Herr Gausmann
gibt als ergänzende Informationen bekannt, dass es aufgrund des
Fachkräftemangels eigentlich absurd sei, über Flexibilisierung von
Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen zu diskutieren. Er wisse nicht,
wie der Rechtsanspruch OGS ab dem 1. August 2026 und die darüber hinausgehenden
Betreuungserweiterungen abgebildet werden könnten. Außerdem komme ab 2029 noch
die Vollausstattung hinzu. Dennoch gebe es die Vorlage aus zwei Gründen:
Der eine Grund
sei, dass die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder derzeit in der Planung
für das Kita-Jahr 2023/2024 seien und ihnen der Vertrauensschutz für die
Abbildung im Rahmen dieser Flexibilisierungsmittel des Landes und der 25 % der
Kommune gegeben werde. Es bleibe abzuwarten, wie zielführend das Sofortprogramm
der Ministerin, mit der Erweiterung des Fachkräftepools durch die Zulassung von
Psychologen, werde. Da im Jahr 2024 ein neues KiBiz-Gesetz erwartet werde,
schlägt er vor, zunächst nur einen Beschluss für das Kita-Jahr 2023/2024 zu
fassen.
Der Kreis
Steinfurt habe einen Beschluss für das Kita-Jahr 2022/2023 gefasst. Hier seien
die 45-Stunden-Buchungen in den Tageseinrichtungen für Kinder mit 55 % höher
als in Rheine mit rund 45 %, sodass dort andere Rahmenbedingungen vorliegen würden.
Herr Fühner bestätigt die von Herrn Gausmann vorgebrachten Sorgen, was die Sicherstellung des Rechtsanspruches in Korrespondenz mit den Öffnungs- und Schließzeiten angehe. Über die veränderten gesellschaftlichen Bedarfe werde im Jugendhilfeausschuss seit Jahren diskutiert. Da auch die Betreuungsintensität zugenommen habe, würden die Betreuung und die Betreuungsqualität auf Dauer gesehen nur noch bedingt sichergestellt werden können. Er würde das Wort Fachkräftemangel um das Wort Arbeitskräftemangel ergänzen, da noch so viele Alltagshelferprogramme usw. nicht ausreichen würden.
Er schlägt wie
Herrn Gausmann vor, den Beschluss dieser Vorlage auf das Kita-Jahr 2023/2024,
welches bekannterweise am 1. August beginne, zu reduzieren und den Punkt im
nächsten Jahr erneut im Jugendhilfeausschuss zu beraten.
Frau Overesch
sagt, dass es wunderbar beschrieben worden sei, wie dick die auf uns
zurollenden dunklen Wolken seien. Die CDU trage den Vorschlag mit, den
Beschluss auf ein Jahr zu begrenzen, um später erneut zu prüfen, und stelle
dazu den Antrag.
Frau Fettich
regt an, die Diskussion zu den Förderbedingungen in der AG 78 fortzuführen, da
dort alle Träger vertreten seien. Man könnte sich die Förderkriterien
KiBiz-konform zu den Flexibilisierungs-Rahmenbedingungen anschauen, um zu
überprüfen, was noch getan werden könne.
Herr Fühner
findet die Anregung von Frau Fettich gut, weil dort die Expertinnen und
Experten vor Ort seien. Der Caritasverband Rheine e. V. habe in Rheine und
Neuenkirchen jeweils zwei Kitas. Mit großem Bedauern, aber mit der
Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden aufgrund deren Sorgen und Nöte,
habe er entschieden, dass sie sich von den verlängerten Öffnungszeiten in den
Kitas verabschieden würden. Es dürfe aber kein falscher Eindruck entstehen; die
Kommunen und letztendlich die Kitas benötigten die Fördergelder.
Herr Gausmann und Herr Fühner definieren geänderte Beschlussvorschläge, über die abgestimmt wird (siehe Beschluss).
Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die
Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ für das
Kita-Jahr 2023/2024 zu nutzen und den Landeszuschuss von 356.800 Euro um den
gesetzlichen Eigenanteil von 25 % zu erhöhen.
2.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung, die im Verlauf der Vorlage näher beschriebenen Förderbedingungen
umzusetzen.
3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der AG 78 weitere hinausgehende Förderbedingungen – als die in der Vorlage näher beschriebenen – zu eruieren und dem Jugendhilfeausschuss unterjährig erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig