Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 272 Abs. 2
Ziff. 4 HGB der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
ein Grundstück mit einer Größe von ca. 2.300 qm im Europa-Viertel zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig