Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Mobilitätsausschusses:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  1. Heinrich-Hembrock-Straße
    von Thiestraße
    bis Nielandstraße

  2. Am Großen Unland
    von Salzbergener Straße
    bis Sailerweg

 

  1. Ohner Weg
    von Schwedenstraße
    bis Hünenborgstraße

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig