Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung der EWG stellt gemäß § 7 (10 f) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2022 bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die Bilanzsumme beträgt 2.413.647,84 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit 1.095.811,74 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch die DWL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

2.      In der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.911.173,07 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.095.811,74 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, sodass zum 1. Januar 2023 eine Kapitalrücklage in Höhe von 1.815.361,33 EUR verbleibt.

 

3.      Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 

4.   Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

Herr Fühner betritt den Sitzungssaal.