Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter
der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter
Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Die
Gesellschafterversammlung der EWG stellt gemäß § 7 (10 f) des
Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2022 bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2022 und dem Anhang sowie dem Lagebericht fest. Die
Bilanzsumme beträgt 2.413.647,84 EUR, der Jahresfehlbetrag wird mit
1.095.811,74 EUR ausgewiesen. Jahresabschluss und Lagebericht wurden durch die
DWL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 316 HGB geprüft und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
2. In der Bilanz zum 31. Dezember 2022
wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.911.173,07 EUR ausgewiesen. Die
Gesellschafterin leistet die Einlage, um die Gesellschaft mit dem für ihre
Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Der Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.095.811,74 EUR wird mit der Kapitalrücklage
verrechnet, sodass zum 1. Januar 2023 eine Kapitalrücklage in Höhe von
1.815.361,33 EUR verbleibt.
3. Der Geschäftsführung wird für das
Jahr 2022 Entlastung erteilt.
4.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Fühner betritt den Sitzungssaal.