Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Ottmann vom Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg ist per Videokonferenz zugeschaltet und präsentiert die zentralen Ergebnisse des Zwischenberichtes zur Evaluation der Fachstelle für Wohnraumsicherung (Anlage 1).

 

Frau Ehrhardt fragt, ob darüber nachgedacht worden sei, Kitas und Schulen als Multiplikatoren zu nutzen.

 

Herr Theismann fragt, aus welchen Gründen einige Räumungsklagen hätten nicht abgewendet werden können.

 

Herr Hewing fragt, ob es sich bei den Umfragen mit den acht eingebundenen Vermietern um Klein- und/oder Großvermieter handeln würde. Dieses würde viel über die Gewichtung der Statistiken aussagen. Als Beispiel nennt er die Abbildung 8 (Seite 11 der Vorlage), wonach 50 % für eine weitere Zusammenarbeit und 15 % dagegen seien.

 

Herr Ottmann nimmt den Hinweis, Kitas und Schulen als Multiplikatoren zu nehmen, um die Fachstelle bekannter zu machen, gern mit.

 

Frau Floyd-Wenke erklärt, dass sie den Vorschlag, Handwerker als Multiplikatoren einzusetzen, als kritisch wahrnehme. Schulen und Kitas würden möglicherweise fachlicher und sensibler vorgehen sowie mehr auf den Datenschutz achten.

 

Herr Gausmann antwortet auf die Frage von Herrn Hewing, dass es sich eher um die kleineren Vermieter handeln würde.

 

Zu der Frage von Herrn Theismann antwortet er, dass keine allgemeine Aussage dazu gemacht werden könne, da es oft individuelle Gründe seien. Manchmal sei die mangelnde Kooperationsbereitschaft der von der Räumungsklage betroffenen Bürger(innen) ein Grund, warum diese nicht abgewendet werden könne. Die der Stadt Rheine bekannten Fälle seien überschaubar, und da noch keine breite Datenbasis vorgelegen habe, seien die Zahlen zu bestimmten Fragestellungen hochgerechnet worden, um eine sinnvolle Statistik zu erhalten. Deutlich zu erkennen sei, dass der Bekanntheitsgrad der Fachstelle erhöht werden müsse.

 

Bei der Sozialkonferenz am Donnerstag sei von Frau Gehrke berichtet worden, dass jede Räumungsklage 200 Euro pro Person und Monat kosten würde. Bei 20 nicht stattgefundenen Räumungsklagen müssten hochgerechnet 84.000,00 Euro Ausgaben im Jahr nicht realisiert werden.

 

Beim Kreis Steinfurt gebe es das Kümmerer-Projekt, welches nach einer stattgefundenen Räumungsklage die Klienten unterstützen würde. Anfang Juli 2023 werde es ein Gespräch mit dem Kreis geben, um zu schauen, wie etwas gemeinsam entwickelt werden könne.

 

Da die Videokonferenz zu Herrn Ottmann für einige Minuten zusammengebrochen war, wiederholt Frau Floyd-Wenke ihre Aussage und bittet ihn, die Eignung der Handwerker als Multiplikatoren zu überdenken.

 

Herr Ottmann nimmt es mit und erklärt, dass die Vorschläge aus den Interviews übernommen worden seien und was umgesetzt werde oder nicht, obliege der Fachstelle.

 

Frau Floyd-Wenke ist der Meinung, dass schon eine Menge bei der Prävention von Obdachlosigkeit erreicht worden sei. Die Stadt Rheine werde jedoch weder die Obdachlosigkeit beseitigen noch alle Räumungsklagen abwenden können. Und bei Lärmbelästigungen und Fehlverhalten würden andere Probleme dahinterstecken, um die sich andere Sozialarbeiter(innen) oder Stellen kümmern müssten.

 

Frau Lücke bestätigt, dass die vorhandenen Stellen einen Gewinn darstellen würden. Sowohl den Bericht der Sozialkonferenz als auch den heutigen nehme die SPD-Fraktion positiv war. Bei der Sozialkonferenz habe sie wahrgenommen, dass viele Teilnehmende die Fachstelle und deren Arbeit nicht kennen würden. Eine Nachbewerbung bzw. Öffentlichkeitsarbeit sei ein zentraler Punkt, damit die Hilfen auch genutzt werden würden.

 

Der zweite Aspekt beziehe sich auf die Aufteilung der geförderten Stellenanteile auf die koordinierende Verwaltungsstelle bei der Stadt und die Stelle „Aufsuchende Arbeit“. Sie fragt, ob mittlerweile erkennbar geworden sei, ob die Stelle „Aufsuchende Arbeit“ bei den aufkommenden Fällen künftig ausreiche oder eine andere Verteilung auch im Kontext der Haushaltsplanberatungen notwendig werden würde.

 

Herr Hewing schließt sich der Frage nahtlos an. Grundsätzlich begrüße die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Wohnraumprävention, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Es gebe eine ausführende Stelle „Aufsuchende Sozialarbeit“ und eine Verwaltungsstelle, die beide jeweils mit zwei Personen besetzt seien. Hiermit tue sich die Fraktion schwer, sodass er vorschlage, dass Verhältnis auf 1,5 Stellen „Aufsuchende Sozialarbeit“ und 0,5 Verwaltungsstelle zum Leiten, Dokumentieren, Verwalten usw. zu ändern.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 14 Punkt 1 a (Vorlage 198/23 „Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine e. V.) gehe es um ein identisches Ziel. Um Doppelstrukturen zu verhindern, fragt Herr Hewing, ob die getrennten Stellen zusammengeführt werden könnten, zumal beide Sozialarbeiterstellen durch Caritas-Mitarbeiter(innen) besetzt seien.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Aufteilung der Fördersystematik geschuldet sei. Zu den Haushaltsplanberatungen werde es etwas klarer sein, wie ab Mitte nächsten Jahres die Förderkulisse des Landes NRW aussehen werde. Falls nicht weiter gefördert werden sollte, könne grob dargestellt die Verwaltungsstelle deutlich heruntergezogen werden, da die Verwendungsnachweispflicht gegenüber dem Land wegfallen würde.

 

Auf die zweite Frage von Herrn Hewing antwortet er, dass über die Strukturen diskutiert werde, sobald die Stadt Rheine sich aus der landesrestriktiven Förderung verabschieden würde, eine dauerhafte Etablierung der Wohnraumsicherung gewollt werde und ein gefördertes Programm abgebildet werden könne. Er hoffe, dazu Informationen für die Haushaltsplanberatungen aufarbeiten zu können.

 

Noch mal zu dem Gespräch mit dem Kreis Steinfurt im Juli 2023. Der Kreis habe im SGB II Anteile und sei im Rahmen des Kümmerer-Projektes vom Land zuständig, nach den Räumungsklagen zu unterstützen. Die Verwaltung möchte gemeinsame Synergien entwickeln und hofft, dass sich der Kreis mit der bei der Stadt Rheine praktizierten Wohnraumsicherung, was die finanziellen Rahmbedingungen betreffe, anfreunde.

 

Herr Hewing regt an, in dem Beschluss mit aufzunehmen, sobald keine Fördermittel mehr fließen würden die Stelle der Sozialarbeit aufzustocken, die Verwaltungsstelle herunterzuziehen und die beiden Sozialarbeiterstellen zusammenzulegen.

 

Es entsteht eine Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Ausschussmitglieder dem Vorschlag von Herrn Gausmann zustimmen, den 2. Beschlussvorschlag um den Text „dabei gilt zu berücksichtigen, unter Umständen das Verhältnis Sozialarbeit Verwaltung neu zu diskutieren. zu ergänzen.     


Beschluss:

 

1.       Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Fachstelle Wohnraumsicherung sowie den Evaluationsbericht der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Kenntnis.

2.       Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, zu den Haushalts- und Stellenberatungen 2024 f. unter Berücksichtigung etwaiger Förderprogramme einen Beschlussvorschlag zur Verstetigung der Fachstelle Wohnraumsicherung vorzulegen. Dabei gilt zu berücksichtigen, unter Umständen das Verhältnis Sozialarbeit Verwaltung neu zu diskutieren.

3.       Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.     

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig