Aufgrund der Vorerläuterungen zur Planung bei TOP 6 und keinen weitergehenden Wortmeldungen bittet Herr Hachmann auch für den hier zur Beratung vorliegenden Bebauungsplan um Beschlussfassung.

 

 

 


Beschluss:

 

I                 Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt dem Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15, Kennwort: „Solarpark am Schüttorfer Damm“, der Stadt Rheine zu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15, „Solarpark am Schüttorfer Damm", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

Im Nordosten:       durch den Streckenverlauf der Zugverbindung Hamm - Emden

Im Südosten:         durch ein Waldstück

Im Süden:              durch die Straße Schüttorfer Damm

Im Nordwesten:                durch die Landesgrenze zu Niedersachsen

Die zu beplanende Fläche befindet sich auf den Flurstücken 100 – 110 sowie 112. Die genannten Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 2 in der Gemarkung Rheine l. d. Ems.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II               Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: „Solarpark am Schüttorfer Damm“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender Anhörungsgelegenheit von einem Monat im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig