Herr
Jüttner-von der Gathen erklärt die Strukturen mit einer Präsentation (Anlage 3).
Frau
Floyd-Wenke kritisiert, dass diese komplexe Vorlage spät eingestellt worden sei
und sie diese nicht ausreichend mit ihrer Fraktion habe besprechen können. Sie würde
sich gern in den Sommerferien damit befassen wollen.
Herr Krage
äußert, dass seine Fraktion vor einem ähnlichen Problem stehen würde und viele
Fragen hätte, wie z. B.:
·
Können
die Leistungen fortgeschrieben werden oder gibt es bei dem Einzel- oder Gesamtvolumen
eine Ausschreibungspflicht?
·
Gibt es
für Teilbereiche andere interessierte Träger(innen)?
·
Gibt es
für die 5 Jahre eine Evaluation und ein Kündigungsrecht?
Was würde z. B. passieren, wenn der Caritasverband bestimmte Stellen nicht mehr
besetzen kann?
Sie würden
ebenfalls gern den Sommer nutzen wollen, um eine Fragesammlung zu erstellen,
auf die in der kommenden Ausschusssitzung eingegangen werden könnte.
Herr Gausmann
antwortet, dass es bei Verlängerungen von bestehenden Verträgen keine Ausschreibungspflicht
gebe. Bei neuen Projekten bestehe eine Ausschreibungspflicht nur, wenn es
wirtschaftlichere Lösungen geben könnte. Als Kofinanzier sei das für die
Verwaltung ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Drittmittel vom Kreis oder
Landschaftsverband zur Verfügung stehen würden, die nicht auf einen anderen
Träger übertragbar seien.
Herr Hewing
gibt an, dass er sich seinen Vorrednern anschließe. Die Vorlage enthalte viele
Informationen. Jedoch hätte er gerne in der Vorlage zu den einzelnen Punkten
die Begründungen gelesen, warum es keine Ausschreibung gebe und nicht über
einen Trägerwechsel nachgedacht werde.
Herr Gausmann
gibt an, dass der Beschluss problemlos im September 2023 für den Haushalt 2024
erfolgen könne und die Verwaltung mit diesen Leistungen in die
Kämmerer-Gespräche gehen würde. Er bittet die Ausschussmitglieder, ihre
Fragestellungen rechtzeitig der Verwaltung zur Verfügung zu stellen, damit in
der Vorlage darauf eingegangen werden könne.
Herr Azevedo
gibt an, dass die CDU-Fraktion dem Verschiebungswunsch aufgrund des
angemeldeten Beratungsbedarfes und weil keine Eile vorliege folgen werde.
Herr
Jüttner-von der Gathen wiederholt den von Herrn Gausmann vorgebrachten Wunsch
auf rechtzeitige Vorlage der Fragen.
Frau Lücke
äußert, dass die SPD-Fraktion den Beratungsbedarf nachvollziehen könne und
mitgehen würde. In den KGSt-Tabellen seien die Krankheitswerte seit 2015 nicht
angepasst worden. Da die Krankheitstage länger geworden seien und dieses
zunehmend problematischer werde, bittet sie die Verwaltung die KGSt darauf
hinzuweisen.
Darüber hinaus
bittet Frau Lücke, die freiwilligen und die Pflichtaufgaben auszuweisen.
Frau Dr. Hovestadt bestätigt, dass die Vorlage heute nicht beschlossen und erneut auf die Tagesordnung der Sitzung am 28. September 2023 kommen werde.
Beschluss:
Die Vorlage wurde abgesetzt. Sie kommt für den 28. September 2023 neu auf die Tagesordnung.