Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Mobilitätsausschusses:
Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
- Heinrich-Hembrock-Straße
von Thiestraße
bis Nielandstraße
- Am Großen
Unland
von Salzbergener Straße
bis Sailerweg
- Ohner Weg
von Schwedenstraße
bis Hünenborgstraße
Die Straßen erhalten die
Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und
Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und
Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser
Widmungsverfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig