Herr Ottmann
vom Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule
Nürnberg ist per Videokonferenz zugeschaltet und präsentiert die zentralen
Ergebnisse des Zwischenberichtes zur Evaluation der Fachstelle für
Wohnraumsicherung (Anlage 1).
Frau Ehrhardt
fragt, ob darüber nachgedacht worden sei, Kitas und Schulen als Multiplikatoren
zu nutzen.
Herr Theismann
fragt, aus welchen Gründen einige Räumungsklagen hätten nicht abgewendet werden
können.
Herr Hewing fragt, ob es sich bei den Umfragen mit den acht eingebundenen Vermietern um Klein- und/oder Großvermieter handeln würde. Dieses würde viel über die Gewichtung der Statistiken aussagen. Als Beispiel nennt er die Abbildung 8 (Seite 11 der Vorlage), wonach 50 % für eine weitere Zusammenarbeit und 15 % dagegen seien.
Herr Ottmann
nimmt den Hinweis, Kitas und Schulen als Multiplikatoren zu nehmen, um die
Fachstelle bekannter zu machen, gern mit.
Frau
Floyd-Wenke erklärt, dass sie den Vorschlag, Handwerker als Multiplikatoren
einzusetzen, als kritisch wahrnehme. Schulen und Kitas würden möglicherweise
fachlicher und sensibler vorgehen sowie mehr auf den Datenschutz achten.
Herr Gausmann
antwortet auf die Frage von Herrn Hewing, dass es sich eher um die kleineren
Vermieter handeln würde.
Zu der Frage
von Herrn Theismann antwortet er, dass keine allgemeine Aussage dazu gemacht
werden könne, da es oft individuelle Gründe seien. Manchmal sei die mangelnde
Kooperationsbereitschaft der von der Räumungsklage betroffenen Bürger(innen)
ein Grund, warum diese nicht abgewendet werden könne. Die der Stadt Rheine
bekannten Fälle seien überschaubar, und da noch keine breite Datenbasis
vorgelegen habe, seien die Zahlen zu bestimmten Fragestellungen hochgerechnet
worden, um eine sinnvolle Statistik zu erhalten. Deutlich zu erkennen sei, dass
der Bekanntheitsgrad der Fachstelle erhöht werden müsse.
Bei der
Sozialkonferenz am Donnerstag sei von Frau Gehrke berichtet worden, dass jede
Räumungsklage 200 Euro pro Person und Monat kosten würde. Bei 20 nicht
stattgefundenen Räumungsklagen müssten hochgerechnet 84.000,00 Euro Ausgaben im
Jahr nicht realisiert werden.
Beim Kreis Steinfurt gebe es das Kümmerer-Projekt, welches nach einer stattgefundenen Räumungsklage die Klienten unterstützen würde. Anfang Juli 2023 werde es ein Gespräch mit dem Kreis geben, um zu schauen, wie etwas gemeinsam entwickelt werden könne.
Da die
Videokonferenz zu Herrn Ottmann für einige Minuten zusammengebrochen war,
wiederholt Frau Floyd-Wenke ihre Aussage und bittet ihn, die Eignung der
Handwerker als Multiplikatoren zu überdenken.
Herr Ottmann
nimmt es mit und erklärt, dass die Vorschläge aus den Interviews übernommen
worden seien und was umgesetzt werde oder nicht, obliege der Fachstelle.
Frau
Floyd-Wenke ist der Meinung, dass schon eine Menge bei der Prävention von
Obdachlosigkeit erreicht worden sei. Die Stadt Rheine werde jedoch weder die
Obdachlosigkeit beseitigen noch alle Räumungsklagen abwenden können. Und bei
Lärmbelästigungen und Fehlverhalten würden andere Probleme dahinterstecken, um
die sich andere Sozialarbeiter(innen) oder Stellen kümmern müssten.
Frau Lücke
bestätigt, dass die vorhandenen Stellen einen Gewinn darstellen würden. Sowohl
den Bericht der Sozialkonferenz als auch den heutigen nehme die SPD-Fraktion
positiv war. Bei der Sozialkonferenz habe sie wahrgenommen, dass viele
Teilnehmende die Fachstelle und deren Arbeit nicht kennen würden. Eine
Nachbewerbung bzw. Öffentlichkeitsarbeit sei ein zentraler Punkt, damit die
Hilfen auch genutzt werden würden.
Der zweite
Aspekt beziehe sich auf die Aufteilung der geförderten Stellenanteile auf die
koordinierende Verwaltungsstelle bei der Stadt und die Stelle „Aufsuchende
Arbeit“. Sie fragt, ob mittlerweile erkennbar geworden sei, ob die Stelle
„Aufsuchende Arbeit“ bei den aufkommenden Fällen künftig ausreiche oder eine
andere Verteilung auch im Kontext der Haushaltsplanberatungen notwendig werden
würde.
Herr Hewing
schließt sich der Frage nahtlos an. Grundsätzlich begrüße die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Wohnraumprävention, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Es gebe
eine ausführende Stelle „Aufsuchende Sozialarbeit“ und eine Verwaltungsstelle,
die beide jeweils mit zwei Personen besetzt seien. Hiermit tue sich die
Fraktion schwer, sodass er vorschlage, dass Verhältnis auf 1,5 Stellen
„Aufsuchende Sozialarbeit“ und 0,5 Verwaltungsstelle zum Leiten, Dokumentieren,
Verwalten usw. zu ändern.
Unter dem
Tagesordnungspunkt 14 Punkt 1 a (Vorlage
198/23 „Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband
Rheine e. V.) gehe es um ein identisches Ziel. Um Doppelstrukturen zu
verhindern, fragt Herr Hewing, ob die getrennten Stellen zusammengeführt werden
könnten, zumal beide Sozialarbeiterstellen durch Caritas-Mitarbeiter(innen)
besetzt seien.
Herr Gausmann
antwortet, dass die Aufteilung der Fördersystematik geschuldet sei. Zu den
Haushaltsplanberatungen werde es etwas klarer sein, wie ab Mitte nächsten
Jahres die Förderkulisse des Landes NRW aussehen werde. Falls nicht weiter
gefördert werden sollte, könne grob dargestellt die Verwaltungsstelle deutlich
heruntergezogen werden, da die Verwendungsnachweispflicht gegenüber dem Land
wegfallen würde.
Auf die zweite
Frage von Herrn Hewing antwortet er, dass über die Strukturen diskutiert werde,
sobald die Stadt Rheine sich aus der landesrestriktiven Förderung verabschieden
würde, eine dauerhafte Etablierung der Wohnraumsicherung gewollt werde und ein
gefördertes Programm abgebildet werden könne. Er hoffe, dazu Informationen für
die Haushaltsplanberatungen aufarbeiten zu können.
Noch mal zu
dem Gespräch mit dem Kreis Steinfurt im Juli 2023. Der Kreis habe im SGB II
Anteile und sei im Rahmen des Kümmerer-Projektes vom Land zuständig, nach den
Räumungsklagen zu unterstützen. Die Verwaltung möchte gemeinsame Synergien
entwickeln und hofft, dass sich der Kreis mit der bei der Stadt Rheine
praktizierten Wohnraumsicherung, was die finanziellen Rahmbedingungen betreffe,
anfreunde.
Herr Hewing
regt an, in dem Beschluss mit aufzunehmen, sobald keine Fördermittel mehr
fließen würden die Stelle der Sozialarbeit aufzustocken, die Verwaltungsstelle
herunterzuziehen und die beiden Sozialarbeiterstellen zusammenzulegen.
Es entsteht eine Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Ausschussmitglieder dem Vorschlag von Herrn Gausmann zustimmen, den 2. Beschlussvorschlag um den Text „dabei gilt zu berücksichtigen, unter Umständen das Verhältnis Sozialarbeit Verwaltung neu zu diskutieren.“ zu ergänzen.
Beschluss:
1.
Der
Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Fachstelle Wohnraumsicherung sowie
den Evaluationsbericht der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Kenntnis.
2.
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, zu den Haushalts- und Stellenberatungen
2024 f. unter Berücksichtigung etwaiger Förderprogramme einen
Beschlussvorschlag zur Verstetigung der Fachstelle Wohnraumsicherung
vorzulegen. Dabei gilt zu berücksichtigen, unter Umständen das Verhältnis
Sozialarbeit Verwaltung neu zu diskutieren.
3. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt erst im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig