Herr Jüttner-von der Gathen erklärt die Strukturen mit einer Präsentation (Anlage 3).

 

Frau Floyd-Wenke kritisiert, dass diese komplexe Vorlage spät eingestellt worden sei und sie diese nicht ausreichend mit ihrer Fraktion habe besprechen können. Sie würde sich gern in den Sommerferien damit befassen wollen.

 

Herr Krage äußert, dass seine Fraktion vor einem ähnlichen Problem stehen würde und viele Fragen hätte, wie z. B.:

 

·         Können die Leistungen fortgeschrieben werden oder gibt es bei dem Einzel- oder Gesamtvolumen eine Ausschreibungspflicht?

·         Gibt es für Teilbereiche andere interessierte Träger(innen)?

·         Gibt es für die 5 Jahre eine Evaluation und ein Kündigungsrecht?
Was würde z. B. passieren, wenn der Caritasverband bestimmte Stellen nicht mehr besetzen kann?

 

Sie würden ebenfalls gern den Sommer nutzen wollen, um eine Fragesammlung zu erstellen, auf die in der kommenden Ausschusssitzung eingegangen werden könnte.

 

Herr Gausmann antwortet, dass es bei Verlängerungen von bestehenden Verträgen keine Ausschreibungspflicht gebe. Bei neuen Projekten bestehe eine Ausschreibungspflicht nur, wenn es wirtschaftlichere Lösungen geben könnte. Als Kofinanzier sei das für die Verwaltung ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Drittmittel vom Kreis oder Landschaftsverband zur Verfügung stehen würden, die nicht auf einen anderen Träger übertragbar seien.

 

Herr Hewing gibt an, dass er sich seinen Vorrednern anschließe. Die Vorlage enthalte viele Informationen. Jedoch hätte er gerne in der Vorlage zu den einzelnen Punkten die Begründungen gelesen, warum es keine Ausschreibung gebe und nicht über einen Trägerwechsel nachgedacht werde.

 

Herr Gausmann gibt an, dass der Beschluss problemlos im September 2023 für den Haushalt 2024 erfolgen könne und die Verwaltung mit diesen Leistungen in die Kämmerer-Gespräche gehen würde. Er bittet die Ausschussmitglieder, ihre Fragestellungen rechtzeitig der Verwaltung zur Verfügung zu stellen, damit in der Vorlage darauf eingegangen werden könne.

 

Herr Azevedo gibt an, dass die CDU-Fraktion dem Verschiebungswunsch aufgrund des angemeldeten Beratungsbedarfes und weil keine Eile vorliege folgen werde.

 

Herr Jüttner-von der Gathen wiederholt den von Herrn Gausmann vorgebrachten Wunsch auf rechtzeitige Vorlage der Fragen.

 

Frau Lücke äußert, dass die SPD-Fraktion den Beratungsbedarf nachvollziehen könne und mitgehen würde. In den KGSt-Tabellen seien die Krankheitswerte seit 2015 nicht angepasst worden. Da die Krankheitstage länger geworden seien und dieses zunehmend problematischer werde, bittet sie die Verwaltung die KGSt darauf hinzuweisen.

 

Darüber hinaus bittet Frau Lücke, die freiwilligen und die Pflichtaufgaben auszuweisen.

 

Frau Dr. Hovestadt bestätigt, dass die Vorlage heute nicht beschlossen und erneut auf die Tagesordnung der Sitzung am 28. September 2023 kommen werde.     


Beschluss:

 

Die Vorlage wurde abgesetzt. Sie kommt für den 28. September 2023 neu auf die Tagesordnung.