Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann gibt als ergänzende Informationen bekannt, dass es aufgrund des Fachkräftemangels eigentlich absurd sei, über Flexibilisierung von Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen zu diskutieren. Er wisse nicht, wie der Rechtsanspruch OGS ab dem 1. August 2026 und die darüber hinausgehenden Betreuungserweiterungen abgebildet werden könnten. Außerdem komme ab 2029 noch die Vollausstattung hinzu. Dennoch gebe es die Vorlage aus zwei Gründen:

 

Der eine Grund sei, dass die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder derzeit in der Planung für das Kita-Jahr 2023/2024 seien und ihnen der Vertrauensschutz für die Abbildung im Rahmen dieser Flexibilisierungsmittel des Landes und der 25 % der Kommune gegeben werde. Es bleibe abzuwarten, wie zielführend das Sofortprogramm der Ministerin, mit der Erweiterung des Fachkräftepools durch die Zulassung von Psychologen, werde. Da im Jahr 2024 ein neues KiBiz-Gesetz erwartet werde, schlägt er vor, zunächst nur einen Beschluss für das Kita-Jahr 2023/2024 zu fassen.

 

Der Kreis Steinfurt habe einen Beschluss für das Kita-Jahr 2022/2023 gefasst. Hier seien die 45-Stunden-Buchungen in den Tageseinrichtungen für Kinder mit 55 % höher als in Rheine mit rund 45 %, sodass dort andere Rahmenbedingungen vorliegen würden.

 

Herr Fühner bestätigt die von Herrn Gausmann vorgebrachten Sorgen, was die Sicherstellung des Rechtsanspruches in Korrespondenz mit den Öffnungs- und Schließzeiten angehe. Über die veränderten gesellschaftlichen Bedarfe werde im Jugendhilfeausschuss seit Jahren diskutiert. Da auch die Betreuungsintensität zugenommen habe, würden die Betreuung und die Betreuungsqualität auf Dauer gesehen nur noch bedingt sichergestellt werden können. Er würde das Wort Fachkräftemangel um das Wort Arbeitskräftemangel ergänzen, da noch so viele Alltagshelferprogramme usw. nicht ausreichen würden.

 

Er schlägt wie Herrn Gausmann vor, den Beschluss dieser Vorlage auf das Kita-Jahr 2023/2024, welches bekannterweise am 1. August beginne, zu reduzieren und den Punkt im nächsten Jahr erneut im Jugendhilfeausschuss zu beraten.  

 

Frau Overesch sagt, dass es wunderbar beschrieben worden sei, wie dick die auf uns zurollenden dunklen Wolken seien. Die CDU trage den Vorschlag mit, den Beschluss auf ein Jahr zu begrenzen, um später erneut zu prüfen, und stelle dazu den Antrag.

 

Frau Fettich regt an, die Diskussion zu den Förderbedingungen in der AG 78 fortzuführen, da dort alle Träger vertreten seien. Man könnte sich die Förderkriterien KiBiz-konform zu den Flexibilisierungs-Rahmenbedingungen anschauen, um zu überprüfen, was noch getan werden könne.

 

Herr Fühner findet die Anregung von Frau Fettich gut, weil dort die Expertinnen und Experten vor Ort seien. Der Caritasverband Rheine e. V. habe in Rheine und Neuenkirchen jeweils zwei Kitas. Mit großem Bedauern, aber mit der Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden aufgrund deren Sorgen und Nöte, habe er entschieden, dass sie sich von den verlängerten Öffnungszeiten in den Kitas verabschieden würden. Es dürfe aber kein falscher Eindruck entstehen; die Kommunen und letztendlich die Kitas benötigten die Fördergelder.

 

Herr Gausmann und Herr Fühner definieren geänderte Beschlussvorschläge, über die abgestimmt wird (siehe Beschluss).                    


Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ für das Kita-Jahr 2023/2024 zu nutzen und den Landeszuschuss von 356.800 Euro um den gesetzlichen Eigenanteil von 25 % zu erhöhen.

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Verlauf der Vorlage näher beschriebenen Förderbedingungen umzusetzen.      

3.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der AG 78 weitere hinausgehende Förderbedingungen – als die in der Vorlage näher beschriebenen – zu eruieren und dem Jugendhilfeausschuss unterjährig erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.       

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig