Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Doerenkamp fragt, was für Objekte zu prüfen seien, wie hoch der tatsächliche Arbeitsaufwand sei und ob sich dadurch neue Personalforderungen bei den hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr ergeben.

 

Herr Krümpel antwortet, dass sich die brandverhütungspflichtigen Objekte aus der Satzung ergeben, die vorher beschlossen wurde. Es handele sich um ca. 30 Objekte, die jährlich geprüft werden müssen. Aktuell sehe man keinen zusätzlichen Bedarf bei der Feuerwehr. Das könne sich aber auch anders entwickeln. Da die Brandverhütungsschau spitz abgerechnet werde, sei das für die Stadt Rheine kostendeckend. 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, mit der Gemeinde Neuenkirchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandverhütungsschauen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig