Frau Jaske informiert zu drei Themen.

 

Das erste Thema betrifft die kommunale Wärmeplanung, die gemäß den Ausführungen und begleitender Präsentation (s. dem Protokoll beigefügte Anlage 1 zu TOP 2.2) von Frau Jaske aktuell eine freiwillige Leistung der Kommunen sei. Diese Aufgabe werde aber voraussichtlich als Pflichtaufgabe auf Kommunen in NRW mit mehr als 30.000 Einwohner zukommen. Solange die kommunale Wärmeplanung auf freiwilliger Basis laufe, gebe es noch eine Förderung mit einem Förderzuschuss von 90%. Aus diesem Grund wurde bereits im Januar 2023 ein Förderantrag gestellt. Für Herbst dieses Jahres wird der Förderbescheid erwartet und man beabsichtige dann im November mit der kommunalen Wärmeplanung in Rheine zu starten, um dann bis zum 30. September 2024 fertig zu werden. Sollte in dieser Zeit vor der Fertigstellung der Wärmeplanung der Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung als Pflichtaufgabe geben, werde es keine Förderung geben. Im Förderantrag habe man 165.000 Euro für die kommunale Wärmeplanung für Rheine angesetzt. Bei Übernahme bzw. Förderung von 90 Prozent dieses Betrages seien die Kosten für die Kommune überschaubar. Kommt vorher die Pflicht und somit die Förderung nicht, müsste der Betrag in Gänze von der Kommune bezahlt werden.

 

Als Zweites erstattet sie Bericht zum sogenannten „Wattbewerb“ (s. dem Protokoll beigefügte Anlage 2 zu TOP 2.2), einem Wettbewerb, der seit dem 21.02.2021 läuft und bei dem aktuell 198 Städte, 71 Großstädte und 94 Gemeinden bundesweit teilnehmen. Die Stadt Rheine sei auch seit Beginn des Wettbewerbs in 2021 dabei und belege tagesaktuell Platz 40 von inzwischen 200 teilnehmenden Städten. Details sind der Anlage 2 zum Tagesordnungspunkt zu entnehmen.

Als letzten Hinweis zum „Wattbewerb“ gibt Frau Jaske die im Rahmen des Wettbewerbs laufenden sogenannten „Solartage“ bekannt, bei denen im Mai verschiedene und kostenlose Online-Vorträge zur Nutzung von Sonnenenergie für Jedermann bzw. die vortragsbezogene Zielgruppe angeboten werden (Anmeldung möglich über www.energieland2050.de).

 

Das dritte Thema ist der jährliche Bericht zum Vollzug der Baumschutzsatzung. Frau Jaske informiert über das in Daten zusammengefasste vergangene Jahr 2022 (s. dem Protokoll beigefügte Anlage 3 zu TOP 2.2).

 

Herr Hundrup möchte zum Thema der Baumfällungen wissen, ob auch bei Fällgenehmigungen für erkrankte oder abgestorbene Bäume ein Ersatz gefordert werde.

 

Frau Jaske antwortet, dass bei einer zugrundeliegenden Erkrankung oder einem Absterben eines Baumes nicht zwingend ein Ersatz erforderlich sei. Letztlich werde auf Basis der Baumschutzsatzung eine Ermessensentscheidung getroffen.