budgetfrage
substantiell ausschauen solle, um danach eine Vorlage für den
Jugendhilfeausschuss vorzubereiten.
Frau
Floyd-Wenke sagt, dass über das Budget gesprochen werden müsse, wenn der
Unterausschuss über alle Freizeitflächen beraten würde. Zudem seien die anderen
Beiräte über die generationsüberreifende Arbeit zu informieren.
Herr Fühner
regt an, dass über einen neuen Namen und die Zusammensetzung des
Unterausschusses Kinderspielplätze nachzudenken sei. Als Name könnte er sich z.
B. „Unterausschuss Freizeitflächen“ vorstellen und, dass als zusätzliche
Mitglieder Vertreter(innen) vom Seniorenbeirat und Beirat für Menschen mit
Behinderung aufgenommen würden (der
Familienbeirat ist bereits vertreten). Wichtig sei ihm, dass der
Unterausschuss dem Jugendhilfeausschuss zugeordnet bleibe; ggfs. auch dem
Sozialausschuss. Es sei auf eine effiziente Struktur zu achten, damit das
hervorragende Zusammenspiel zwischen TBR und Verwaltung erhalten bleibe.
Frau Overesch
schließt sich dem nahtlos an. Es sei ein guter Schritt gewesen, andere Dinge
wie „Generationen“ und „Inklusion“ mit in den Fokus zu nehmen. Sie störe sich
nicht an den Konjunktiven, da es ein Plan und noch kein verabschiedetes
Maßnahmenbündel sei. Die Ideen, wie Freizeitflächen in Zukunft genutzt werden
könnten, finde sie gut umgesetzt und das Thema „generationsübergreifend“ könne
gern in einem zusätzlichen Abschnitt erwähnt werden.
Frau Jansen
ist aufgefallen, dass die Barrierefreiheit in den Planungszielen aber nicht im
Leitbild genannt werde. Sie bittet um entsprechende Ergänzung.
Herr Fühner
stimmt dem zu.
Herr Hewing
möchte ebenfalls wie Frau Floyd-Wenke, dass für die nächste Sitzung zu den
Kinderspiel-, Senioren-, generationsübergreifende Plätzen usw. zusammengefasste
Zahlen zur Verfügung gestellt würden, um die derzeitige Gewichtung sehen zu
können.
Herr Fühner wiederholt, dass die Anregungen zu der Budgetierung und Besetzung des Unterausschusses zuerst an den Unterausschuss Kinderspielplätze gegeben werden müssten, bevor diese an den Jugendhilfeausschuss gehen würden. Die anderen Anregungen könnten direkt für die Umsetzung mitgenommen werden.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, den
Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 mit den entsprechenden Texten der
Vorlage zu erstellen und den gesamten Plan als Druckvorlage dem
Jugendhilfeausschuss am 7. Juni 2023 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig