Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr van Wüllen erläutert die Vorlage und resümiert, dass man hier eine ehemalige Deponiefläche habe, die für einen Einstieg in eine von einem privaten Investor beabsichtigte Solarparkplanung auch im Hinblick auf die durch den Ausschuss beschlossenen Anforderungen als grundsätzlich geeignet angesehen werden könne. Er weist darauf hin, dass der Investor im Übrigen auch angrenzend in Salzbergen auf 2 Hektar Fläche plane.

 

Herr van Wüllen erläutert, dass der beabsichtigte Solarpark durch den Investor und eine dort installierte Projektsteuerung vorbereitet und verschiedene Fachgutachten erstellt werden müssen. Im Zuge der ergebnisoffenen Planverfahren, konkret dem Flächennutzungsplanänderungsverfahren und dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan seien diese Gutachten weitergehend zu prüfen. Vertraglich werde man in einem städtebaulichen Vertrag und einem Durchführungsvertrag die Pflichten und Kostentragungen des Investors festlegen.

 

Herr van Wüllen empfiehlt, auf Grundlage der Unterlagen jetzt die in der Arbeitsplanung für 2023 vorgesehene Planung modellhaft für Rheine zu starten und dann zu schauen, ob dies ein umsetzungsfähiges Projekt ist.

 

Parallel seien weitere zwei Freiflächen-Photovoltaik-Projekte in der Planung, die allerdings aufgrund der Voraussetzungen (Lage im 200 m Bereich großer Erschließungstrassen) und Privilegierung im Außenbereich ohne Bauleitplanung möglich sind und “nur“ auf der Genehmigungsebene geprüft werden.

 

Teile der hier vorliegenden Planung wären auch rein auf der Baugenehmigungsebene klärbar gewesen. Aufgrund des größer geplanten Umfangs sei aber Bauleitplanung erforderlich und auch sicherlich gut für einen Erkenntnisgewinn, wie dieser Ansatz in Richtung einer Energieautarkie zu werten ist.

 

Herr Dörenkamp erkundigt sich, ob bei der Änderung des Flächennutzungsplans zu erwarten sei, dass eine Tauschfläche gefordert werde.

 

Herr van Wüllen verweist auf die noch ausstehende landesplanerische Anfrage. Er mutmaßt, dass der aktuell von allen Planungsebenen unterstützte Ansatz keinen Tauschflächenbedarf auslöst.

 

Herr Himmler bekundet, dass sich die Fraktion grundsätzlich über das sinnvoll erscheinende Projekt freue, hinterfragt aber, ob es bekannte oder erwartbare Risiken wie Altlasten gebe.

 

Herr van Wüllen kann nicht ausschließen, dass bei einer quasi Konversionsentwicklung noch Risiken oder relevante Altlasten bestehen. Er glaube aber nicht, dass solche Risiken zwingend die Planung behindern. So sei z. B. bei der vorgesehenen Nutzung und dem Thema Altlasten vermutlich keine umfängliche Altlastensanierung erforderlich.

 

Auf dieser Grundlage bittet Herr Hachmann um die Abstimmung des Tagesordnungspunktes.

 

 

 

 


Beschluss:

 

I      Änderungsbeschluss

 

       Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm", zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

Im Nordosten:         durch den Streckenverlauf der Zugverbindung Hamm – Emden

Im Südosten:           durch ein Waldstück

Im Süden:                             durch die Straße Schüttorfer Damm

Im Nordwesten:       durch die Landesgrenze zu Niedersachsen

 

Die zu beplanende Fläche befindet sich auf den Flurstücken 100 – 110 sowie 112. Die genannten Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 2 in der Gemarkung Rheine l. d. Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II     Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender Anhörungsgelegenheit von einem Monat im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig