Herr Doerenkamp fragt, was für Objekte zu prüfen seien, wie
hoch der tatsächliche Arbeitsaufwand sei und ob sich dadurch neue
Personalforderungen bei den hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr ergeben.
Herr Krümpel antwortet, dass sich die
brandverhütungspflichtigen Objekte aus der Satzung ergeben, die vorher
beschlossen wurde. Es handele sich um ca. 30 Objekte, die jährlich geprüft
werden müssen. Aktuell sehe man keinen zusätzlichen Bedarf bei der Feuerwehr.
Das könne sich aber auch anders entwickeln. Da die Brandverhütungsschau spitz
abgerechnet werde, sei das für die Stadt Rheine kostendeckend.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Verwaltung, mit der Gemeinde Neuenkirchen eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandverhütungsschauen
auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig