Frau Schauer führt mit Bezug sowohl auf das 38. Flächennutzungsplanänderungsverfahren als auch für das Bebauungsplanverfahren (nachfolgender TOP 9) aus, dass der Verfahrensschritt der Frühzeitigen Beteiligung schon eine Zeit lang her sei. Daher merke man bei der aktuellen Vorlage, dass sich Vieles in der Zwischenzeit getan habe. So seien einige der Eingabenaspekte aus der frühzeitigen Beteiligung geklärt. Als Beispiele nennt sie, dass man die Mobilitätshubs verschoben habe, um auf bestimmte Einfamilienhaussituationen Rücksicht zu nehmen. Man habe auch die Dichte und Geschossigkeit stellenweise verringert sowie viele kleinere andere Aspekte behandelt, um von einem ersten städtebaulichen Entwurf in eine ausgereiftere und gutachterlich bewertete Planung zu kommen. Inzwischen habe auch der Bau- und Mobilitätsausschuss über die Verkehrs-, Mobilitäts-, Entwässerungs- und Grünplanung beraten. Die vielen Expertisen seien in den vorliegenden Entwurf eingeflossen. Weil der Umfang und die Tiefe der Unterlagen komplex sind und sicherlich großes Interesse vorliege, solle es aber neben der formell vorgesehenen Offenlage auch eine informative Bürgerbeteiligungsveranstaltung geben. In dieser können Fragen soweit wie derzeit möglich geklärt werden.

 

Frau Schauer gibt als Ausblick, dass man in der Zielvorstellung die Planung dieses Jahr gerne abschließen würde und man nach den Sommerferien Vermarktungsgrundlagen auf der Internetseite einstellen möchte. Sie führt aus, dass ein Energiekonzept noch in Arbeit und Abstimmung mit den Stadtwerken sei. Es werde noch eine weitergehende Info geben.

 

Hr. Dörenkamp wirft die Frage auf, was man bei der Vermarktung erreichen wolle. Sei beabsichtigt, dass eine Dachgesellschaft gegründet werde, wolle man ein genossenschaftliches Modell, beschränke man sich auf die Mobilitätshubs oder geht man auf das ganze Areal? Er sieht ein Aufarbeitungserfordernis, bevor man hier weitere Schritte gehe.

 

Hr. Hundrup bemerkt, dass beim Lärmschutzgutachten in gewissen Bereichen noch zu viel Lärm erkennbar sei und noch die Frage bestehe, wo noch Nachbesserungen für die Bestandssituationen erforderlich seien. So gab es Beschwerden im Bereich Catenhorner Straße / Bühnertstraße, wo zum Beispiel insbesondere durch vor den Ampeln stehende, anfahrende und abfahrende LKW hohe Lärmbelastungen ein Problem seien.

 

Herr Hundrup spricht weiter an, dass man - wie schon mal beantragt - befürworte, wenn zunächst nur eine Quartiersgarage gebaut werde. Zur nötigen Elektrifizierung der Stellplätze stellt Herr Hundrup die Frage, wie man den zukünftigen Bedarf sicherstellen möchte.

 

Frau Schauer geht auf die Frage von Herrn Dörenkamp bezüglich der Vermarktung ein. Sie verweist auf die Eschendorfer Aue, wo man gezeigt habe, dass eine Eigenvermarktung funktioniere. Sie glaubt nicht, dass man eine Dachgesellschaft dazwischen brauche.

Man plane bauabschnittsweise im Uhrzeigesinn zu entwickeln, beginnend im Bereich der Mittelstraße/Catenhorner Straße, wo man mit dem Abbruch und sonstigen Vorbereitungen am weitesten sei. Die Entwicklung in Bauabschnitten sei sinnvoll und keine Überfrachtung des Marktes. Abbruch- und Erschließungsarbeiten können sukzessive erfolgen.

Eine Konzeptvergabe sei mit jeweils festgelegten Kriterien blockweise vorgesehen. Die großen Blöcke sollen ggf. zweigeteilt vermarktet werden. Es sei sicherlich nicht zu erwarten, dass sich je Vermarktungsabschnitt eine sehr umfangreiche Anzahl an Bewerbern ergeben werde. Für Genossenschaften könne man Punkte vergeben, aber man würde es nicht vorschreiben. Letztlich sei eine Direktvermarktung, bei der von der Stadt vermarktet wird an jemanden, der baut und weiterbehält (Mietwohnungen) oder jemanden der baut und Eigentumswohnungen veräußert, das Ziel.

Wünschenswert und erreichbar bei der geplanten Vorgehensweise (abschnittsweise Entwicklung und Vermarktung mit flexibel möglicher Handhabe) sei eine gute Durchmischung beider Wohnformen. Bei der Bepunktung könne die Politik bedarfsgerecht nachjustieren.

 

Zu den Mobilitätshubs erläutert Frau Schauer, dass nicht alles, was im ersten Mobilitätskonzept steht, noch Stand der Dinge sei. Man werde noch zusammen mit der Verkehrsplanung ein aktuelles und ergänztes Konzept und auch eine Funktionsbeschreibung vorlegen, die auch das Thema Ladensäulenausstattung behandle. Voraussichtlich werde man nach aktuellem Stand mit einem Anteil an 30-40 % Ladesäulenausstattung starten mit Option auf Nachrüstung weiterer Stellplätze. Man plane des Weiteren die Flächen der Mobilitätshubs im städtischen Eigentum zu belassen und auch die Mobilitätshubs selbst, um flexibel zu bleiben. Die Kosten hierfür könnten über entsprechend erhöhte Preise in der Vermarktung eingepreist werden. 

 

Die Quartiersgaragen (=M-Hubs) seien in der Umsetzung entsprechend der Gebietsentwicklung abschnittsweise geplant, d. h. es sollen letztlich alle geplanten auch gebaut werden. Bei ggf. entstehenden Unterauslastungen habe man als Vorschlag, dass dann eine Nutzung auch außerhalb der eigentlichen Quartiere ermöglicht werden solle (z. B. Märchenviertel).

 

Zum Schallschutz werde man die Mobilitätshubs den Anforderungen entsprechend ausstatten.

Der neu geplante Kreisverkehr erfordert passive Schallschutzmaßnahmen für die Bereiche, die durch Umbau-Maßnahmen gemäß der 16. BimSchV Schutzansprüche haben. Nicht durch den Bau oder wesentliche Änderungen von Straßen entstehender Mehrverkehr decke die 16. BimschV nicht ab, so dass hier andere Maßstäbe gelten und der Lärmschutz einer Abwägung obliegt, aber rechtlich keine Ansprüche entstünden.

 

Herr Hachmann bedankt sich für die Ausführungen und bittet um die Beschlussfassung.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:     durch die Mittelstraße,

im Osten:        durch die Catenhorner Straße,

im Süden:       durch die nördliche Grenze der Flurstücke 22, 85 und 86,

im Westen:     durch die östliche Grenze der Flurstücke 10, 11, 13, 14, 16, 32-35, 78, 80, 83 und 84.

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 107 der Gemarkung Rheine Stadt.

Der räumliche Änderungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig