Herr Kaisel bezieht sich auf die vorliegen Anträge zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen und   fragt, ob seitens der Verwaltung dazu die Erstellung eines Konzeptes erfolgt sei. Er betont, dass seitens der Politik die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen durch die Vereine grundsätzlich positiv gesehen werde.

 

Herr Dr. Lüttmann erläutert, dass in der letzten Sitzung des Sportausschusses die Idee geäußert wurde, seitens der Stadt Rheine für die entstehenden bzw. später nicht gedeckten Kosten eine Bürgschaft zu übernehmen.  Die Prüfung habe ergeben, dass eine Bürgschaft rein formal möglich wäre, aufgrund der geforderten Voraussetzungen in der Praxis jedoch nahezu ausgeschlossen sei. Der Grund dafür sei, dass Bürgschaften nur in solchen Fällen übernommen werden sollen bzw. können, wenn alle anderen Möglichkeiten der Gestellung von Sicherheiten ausgeschöpft sind.

 

In der weiteren ausführlichen Diskussion werden alternative Fördermöglichkeiten zu den PV-Anlagen-Anträgen diskutiert. U. a. schlägt der Stadtsportverband vor, dass sich eine Arbeitsgruppe mit der Thematik befasst. Angedacht wird auch, die Thematik fachübergreifend zu denken (z. B.Einbettung im Maßnahmenprogramm des Masterplans 100% Klimaschutz).

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird angeregt, nach kreativen Lösungsansätzen zu suchen. Auch müsse eine Konkretisierung der Förderkriterien im Rahmen der geplanten Überarbeitung der Sportförderrichtlinien erfolgen.

 

Die Verwaltung kündigt an, das Thema zur weiteren Beratung u. a. im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umweltschutz sowie in einer der nächsten Fraktionsvorsitzendenbesprechungen zu platzieren.


Beschluss:

 

  1. Der Sportausschuss beschließt die Gewährung der folgenden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen der Sportvereine:

 

Verein, Maßnahme

max. Zuwendungsbetrag

Aufteilung

HH-Jahre

TV Jahn-Rheine

Hallenumbau zur Kindersporthalle

64.500 €

2023: 43.200 €

2024: 21.300 €

SG Elte Schaffung eines „Ganzjahrestennisplatzes“, LED-Flutlichtanlage für zwei Tennisplätze

50.100 €

2023

Zwischensumme Förderung 2023

93.300 €

 

 

  1. Der Sportausschuss beschließt, die nicht berücksichtigten Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu fördern. Eine Antragswiederholung für Folgejahre ist möglich.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig